TÜV Abnahme: JK = JL

Diskutiere TÜV Abnahme: JK = JL im Wrangler JL, JLU Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Vor einigen Wochen hatte mir das schon einmal jemand im JCD Forum gesagt, dass der JL in Deutschland als eine Art Facelift des JK gilt. Gestern...
Norsfyr

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TeddyCruiz76
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Vor einigen Wochen hatte mir das schon einmal jemand im JCD Forum gesagt, dass der JL in Deutschland als eine Art Facelift des JK gilt. Gestern hatte ich mit KS-Tuning telefoniert, ging um ein Höherlegungsset was schon eine Weile zur TÜV Abnahme ist. Ich wollte einmal nachfragen wie lange das noch dauern könnte (konnten sie natürlich nicht sagen). 
Was die Dame am Telefon mir allerdings sagen konnte, was in meinem Fahrzeugschein steht, gilt. Und danach müssen auch das Zubehör eine TÜV Abnahme haben. Sprich das Höherlegungsset welches ich mir ausgesucht habe, hat schon lange eine Abnahme für den JK und damit ist es auch bei meinem JL problemlos eintragbar.
 
Damit eröffnet sich quasi ein enormer Zubehörmarkt, nämlich der des JKs mit TÜV für den JL. Keine Ahnung ob das von Jeep so geplant war, aber wenn ja, super!
 
Wollte das nur so als Info hier lassen, falls jemand selbst auf ein bestimmtes Zubehör schielt und es das bisher nur für den JK als Zulassung gibt. ;-)
 

Baasssttttiiiii

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Worauf bezieht sich denn ein TÜV-Gutachten? Auf HSN und TSN? Oder steht da drin alle Jeep Wrangler JK mit Baujahr bis 2017 ?

Selbst wenn dem so ist, muss das aus dem Gutachten hervorgehen!

Denn: Laut Aussage des TÜVs kann ich kein bestehendes Gutachten eines deutschen Wranglers auf meinen künftigen Ami Wrangler anwenden, wenn die Schlüsselnunmern genullt werden.

Auch wenn die Fahrzeuge nahezu baugleich sind (US vs. EU) bzw. an den manchen Stellen (JK ca. JL) die gleichen Maße für bestimmtes Tuning haben, gilt ein Gutachten nur, wenn es speziell für das Fahrzeug gefertigt bzw. dieses Fahrzeug mit aufgeführt ist.
 
Norsfyr

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So genau kann ich Dir das nicht sagen, nur das was die Dame mir am Telefon gesagt hat. Sie würden das Fahrwerksset mit der TÜV Abnahme vom JK verschicken und damit ist es für problemlos abzunehmen und eintragen zu lassen.
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Dann gehe doch mal mit der Aussage vom Telefon zum nächsten Tüv-Prüfer und versuche so zu argumentieren....Viel Erfolg!
 
 
Es gilt, was über den Verwendungsbereich im Gutachten steht. Manchmal gibt es noch Anhänge, wenn Modelle später (nach)geprüft wurden.
Pauschal kann man das nicht so behaupten, wie hier dargestellt.
 

Baasssttttiiiii

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Norsfyr schrieb:
So genau kann ich Dir das nicht sagen, nur das was die Dame mir am Telefon gesagt hat. Sie würden das Fahrwerksset mit der TÜV Abnahme vom JK verschicken und damit ist es für problemlos abzunehmen und eintragen zu lassen.
 
Ok, naja. Vorsicht. In einem Teilegutachten steht ganz explizit für genau welches Fahrzeug, welcher Baureihe, in der und der Version. Ich würde da vorher den TÜV-Mann fragen UND mir versichern lassen, dass ich es zurücksenden darf, wenn es nicht klappt.
 
Norsfyr

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Heisseluft schrieb:
Dann gehe doch mal mit der Aussage vom Telefon zum nächsten Tüv-Prüfer und versuche so zu argumentieren....Viel Erfolg!
 
 
Es gilt, was über den Verwendungsbereich im Gutachten steht. Manchmal gibt es noch Anhänge, wenn Modelle später (nach)geprüft wurden.
Pauschal kann man das nicht so behaupten, wie hier dargestellt.
 
Nun da wird wahrscheinlich JK stehen, ebenso in meinem Fahrzeugschein. Woher möchte ein Prüfer jetzt JL haben?
 

Baasssttttiiiii

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Norsfyr schrieb:
 
Nun da wird wahrscheinlich JK stehen, ebenso in meinem Fahrzeugschein. Woher möchte ein Prüfer jetzt JL haben?
 
Das ist die Frage, ich habe es auch schon irgendwo aufgeschnappt, aber:
 
Steht im Fahrzeugschein JK oder JL und steht das nur bei einigen so oder flächendeckend für alle Jeep Wrangler Fahrer als dem Jahre 2018/2019, weil DANN das TÜV-Gutachten (es sei denn es zählen HSN/TSN) wieder an Bedeutung gewinnen könnte.
 
Norsfyr

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Nun von allen JLs mit denen ich Kontakt hatte und mit denen ich darüber gesprochen habe, steht JK.
 
Aber das könnten hier ja einige gerne einmal selbst schreiben. ;-)
 
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In meinem Schein und im EG Übereinstimmungsbescheid steht auch JK
 
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Moin,

zum ersten Beitrag kann ich nur sagen - stimmt. Hab einen Blick in die EG Typgen. werfen können und der JL ist als Nachtrag zur EG Typgen. des JK und weiter als Typ JK geführt - ist also wirklich eine Art "Facelift" und der JL hat keine komplett neue eigene Typgenehmigung bekommen. Ganz so einschneidende Neuerungen hat der JL dann anscheinend nicht das nach EG Rilis eine neue Typ.Gen. erforderlich gewesen wäre und nebenbei kommt es den Hersteller so wahrscheinlich auch günstiger. Sollte also im Teilegutachten nur die Einschränkung auf den Typ JK stehen wäre das Gutachten wohl verwendbar - bezieht es sich aber auf einen bestimmten Bereich von EG-Typ Gen. Nummern bzw deren Nachträgen oder auf bestimmte HSN/TSN - was meist der Fall ist - dann könnte es evtl. Probleme geben.
Ich würde den Kram kaufen unter der Voraussetzung das mir der Händler schriftlich versichert das ein Gutachten in Arbeit ist/kommt und es bis dahin einfach mal mit dem für den JK bestimmten GU versuchen eintragen zu lassen - klappts das alles gut - wenn nicht anderen TÜV aufsuchen - wette das Klappt- ansonsten Plan B - warten bis das neue Gutachten da ist. Würde mich von Papier nicht vom Umbauen abhalten lassen - ich bekomm von sowas immer etremes Hawwweewollle ...und das muss befriedigt werden sonst werd ich echt unausstehlich

Viel Erfolg!

G Heiko
 
Norsfyr

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Hier ein Bild, kann gerne mit Fahrern vom JK verglichen werden. Ich habe bei FB allerdings schon die Bestätigung bekommen das es beim JK genauso aussieht. ;-)
 

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Zeile "K" ist die wichtige Zeile, die sollte im GA stehen.
 
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Headman schrieb:
Moin,

zum ersten Beitrag kann ich nur sagen - stimmt. Hab einen Blick in die EG Typgen. werfen können und der JL ist als Nachtrag zur EG Typgen. des JK und weiter als Typ JK geführt - ist also wirklich eine Art "Facelift" und der JL hat keine komplett neue eigene Typgenehmigung bekommen. Ganz so einschneidende Neuerungen hat der JL dann anscheinend nicht das nach EG Rilis eine neue Typ.Gen. erforderlich gewesen wäre und nebenbei kommt es den Hersteller so wahrscheinlich auch günstiger. Sollte also im Teilegutachten nur die Einschränkung auf den Typ JK stehen wäre das Gutachten wohl verwendbar - bezieht es sich aber auf einen bestimmten Bereich von EG-Typ Gen. Nummern bzw deren Nachträgen oder auf bestimmte HSN/TSN - was meist der Fall ist - dann könnte es evtl. Probleme geben.
Ich würde den Kram kaufen unter der Voraussetzung das mir der Händler schriftlich versichert das ein Gutachten in Arbeit ist/kommt und es bis dahin einfach mal mit dem für den JK bestimmten GU versuchen eintragen zu lassen - klappts das alles gut - wenn nicht anderen TÜV aufsuchen - wette das Klappt- ansonsten Plan B - warten bis das neue Gutachten da ist. Würde mich von Papier nicht vom Umbauen abhalten lassen - ich bekomm von sowas immer etremes Hawwweewollle ...und das muss befriedigt werden sonst werd ich echt unausstehlich

Viel Erfolg!

G Heiko
Vermutlich wäre es ohne Typisierung als 'Facelift' nie zu einer Zulassung innerhalb der EU gekommen.
Sprich den Wrangler hätte das Schicksal des Defender ereilt.
Seit Zulassung des JK haben sich einige Verordnungen drastisch geändert, so gilt für den JL aber altes Recht...

Just my 2 cents
 
Headman

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murray schrieb:
Vermutlich wäre es ohne Typisierung als 'Facelift' nie zu einer Zulassung innerhalb der EU gekommen.
Sprich den Wrangler hätte das Schicksal des Defender ereilt.
Seit Zulassung des JK haben sich einige Verordnungen drastisch geändert, so gilt für den JL aber altes Recht...

Just my 2 cents
Denke da könnte was dran sein.

G Heiko
 

JoergMoeller

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Oh Weia .... die "Dame am Telefon" will in erster Linie verkaufen. Für die ist das Ganze auch "problemlos", sie steht nämlich nicht beim kopfschüttelnden TÜV Heini.
 
Ich würde mir eine Kopie des Gutachtens schicken lassen und damit zusammen mit dem Fzg. Schein und Kopie zum aaS gehen und das VOR dem Kauf mit ihm besprechen. Für den Fall der Fälle würde ich mir schriftlich (!) ein kostenloses Umtauschrecht mit Kaufpreiserstattung (!) zusichern lassen (sonst gibt es am Ende einen Gutschein). Man weiß ja nie ob der aaS nochmal mit seinen Kollegen oder Chef spricht und sich die Sache anders überlegt.
 
Just my 2 Cents ;-)
 
Gruß
Jörg
 
 
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Was ein Aufriß.........
Ich bestell ein Fahrwerk für nen 18,19er JL und bekomme eins mit Gutachten wo mein Typ drin steht, übereinstimmend mit den Zulassungspapieren.......so what ?????
Um nichts anderes gehts.
War das nicht schon immer so ....??!!
 
Norsfyr

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Du hast nicht verstanden worum es eigentlich geht. Das Fahrwerk von oben war nur mein Beispiel, wenn der JL von den Papieren her als JK gilt geht da noch viel mehr. Es gibt für den JL noch nicht sehr viel mit TÜV Gutachten.
 

randluf

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Weil halt die importfirmen das Gutachten erstellen lassen müssen und es dann halt mitverkaufen. 
Gleiches Spiel wie beim JK.
Da kostet das Fahrwerk halt mal das doppelte wie in USA.
 
Kannst ja alles beim bestimmten Händler ordern und einbauen lassen. Kostet halt - aber du bist halt "Save".
 
Oder du schaust halt das du , das Einzelgutachten selber durch den TÜV bringst.
 
Love it or leave it. 
 

Elvislebt

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So sehe ich das auch. Ich würde mir da nix erzählen lassen. Am Ende hast Du das Ding angebaut, abgebaut und kannst es gebraucht für die Hälfte verkaufen.
Sorry, ich habe in meinem Leben bei solchen Dingen viel Gelaber gehört. Und vielem Gelaber folgte.....genau! NIX!
Die sollen Dir das einbauen (KS Tuning hat einen Werkstattbetrieb und kann das) UND abnehmen/ eintragen lassen.
 
Norsfyr

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Ja und weißt Du wo die sitzen? Das ist von Hamburg weit weg.
 
Aber gerne noch einmal, es geht hier weniger um mein Fahrwerk, sondern das der JL laut den Papieren ein JK ist. JK Fahrer können gern ihren Fahrzeugschein mit meinen vergleichen, wenn man den kompletten Thread gelesen hat, sieht man auch das Foto davon. 
 
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TÜV Abnahme: JK = JL

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