Wenn dem so ist, dass der Dreipunktgurt ausreichend ist, dann kann man den JL mit oder ohne Schlüsselnummer ohne Türen fahren. Ich persönlich sehe es so, aber letztendlich kommt es auf den Sachverständigen an, welcher den Sachverhalt dann zu prüfen hat.
Hierzu mein Email SW.
Erst einmal die Anfrage beim Regierungspräsidium, hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Kunkler,
auf Grund Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass über die Erlöschung der Betriebserlaubnis in letzter Instanz die Technische Überwachung im Straßenverkehr entscheidet. Meine Behörde prüft nur ob ein Tatbestand auf Grund des Vorwurfes der Polizei gegeben ist und eine Ahndung erfolgen muss.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine in Deutschland zugelassene Prüfgesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Dann die gleichlautende Anfrage beim TÜV Hessen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bei der Beantwortung folgender Frage weiterhelfen.
Erlischt beim Wrangler JK/JKU, bzw. JL/JLU (siehe Anhang Fahrzeugschein als Referenz) die Betriebserlaubnis (Typengenehmigung) beim Fahren ohne Türen?
Diese Frage stellt sich, da aus versicherungstechnischer Sicht nichts gegen das Fahren ohne Türen spricht, solange die Betriebserlaubnis nicht erlöschen ist.
Das Fahrzeug ist ab Werk so konzipiert und konstruiert, dass die Türen ohne großen Aufwand herausgenommen werden können und auch so gefahren werden kann.
Die Karosse ist nicht selbst tragend sie sitzt lediglich auf einem Leiterrahmen. Alle beim Unfall relevanten Einrichtungen wie Crash Sensoren, Airbags, Verstärkungen sind nicht in den Türen verbaut, sondern in der Karosse (Body) bzw. Leiterrahmen (Frame).
Die Türen werden in den beigefügten Diagrammen von Jeep lediglich als Side Enclosures (Verkleidungen) bezeichnet welche bis auf die Scharniere ausschließlich aus Aluminium bestehen.
Als UHSS Safety Structure wird lediglich der Body (Karosse) bezeichnet.
Laut beispielhaft beigefügter Kommentaren zum Thema erlöschen der Betriebserlaubnis kann dieses nur aus 3 Gründen erfolgen.
1. Im Einzelnen erlischt die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.
Z. B. Umbau eines LKW in ein Wohnmobil
Trifft hier also nicht zu.
2. Das Abgas- und/oder Geräuschverhalten negativ verändert wird
Z. B. Änderungen an der Abgasanlage
Trifft hier also nicht zu.
3. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
Z. B. Durch das Entfernen und der Austausch von Fahrzeugteilen.
Trifft das zu?
Voraussetzung für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis ist jedoch auch hier, dass die Änderung zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt oder zumindest zu erwarten ist.
Gefährdet man durch das heraus nehmen der Türen andere Verkehrsteilnehmer? Dieses würde ich verneinen.
Trifft hier also nicht zu.
Die Frage wäre also:
Gefährdet man durch das heraus nehmen der Türen die Insassen?
Eine Gefährdung von Fahrzeugführer, Insassen oder anderen Verkehrsteilnehmern ist nicht schon dann zu erwarten, wenn nur die abstrakte Möglichkeit einer Gefahr besteht. Vielmehr ist erforderlich, dass eine konkrete Gefährdung festgestellt wird. Die bloße Möglichkeit genügt nicht (OLG Köln, NZV 1997, 283). Die Erwartung einer Gefährdung setzt voraus, dass bereits ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit des Eintritts gegeben ist.
Sofern die Insassen mit den vorhandenen Dreipunktgurten gesichert sind kann man unter Berücksichtigung der o. g. Ausführungen zum Thema Sicherheit eine konkrete Gefährdung doch ebenfalls ausschließen, oder?
Ich bitte um Prüfung und Info, ob der Argumentationskette so gefolgt werden kann, oder ob ggf. anderweitige Regelungen dagegensprechen.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Kunkler,
vielen Dank dafür, dass Sie uns mit der gestellten Frage Ihr Vertrauen entgegengebracht haben.
Wie Sie bereits selbst recherchiert haben, erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs nach § 19 (2) StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Der Ausbau von Türen an Pkw´s die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, stellt aus sachverständiger Sicht eine solche Gefährdung dar. Türen sollen die Insassen der Fahrzeuge nicht nur vor sich ändernden Witterungseinflüssen schützen, sondern sollen z.B. auch Seitenhalt bei plötzlich notwendigen Ausweichmanöver bieten, auch für die Insassen, die mit solchen Ausweichmanövern nicht rechnen.
Dass sich die Türen bei einem Jeep Wrangler, oder ähnlich konzipierten Fahrzeugen, leicht ausbauen lassen, liegt an dem möglichen Offroadeinsatz. Abseits des öffentlichen Verkehrsraums dürfen die Türen entfernt werden, soweit sichergestellt ist, dass sie im Straßenbetrieb wieder ordnungsgemäß befestigt sind.
Da eine wahlweise Ausrüstung (mit/ohne Türen) nicht in der ABE bzw. EG-Typgenehmigung vorhanden bzw. genehmigt wurde, ist zunächst ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO vorliegend.
Als Beispiel wie Türen bei anderen Fahrzeugen bewertet wurden, kann der BMW Z1 dienen:
In der ABE F214 von 1989 des Fahrzeuges BMW Z1 wurde festgehalten:
Pkt. 13.1.Abweichungen: §35e (6) StVZO: Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen dürfen sich die Türen in der oberen oder unteren Endstellung befinden. H- bzw. R-Punkt von Fahrer und Beifahrer befinden sich auch in der unteren Türstellung unterhalb der Oberkante der Einstiegsöffnung, so dass ein Herausfallen der angeschnallten Personen bei Kurven[1]fahrt nicht erfolgen kann. Versuche auch mit nicht angeschnallten Personen und Dummies sind hierzu mit positivem Ergebnis durchgeführt worden. Es bestehen keine technischen Bedenken. Eine Ausnahmegenehmigung wird befürwortet.
Diese erforderliche Ausnahme wurde mit Erteilung der ABE erteilt.
Zum Thema Sicherheit dann nochmal bezüglich Dreipunktgurt die Frage:
Hallo Herr .....,
vielen Dank für ausführliche Information und die Erläuterung.
Eine Frage dann aber noch in dem Zusammenhang, wird das herausfallen nicht alleine schon durch das Anlegen der Dreipunktgurte vermieden, bzw. was würde gegen die Montage von so genannten Tube Doors sprechen siehe Anhang?
Gibt es in diesem Zusammenhang eine Vorschrift, wonach Türen einer bestimmten Bauart entsprechen müssen um zugelassen zu sein, ähnlich einer
E-Kennung welche z. B. bei der Beleuchtung oder Abgasanlage vorgeschrieben ist. Ich konnte zum Thema Türen nichts finden.
Das ist dann die Antwort vom Sachverständigen des TÜV Hessens auf die gestellte Frage:
Sehr geehrter Herr Kunkler,
die Sicherung der Fahrzeuginsassen mit Sicherheitsgurten dient als Schutzmaßnahme vor einem Frontalaufprall. Alle erforderlichen Prüfungen werden in Fahrtrichtung durchgeführt.
Es gibt für den Seitenaufprall an Pkw´s ebenfalls Prüfvorschriften. Deshalb haben moderne Fahrzeuge in den Türen entsprechende Verstärkungen eingebaut. Der Jeep Wrangler benötigt allerdings keinen Nachweis zu dieser Vorschrift, weil der R-Punkt des Sitzes über 700 mm über dem Boden liegt.
Wenn die Türen getauscht werden, wird das Fahrzeug verändert. Um auszuschließen, dass sich durch die bauliche Veränderung keine Gefährdung ergeben kann, wäre eine Begutachtung nach § 19/2 StVZO erforderlich. Bei dieser Begutachtung wäre der Anbau, die äußeren Kanten, die Scharnieren und Verschlüsse (2.te Sicherung) sowie die Möglichkeit der seitlichen Abstützung für die Insassen bei Kurvenfahrt zu überprüfen.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen wie man mit angelegtem Sicherheitsgurt aus dem Jeep fallen kann, da es sich bei Insassen um eine konkrete Gefährdung handeln muss, wäre es auch maßgelblich ob man alleine fährt oder mit weiteren Insassen. Das alles wäre zu prüfen und zu Diskutieren, worauf ich es im Fall der Fälle ankommen lassen würde, alleine nur um dann mal eine verbindliche Antwort zu erhalten.