gerther
Guest
Habe mir mal die Garantiebedingungen bezgl der Korrosion / Lackgarantie durchgelesen. Demnach dürfte eine nachträgliche Hohlraumversiegelung bzw Unterbodenschatz im Garantiefall als kritisch angesehen werden, sofern dieses nicht durch eine authorisierte Jeep Werkstatt durchgeführt wird. Die Garantie seitens Jeep beträgt dabei bis zu 7 Jahre. Warum also eine nachträgliche Hohlraumversiegelung/U Bodenschutz?