Frederic, original hatte auch der 2,5er Diesel keine 2805kg ZGG.
Die knapp über 2,8t ZGG stammen aus einer Zeit, wo es noch den "Kombinationskraftwagen" gab. Da wurde alles dran gegeben seinen SUV über die 2,8t Schwelle zu hieven und diesen Status zu bekommen, weil der dann so genannte "Kombinationskraftwagen" wie ein LKW besteuert werden konnte (wenn ich mich noch recht erinnere). Zumindest gab es nicht unerhebliche Steuervorteile. Da wuchsen plötzlich Gutachten für Auflastungen aus dem Boden wie Pilze und nahmen dann recht seltsame und schon unglaubwürdige Formen an. Ich hab selber nicht schlecht gestaunt und an der Richtigkeit des Gutachtens gezweifelt bezgl. einem Toyota RAV4, der ab Werk mit einem ZGG von lediglich 1600kg daher kam und dem plötzlich laut Gutachten vom TÜV Österreich ein ZGG von 2805kg bescheinigt wurde ohne technische Änderung. Wer die dünnen Querlenkerärmchen des RAVs kennt, wird an dieser Stelle sicherlich ungläubig den Kopf schütteln müssen.
Na, jedenfalls ist diese "Kombinationskraftwagen"-Gesetzeslücke schon seit Mitte 2000er Jahre geschlossen worden, weil es allgemein übertrieben wurde und dem Staat angeblich zuviel KFz-Steuer entging.
Wie auch immer. Mein 4,0L hat seinerzeit auch die Auflastung auf 2810kg erhalten. Offensichtlich schon als Neuwagen im Autohaus. Inkl. Anhängelast und Zuggesamtgewichterhöhung. Alles locker ohne technische Änderung. Nur durch "Handauflegen". Was waren das noch für Zeiten!
Tja, die sind heute längst vorbei.
Aber es bedeutet, dass es diese Gutachten zur Auflastung auf 2,8t gegeben hat. Und sofern sie nicht vom KBA für ungültig erklärt worden sind, mögen sie noch immer Gültigkeit haben. Du müsstest also einfach so ein "altes" Gutachten finden...