Bodo XJ
Überzeugungstäter
Threadstarter
Beim XJ die 30er Räder auf original Jeep-Felgen zu legalisieren.
Mit dieser Fragestellung bzw. Challenge werden wir seit knapp 2 Jahrzehnten konfrontiert.
Zufällig habe ich meine Ausführung dazu auf einer anderen Plattform gefunden und das
zum Anlass genommen, die Zeilen zu kopieren und hier zu hinterlassen.
Gleich vorausgeschickt - seit 2012 ist es aufwendiger geworden.
In manchen Bundesländern scheint es eher unmöglich - die kommen dann u.U. nach Bayern.
Faktisch gibt es kein allgemeingültiges Gutachten, das für einen XJ diese Räder-Kombination
aus einer original Felge und der Reifengröße 30/9.5/15 aufführt.
Folglich muss ein Workaround initiiert werden, der Weg sollte anders angegangen werden.
Üblicherweise führen die allgemeingültigen Standard-Gutachten die Reifengröße 235/75/15 auf.
Für diese Reifengröße gibt es Profil-Varianten mit einer Doppel-Kennung, z.B. von FULDA.
Das bedeutet, dass auf diesen Reifen die Größen 235/75/15 und 30/9.5/15 aufgeführt sind.
Daraus ergibt sich der Rückschluss, dass die beiden Reifengrößen als höhenidentisch gelten.
Damit konfrontiert man einen Gutachter ...
... in den alten Bundesländern beim TÜV, in den neuen Bundesländern bei der DEKRA.
Wichtig - vor dem Termin besorgt man sich eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Reifenherstellers.
Man hat also den Reifenhersteller um diese Bestätigung gebeten und ihn bei dieser Anfrage mit
allen bekannten Details zu Jeep, Felgen, usw. versorgt.
Daher war der Hersteller in der Lage, eine Bestätigung zu erstellen, die explizit den betreffenden
Cherokee XJ, die verwendeten Felgen und den Reifen inkl. Profil und Größe wiedergibt.
Diese Bestätigung ist durchaus wichtig bei dem Gutachter-Termin.
Wenn der Gutachter gewillt ist, kann er eine entsprechende Erweiterung der Kfz-Papiere vornehmen.
Vorstehend beschriebene Darstellung sollte funktionieren, aber kein Gutachter muss diesen Eintrag
vornehmen. Persönlich habe ich es bisher so gehalten, dass ich vorab den Gutachter besucht habe
und mein Anliegen besprochen habe. Somit konnte sich der Gutachter auf diesen Termin immer
vorbereiten und mir auch kommunizieren, welche Details ich noch abzuarbeiten hätte ....
Wenn ein Gutachter abwinkt und signalisiert, dass es nicht möglich ist, dann vermeidet bitte ein
diskutieren - es bringt nichts, egal wie der Gutachter es begründet.
Sucht Euch bitte einfach einen anderen Gutachter!
Im Zweifelsfall muss man ins benachbarte Bundesland, wie ich es aus Hessen kenne.
Nur mal laut darüber nachgedacht
Bodo
Mit dieser Fragestellung bzw. Challenge werden wir seit knapp 2 Jahrzehnten konfrontiert.
Zufällig habe ich meine Ausführung dazu auf einer anderen Plattform gefunden und das
zum Anlass genommen, die Zeilen zu kopieren und hier zu hinterlassen.
Gleich vorausgeschickt - seit 2012 ist es aufwendiger geworden.
In manchen Bundesländern scheint es eher unmöglich - die kommen dann u.U. nach Bayern.
Faktisch gibt es kein allgemeingültiges Gutachten, das für einen XJ diese Räder-Kombination
aus einer original Felge und der Reifengröße 30/9.5/15 aufführt.
Folglich muss ein Workaround initiiert werden, der Weg sollte anders angegangen werden.
Üblicherweise führen die allgemeingültigen Standard-Gutachten die Reifengröße 235/75/15 auf.
Für diese Reifengröße gibt es Profil-Varianten mit einer Doppel-Kennung, z.B. von FULDA.
Das bedeutet, dass auf diesen Reifen die Größen 235/75/15 und 30/9.5/15 aufgeführt sind.
Daraus ergibt sich der Rückschluss, dass die beiden Reifengrößen als höhenidentisch gelten.
Damit konfrontiert man einen Gutachter ...
... in den alten Bundesländern beim TÜV, in den neuen Bundesländern bei der DEKRA.
Wichtig - vor dem Termin besorgt man sich eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Reifenherstellers.
Man hat also den Reifenhersteller um diese Bestätigung gebeten und ihn bei dieser Anfrage mit
allen bekannten Details zu Jeep, Felgen, usw. versorgt.
Daher war der Hersteller in der Lage, eine Bestätigung zu erstellen, die explizit den betreffenden
Cherokee XJ, die verwendeten Felgen und den Reifen inkl. Profil und Größe wiedergibt.
Diese Bestätigung ist durchaus wichtig bei dem Gutachter-Termin.
Wenn der Gutachter gewillt ist, kann er eine entsprechende Erweiterung der Kfz-Papiere vornehmen.
Vorstehend beschriebene Darstellung sollte funktionieren, aber kein Gutachter muss diesen Eintrag
vornehmen. Persönlich habe ich es bisher so gehalten, dass ich vorab den Gutachter besucht habe
und mein Anliegen besprochen habe. Somit konnte sich der Gutachter auf diesen Termin immer
vorbereiten und mir auch kommunizieren, welche Details ich noch abzuarbeiten hätte ....
Wenn ein Gutachter abwinkt und signalisiert, dass es nicht möglich ist, dann vermeidet bitte ein
diskutieren - es bringt nichts, egal wie der Gutachter es begründet.
Sucht Euch bitte einfach einen anderen Gutachter!
Im Zweifelsfall muss man ins benachbarte Bundesland, wie ich es aus Hessen kenne.
Nur mal laut darüber nachgedacht
Bodo