Ich hatte letzten Herbst das Problem, dass mir der GTÜ Prüfer die Plakette verweigern wollte, da ich nach vorne gerichtete Arbeitsscheinwerfer ohne E Prüfzeichen verbaut habe. Nachdem ich ihm seinen Job erklärte und das Arbeitsscheinwerfer kein E Prüfzeichen benötigen und meine korrekt angeschlossen sind meinte er, dass das okay sei er mir die Plakette aber nicht geben würde, weil er bezweifele, dass ich die Arbeitsscheinwerfer benötige. Ich habe ihn dann zur Seite genommen und ihm freundlichst erklärt, dass mancher als Ausgleich zu seiner anstrengenden Anwaltstätigkeit nebenberuflich Open Air Tanzkurse gibt, welche in D häufig in der Dunkelheit stattfinden. Was er daran zweifelhaft finde, dürfe er mir gerne auf meine folgende, schriftliche, Anfrage erläutern. Auf einmal hatte mein Fahrzeug die begehrte Plakette, ohne weitere Veränderungen meinerseits!
Wie schon vorab geschrieben wurde, es bedarf mehr Ungehorsam, man darf sich nicht immer alles bieten lassen!