Rugged Ridge XHD Felgen 9x17

Diskutiere Rugged Ridge XHD Felgen 9x17 im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Nicht ganz korrekt: Zu den Felgen hat ein namhafter bayerischer Offroad-Spezialist ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen! Dabei wurden u.a...
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bigwelle schrieb:
 
Schon klar. Aber zu den Felgen gibt es nicht mal ein Festigkeits- oder Materialgutachten und da liegt die Crux begraben.
Nicht ganz korrekt:
Zu den Felgen hat ein namhafter bayerischer Offroad-Spezialist ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen! Dabei wurden u.a. mehrere XHD-Felgen gezielt und überwacht geschrottet (Belastbarkeitstests), damit das Gutachten Hand und Fuß hat. Auf Grund dieses Festigkeitsgutachtens kann somit  auch eine Einzelabnahme erfolgen. Die Firma gibt (logischerweise) das Gutachten nicht heraus, da es u.a. nicht ganz billig war. Aber Kunden, die die Felgen dort beziehen, bekommen diese dort auch legal eingetragen...ganz ohne "Gefälligkeit" des Prüfers.
 
ChaseTruck schrieb:
Vorsicht, es sind auch schon Gutachten zurück gezogen worden.
Richtig...zB auch die scharfkantigen "Biertheken-Heckspoiler" aus Alu, die in der Fast'n'Furious Scene sehr beliebt waren...alle Gutachen zurückgezogen und beim nächsten Tüv-Termin hochoffiziell wieder ausgetragen. Allerdings hat dies keine Konsequenzen für den Halter, da es schließlich mal legal eingetragen wurde und man sich als Endverbraucher auch auf das Urteil eines sachverständigen Prüfers verlassen können muß. Ähnlich dem allgem. Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr.
 

ChaseTruck

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Es ist ja noch mehr zu beachten bei den Eintragungen. Spurbreitenänderung, Abrollumfang usw.
Eigentlich bräuchte es da bei vielen Umbauten noch viel mehr Prüfungen........aber das wird oft "übersehen"


Vor den Konsequenzen würde ich mir generell auch keine Sorgen machen. Haste 2. Satz Felgen in der Garage und es gibg ne Mängelkarte + 1 Punkt (schlimmstenfalls), dann ist das Problem schnell und günstig gelöst........

Aber oft ziehen sie eben das volle Programm durch, mit sicherstellen und zum TÜV schleppen.
Das dies lediglich eine Maßnahme ist um Dir mehr Kosten zu verursachen und eine extra Strafe, die nicht im Gesetz steht aber der Polizist meint wäre angebracht...... ist auch klar.

Aber hier in NRW, oder gerade auch am Nürburgring , ist so ein Vorgehen Standard.
Und ob man dann erstmal Summe X vorstrecken möchte und auf die 1., 2. Instanz vor Gericht hoffen will ?
Oder deswegen den Rausschmiss aus der RV provozieren will.....
 
US911

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ChaseTruck schrieb:
Es ist ja noch mehr zu beachten bei den Eintragungen. Spurbreitenänderung, Abrollumfang usw.
Eigentlich bräuchte es da bei vielen Umbauten noch viel mehr Prüfungen........aber das wird oft "übersehen"


Vor den Konsequenzen würde ich mir generell auch keine Sorgen machen. Haste 2. Satz Felgen in der Garage und es gibg ne Mängelkarte + 1 Punkt (schlimmstenfalls), dann ist das Problem schnell und günstig gelöst........

Aber oft ziehen sie eben das volle Programm durch, mit sicherstellen und zum TÜV schleppen.
Das dies lediglich eine Maßnahme ist um Dir mehr Kosten zu verursachen und eine extra Strafe, die nicht im Gesetz steht aber der Polizist meint wäre angebracht...... ist auch klar.

Aber hier in NRW, oder gerade auch am Nürburgring , ist so ein Vorgehen Standard.
Und ob man dann erstmal Summe X vorstrecken möchte und auf die 1., 2. Instanz vor Gericht hoffen will ?
Oder deswegen den Rausschmiss aus der RV provozieren will.....
 
Prozentuale Veränderung der Spurweite wird geprüft!
Abrollumfang wird auch geprüft: 285er sind noch in Ordnung mit der rechtlich zul. Tachoabweichung!
 
Wieder vergleichen wir Äpfel und Birnen :angryfire: :
Eine Mängelkarte dient lediglich der polizeilichen Überwachung der Rückrüstung oder Mängelbeseitigung und hat mit Punkten NICHTS aber auch GARNICHTS zu tun!
Punkte setzen ein förmliches Ordnungswidrigkeitenverfahren voraus. Wir erinnern uns: Das OwiG und die Straßenverkehrsvorschriften sind Bundesgesetze und finden somit in jedem Bundesland gleiche Anwendung!
 
Die Kosten, die aus den Maßnahme entstehen sind auch keine "Strafe", sondern "Verfahrenskosten"!
Man muß auch nichts vorstrecken, da Verfahrenskosten ERST mit einer rechtskräftigen Verurteilung eingetrieben werden!
Ganz zu schweigen von solcher Sch*** wie "extra Strafe"! So etwas gibt es nicht! Es gibt verwaltungsrechtilch gesehen Regelsätze und Erhöhungen oder auch richterliche Einzelfallentscheidungen...und auch die orientieren sich an Regelsätzen.
 
Wie bereits vielfach erwähnt (wer lesen kann ist klar im Vorteil), stellt der bloße Verstoß gegen Auflagen der Eintragung grundsätzlich KEIN erlöschen der BE dar, somit resultiert auch kein förmiches Owi-Verfahren. Eine Mängelkarte kann jedoch sehr wohl ausgestellt werden! Es besteht auch die Pflicht der Mängelbeseitigung!
 
Was an manchen Tagen rund um den Nürburgring los ist, ist mir bekannt. Da fährt faktisch jedes Dritte Fzg. mit erloschener BE. Auch hier fallen die Motorradfahrer überproportional negativ auf. Und wenn dort an Fahrzeugen mehrere Verstöße gefunden werden, die zum erlöschen der BE geführt haben, diese Verstöße in aller Regel vorsätzlich umgebaut wurden, von den Fahrern/Haltern keine Einsicht bzw. nur billige Ausreden vorgebracht werden können ("Ey, hab isch so bei Ebay gekauft unn dann is das erlaubt"), dann ist eine Sicherstellung zur Erstellung eines Gutachtes unerlässlich...
 
 

 
 

ChaseTruck

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Ja, das sollte ja heißen, dass der Beamte vor Ort zwischen nur Mängelkarte und volles Programm eben wählen kann.
Und ob einige Polizisten das Vorgehen nicht doch als Extra Strafe mißbrauchen.......

Weil ist ja nicht so als ob es nie vorkommt.
https://www.google.de/search?ie=UTF-8&client=tablet-android-samsung&source=android-browser&q=n%C3%BCrburgring+stillegung+serienspoiler&gfe_rd=cr&ei=4tjdVszCK6qA8QeyxK2QBg#q=stilllegung+trotz+eintragung

Naja ich bin das letztlich mit anderen Fendern umgangen.
 

ChaseTruck

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Ja, das sollte ja heißen, dass der Beamte vor Ort zwischen nur Mängelkarte und volles Programm eben wählen kann.
Und ob einige Polizisten das Vorgehen nicht doch als Extra Strafe mißbrauchen.......

Weil ist ja nicht so als ob es nie vorkommt.
https://www.google.de/search?ie=UTF-8&client=tablet-android-samsung&source=android-browser&q=n%C3%BCrburgring+stillegung+serienspoiler&gfe_rd=cr&ei=4tjdVszCK6qA8QeyxK2QBg#q=stilllegung+trotz+eintragung

Naja ich bin das letztlich mit anderen Fendern umgangen.
Gibt ja einige. Bushwacker Pocket, Xenon, RR, und ich glaube die abnehmbaren Trailmod.
Und ich meine ich hätte noch so 2-3 Modelle gesehen.

Wie übrigens beim Verwaltungsgericht ist weiß ich nicht. Aberwir mußten bei Klageeinreichung in Vorkasse gehen. Aber das war Zivilklage.
Aber man muß eben auch schauen, dass die RV da zahlt...... und nach 3x das Spiel ist man raus. Sonst eben Anwalt, oder Selbstbeteiligung.

Denn ich meine ich brauch ja gar nicht diskutieren, Reifen nach EU Recht komplett abgedeckt und nach D Recht die Lauffläche. Jeweils 30° bis 50° vo/hi der Vertikalen usw.
 
US911

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Also im Internet steht ja bekanntlich viel...und ich glaube nicht mal 10% von dem was ich da lese, sofern es nicht dem Beweis zugänglich ist.

Der Begriff "Stilllegen" ist zudem verkehrsrechtlich nicht definiert (siehe oben...bei alten Goldminen geht das), daher bringt die Google-Suche danach mit hoher Wahrscheinlichkeit auch entsprechend nicht allzu qualifizierte Treffer...mutmaßlich viele niveauvolle Erlebnisse von den Fast'n'Furious Jungs.

Wenn man sich mit einem derart komplexen Thema auseinandersetzen will, hilft nur die Anwndung der definierten Begrifflichkeiten, damit man mal die gleiche Sprache spricht.

Ich halte mich bei der Thematik lieber an offizielle Seiten und Gesetzestexte mit den entspr. Ausführungsverordnungen. Rechtssicherheit schafft Handlungssicherheit.
 

bigwelle

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US911 schrieb:
Nicht ganz korrekt:
Zu den Felgen hat ein namhafter bayerischer Offroad-Spezialist ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen! Dabei wurden u.a. mehrere XHD-Felgen gezielt und überwacht geschrottet (Belastbarkeitstests), damit das Gutachten Hand und Fuß hat. Auf Grund dieses Festigkeitsgutachtens kann somit  auch eine Einzelabnahme erfolgen. Die Firma gibt (logischerweise) das Gutachten nicht heraus, da es u.a. nicht ganz billig war. Aber Kunden, die die Felgen dort beziehen, bekommen diese dort auch legal eingetragen...ganz ohne "Gefälligkeit" des Prüfers.
 
 
 
Wenn wir den gleichen meinen leuchtet mir das ein das der die Gutachten nicht raus gibt. Müsste dann aber auch eine Gutachtennummer in der Eintragung stehen.
 

bulkolly

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Das ist wahrscheinlich ein Bereich, in dem die nervige hessische Sonderregelung Vorteile hat. Hier wird jede Einzelabnahme noch mal durch eine staatliche Zentralstelle in Marburg geprüft.
 
Hamilkar

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US911 schrieb:
(...)Richtig...zB auch die scharfkantigen "Biertheken-Heckspoiler" aus Alu, die in der Fast'n'Furious Scene sehr beliebt waren...alle Gutachen zurückgezogen und beim nächsten Tüv-Termin hochoffiziell wieder ausgetragen. Allerdings hat dies keine Konsequenzen für den Halter, da es schließlich mal legal eingetragen wurde und man sich als Endverbraucher auch auf das Urteil eines sachverständigen Prüfers verlassen können muß. Ähnlich dem allgem. Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr.
 
Hi,
also ist man auf der sicheren Seite, wenn das Anbauteil XY legal eingetragen ist.
Woher kann man wissen, ob etwas "legal" eingetragen ist?
Ist für Herrn X auch dann alles im grünen Bereich, wenn der Gutachter etwas falsch einträgt, ohne dass Herr X davon weiß?
 
Gruß
:)
 

ChaseTruck

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bulkolly schrieb:
Das ist wahrscheinlich ein Bereich, in dem die nervige hessische Sonderregelung Vorteile hat. Hier wird jede Einzelabnahme noch mal durch eine staatliche Zentralstelle in Marburg geprüft.
Naja wenn ich in NRW zur Hauptstelle in Köln fahre, dann kommt der direkt mit Kamera raus und dokumentiert das. Die legen dann ne Akte darüber an.
Da ist dann auch jeder auf der sicheren Seite.

Und andere Prüfer pfuschen halt......wissentlich oder unwissentlich.

Und für die korrekten Begrifflichkeiten.....
Sicherstellung zur Beweissicherung und Vorführung beim Sachverständigen.
Das sollte dann eher passen.
 

ChaseTruck

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Hamilkar schrieb:
 
Hi,
also ist man auf der sicheren Seite, wenn das Anbauteil XY legal eingetragen ist.
Woher kann man wissen, ob etwas "legal" eingetragen ist?
Ist für Herrn X auch dann alles im grünen Bereich, wenn der Gutachter etwas falsch einträgt, ohne dass Herr X davon weiß?
 
Gruß
:)
Bist DU als Halter und Fahrer immer noch dafür Verantwortlich.
Das müßteschon sehr außergewöhnlich sein, dass Du keine OWI dafür bekommst.
Irgendwie Chiptuning nachweislich vom Vorgänger, nie aufgefallen und Du weißt es nicht und schon 5 Jahre drin.
 
US911

US911

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Grundsätzlich gilt der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und als Halter ist man für den technischen Zustand des Fzg. verantwortlich. Aber die Ausrede "Ey, das hab ich schon so gekauft, der Verkäufer hat gesagt, das is legal" dürfte nur selten anerkannt werden.

Aber: Wenn ich ein Teil kaufe und dieses anbaue und dann -wie gem. Gutachten gefordert- einem Gutacher vorführe und eintrage, dann habe ich alles getan, was ich kann. Wenn das Ding eingetragen wird, dann kann ich doch davon ausgehen, daß es auch legal ist. was sollte ich denn sonst noch tun? Einen zweiten Gutachter befragen? Oder selbst Sachversändiger werden?

Zum Sonderfall in Hessen: Ich bin mir unsicher, ob in der Bündelungsstelle Marburg-Biedenkopf alle Gutachten vorliegen. Hauptsächlich geht es dort um die Wiedererlangung der BE, die nämlich faktisch nach dem Umbau erloschen ist und auch -in Hessen streng ausgelegt- NUR durch die zust. Behörde wieder erteilt werden kann und nicht vom Tüv. Der Tüv in Hessen macht auch keine Einzelabnahmen mehr, sondern erstellt nur noch ein Gutachten. Die vereinfachte Eintragung mit Teilegutachten geht noch ohne.
Rein rechtlich gesehen, müssten die anderen Bundsländer der Verfahrensweise folgen...wird wohl auch so kommen...
 
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