Mal zum Thema Zwangsstillegung:
In dem Anschreiben von Fiat findet sich KEIN Hinweis auf eine evtl. drohende "Betriebsuntersagung" (das ist der Fachbegriff). Das heißt, dass im Zuge der hier diskutierten Rückrufaktion so etwas nicht stattfinden wird, bzw. falls doch, Fiat/Jeep ein erhebliches Problem bekommt. Das wäre dann nämlich eine nicht gerichtsfeste Benachrichtigung gewesen (d. h. es muss ein Hinweis auf drohende Betriebsuntersagung vorhanden sein) und Fiat/Jeep wäre gegenüber den Haltern, deren Fahrzeuge "stillgelegt" werden schadenersatzpflichtig. Rein rechtlich kann, wenn durch die Rückrufaktion erhebliche sicherheitsrelevante Mängel beseitigt werden sollen und der Halter die Aktion nicht mitmacht, das Fahrzeug stillgelegt werden. Der Hersteller muss dem KBA die VIN/FIN aller betroffenen noch in D in Betrieb befidlichen Fahrzeuge (ins Ausland verkaufte oder stillgelegte/verschrottete Vehikel werden vorher ausgesiebt) mitteilen, die nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben. Das KBA informiert dann die zuständigen Zulassungsstellen, die dann die Betriebsuntersagung aussprechen und das Fahrzeug stillegen lassen. (Rechtsgrundlagen: div. §§ des Produktsicherheitsgesetzes i. v. m. § 5 Fahrzeugzulassungsverordnung)
Im vorliegenden Fall könnte es tatsächlich so sein ,dass Hersteller und KBA den Mangel als nicht so gravierend einstufen, als dass eine Betriebsuntrsagung erforderlich wäre. Das könnt z. B. daran liegen, dass der Fehler nur dann auftritt, wenn das Fahrzeug steht und die Zündung eingeschaltet wird/ist. Da kann man im Regelfall davon ausgehen, dass der Fahrer im Auto sitzt und die Möglichkeit hat, hurtig auf die Bremse zu latschen. Und wenn er zu langsam ist, dann gibt's 'nen kleinen Bums, bei dem aber eigentlich keine Gefahren für Leib und Leben zu erwarten sind. Sicherlich kann man die eine oder andere außergewöhnliche Situation konstruieren, in der mehr passieren kann, aber da wir hier nicht im Land mit den großen Lauschohren und dem merkwürdigen Rechtssystem leben, sieht man das alles etwas gelassener.
Aber selbst wenn keine Betriebsuntersagung droht... Die Frage ist, was die Versicherung macht, wenn's dann doch mal wegen des Fehlers scheppert. IMHO werden die immer versuchen, das als grobe Fahrlässigkeit auszulegen. Und wenn man dann nicht entsprechend versichert ist, sieht's böse aus.
Gruß
DeWeDo