Nö, das kann nicht sein.
Ist immer ein Sonder-Anbau und muß eingetragen werden, andernfalls fährst du ein Auto ohne Versicherungsschutz und ohne Straßenzulassung.
Mußt du also schnellstens beim TÜV vorführen, dazu brauchst du allerdings ein Gutachten zu der New Yorker. Hast du das? Wenn nicht, sieht das übel aus, es sei denn, jemand hier im Forum stellt dir ein Gutachten zur Verfügung.
Thomas
Folgende Überlegung:
was wäre (rein teoretisch) wenn man den Rammschutz mit, sagen wir, Flügelmuttern montiert. Ned lachen, aber laut EU-Richtlinie wäre er dann ein "LADEGUT" da man selbiges ohne Werkzeug demontieren kann, also is er nur mit Flügelmuttern/schrauben festgemacht "
zur Sicherung der Ladung Rammschutz"
Hab das vor kurzem mit 2 LAWS diskutiert die ebenfalls Jeeper san und im EU recht zuhause sind.
Der Rammschutz wäre nix anderes als wie ah Fahrradträger auf der Anhängerkupplung, den würde diese mit nem Schraubenschlüßel montiert werden wäre diese auch ein Anbauteil und müßte somit typisiert werden.
Warum wir auf die Idee gekommen sind ......
Nun ich will mit grad nen Hänger bauen, der mehrere Hänger beinhaltet.
Der Hänger selbst, also der teil der Typisiert und Zugelassen wird is nur ein Unterbau. Die Ladefläche, Bootsanbauteile, Motorrad/Quad Ladefläche bis hin zu nem 4m Wohnwagenaufbau, sind dann nur LADEGUT die je nach Bedarf aufgesetzt und durch ein von mir gerade zum Patent angemeldeten Verschlusssystem mit dem Unterbau verbunden werden.
Is ungefähr rechtlich wie der Unterschied von einem Kofferaufbau bei LKW`S die rechtlich ein Bestandteil des LKW sind und nem LKW der das LADEGUT Container mit sich führt welches niemals auf die Zulassung/Typisierung/TÜV einfluss hat.
Somit hast mit einer Anhängerlaffete bis zu 5 verschiedene Anhänger und zum TÜV muß aber immer nur die Anhängerlaffete. Wie der Aufbau / das Ladegut ausschaut hat die ned zu interessieren.
Und so sind wir dann auch auf den Rammschutzbügel als LADEGUT gekommen.