Anderen Bumper der Versicherung melden?

Diskutiere Anderen Bumper der Versicherung melden? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; was für ein verbot?
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jakyj

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Hi,
ist denn diese Problematik nicht vorerst, zumindest in Deutschland, vom Tisch.
Das Verbot gilt doch momentan nicht mehr, da die irgendein Fehler im Textteil hatten und somit die gesamte Vorschrift (Verbot) damit hinfällig ist/war.
was für ein verbot?
 
chef

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Ich habe meine "Umbauten" quasi alle mit den dazugehörigen Rechnungen aus denen auch hervorgeht was gemacht bzw. geändert wurde "gemeldet" - alleine schon wegen dem Mehrwert des Fahrzeugs und der Mitversicherung der Teile bei einem Schaden.

Außer einer geringfügigen Prämienanpassung nach oben (wegen erheblichen Mehrwert) ist weiter nix passiert ...

Grüße

Grammatis :thumbs-up:
 
Ray

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Hi,
ist denn diese Problematik nicht vorerst, zumindest in Deutschland, vom Tisch.
Das Verbot gilt doch momentan nicht mehr, da die irgendein Fehler im Textteil hatten und somit die gesamte Vorschrift (Verbot) damit hinfällig ist/war.
Ich hab es schon lange nicht mehr verfolgt, kümmere mich jedoch gerade darum, da mein Junior eine neue haben will.
Derzeitiger Stand: Wenn er sein Bumper eingetragen haben möchte, dann nur mit Winde und dann auch nur als Arbeitsgerät. Dann stände einer Eintragung nichts mehr im Wege.

mfG Gucky
Diesen Weg kenne ich auch. Offene Frage bleibt dann nur, ob die generelle Typzulassung für den JK dann noch für dieses Arbeitsgerät gilt oder ob es eine Einzelzulassung benötigt. Das wird Keiner machen, aber im Fall der Fälle gilt dann das Fahrzeug als nicht zugelassen. Wieder Ar...karte gezogen...

Wie schon geschrieben, mir bleibt die Versicherung die schriftliche Zusage, dass bei Personenschäden alles unbedenklich und versichert ist, schuldig.
 
Ray

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Falsch, so lange alles vom TÜV eingetragen ist spielt das für die Haftpflicht keine Rolle.
Gegendarstellung von einem Rechtsverdreher: Der TÜV bescheinigt den ordnungsgemäßen und fachlich richtigen Einbau und Betrieb, jedoch kann/will er nicht die Konformität mit allen geltenden Regelungen bescheinigen. Das macht das KBA. Verliert der JK jetzt durch den Bumper oder eine Winde oder sonst was die Konformität mit der Typzulassung , dann hätte er einzeln zugelassen werden müssen. Unkenntnis schützt hier nicht vor Strafe.

Der TÜV-Mann bekommt einen netten Hinweis und ist in Zukunft schlauer. Der TÜV steht nicht für Folgeschäden ein, da sie nicht grob fahrlässig begangen wurden und der Inhalt seiner Bescheinigung (s.o.) OK war. Die Versicherung erkennt auf "nicht zugelassen" und kündigt rückwirkend den Vertrag wegen Nichtanwendbarkeit mangels Zulassung, besser noch wegen falscher Angaben, dann brauchen sie auch die Beiträge nicht zurück zahlen. Am Ende haben alle Beteiligten alles richtig gemacht, keiner ist schuld, die Versicherung ist weg und man sitzt allein auf dem Schaden.

Im Prinzip gilt die ganze Sache schon bei kleinsten Umbau, aber der wirkt sich ggf. nicht so extrem bei Personenschäden aus wie ein Stahlbumper.

Ihr könnt gern mal versuchen schriftlich vorn eurer Versicherung zu bekommen, dass der neue Bumper auch als Verursacher von Personenschäden komplett versichert ist. Wie gesagt, mir ist es nicht gelungen.
 
DIRTY-EGG

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Rubi-Treiber
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Gegendarstellung von einem Rechtsverdreher: Der TÜV bescheinigt den ordnungsgemäßen und fachlich richtigen Einbau und Betrieb, jedoch kann/will er nicht die Konformität mit allen geltenden Regelungen bescheinigen. Das macht das KBA. Verliert der JK jetzt durch den Bumper oder eine Winde oder sonst was die Konformität mit der Typzulassung , dann hätte er einzeln zugelassen werden müssen. Unkenntnis schützt hier nicht vor Strafe.
das ist so aber auch nicht ganz richtig.

wenn du ein eintragungspflichtiges anbauteil an dein fahrzeug schraubst erlischt die ABE des fahrzeuges.

führst du das fahrzeug mit dem angebauten teil einem sachverständigen vor, dann prüft er den anbau

und erteilt dem fahrzeug dann wieder eine ABE.

zu diesem zweck gibt es ja die einzelabnahme nach §21.

:thumbs-up:
 
Ray

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Hatte ich doch geschrieben "dann hätte er einzeln zugelassen werden müssen." :thumbs-up:
 

XJoachim

Guest
Mann, genau darum geht es doch, mit der Eintragung eines Anbauteils ist dieses Bestandteil der (ab diesem Zeitpunkt gültigen) ABE :thumbs-up:
 
hydro

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Die Idee von Grammatis, es der Versicherung einfach zu melden, ist ja grundsätzlich nicht schlecht. Aber was tun, wenn sich die Versicherung dann spreizt?
 
jakyj

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was meinst du mit spreizen?

die versicherung wird dich nicht rauswerfen wegen einer modifikation die du eingetragen bekommst, du bist ihr kunde, die wollen dein geld.
 
hydro

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Keine Frage Jakyj,

wenn Sie es kommentarlos abnicken ist es die beste Lösung, die es gibt, aber was, wenn sie 500 mehr wollen? Dann darfst du den Dreck wieder wegbauen oder dich auf die Suche nach einer anderen Versicherung machen.
Und wenn man vorher fragt, wirds wahrscheinlich noch aufwendiger - siehe ray
 

StefanSolingen

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Olá,
also ich habe auch die Liste der Änderungen sogar mit Bildern und TÜV Eintragungen über den Versicherungsmakler an die Versicherung weiterleiten lassen, damit die Um- und Anbauten in der Kaskoversicherung berücksichtigt sind.

Die Versicherungsprämie ist dann leicht hoch gegangen aber ansonsten ist nix passiert.
Aber ist doch Mist wenn 1. was passiert und man ist nicht versichert und 2. die Kiste geklaut wird und die ganzen Umbauten sind nicht beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigt.

Nee, nee, alles ganz ordentlich und dann wohl genau so wie Grammatis das gehandhabt hat.

Beste Grüße
RubyONE
 
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