Falsch, so lange alles vom TÜV eingetragen ist spielt das für die Haftpflicht keine Rolle.
Gegendarstellung von einem Rechtsverdreher: Der TÜV bescheinigt den ordnungsgemäßen und fachlich richtigen Einbau und Betrieb, jedoch kann/will er nicht die Konformität mit allen geltenden Regelungen bescheinigen. Das macht das KBA. Verliert der JK jetzt durch den Bumper oder eine Winde oder sonst was die Konformität mit der Typzulassung , dann hätte er einzeln zugelassen werden müssen. Unkenntnis schützt hier nicht vor Strafe.
Der TÜV-Mann bekommt einen netten Hinweis und ist in Zukunft schlauer. Der TÜV steht nicht für Folgeschäden ein, da sie nicht grob fahrlässig begangen wurden und der Inhalt seiner Bescheinigung (s.o.) OK war. Die Versicherung erkennt auf "nicht zugelassen" und kündigt rückwirkend den Vertrag wegen Nichtanwendbarkeit mangels Zulassung, besser noch wegen falscher Angaben, dann brauchen sie auch die Beiträge nicht zurück zahlen. Am Ende haben alle Beteiligten alles richtig gemacht, keiner ist schuld, die Versicherung ist weg und man sitzt allein auf dem Schaden.
Im Prinzip gilt die ganze Sache schon bei kleinsten Umbau, aber der wirkt sich ggf. nicht so extrem bei Personenschäden aus wie ein Stahlbumper.
Ihr könnt gern mal versuchen schriftlich vorn eurer Versicherung zu bekommen, dass der neue Bumper auch als Verursacher von Personenschäden komplett versichert ist. Wie gesagt, mir ist es nicht gelungen.