Auch an die N-GmBH,Herrn Schäfer(TÜV)und die Polizei!
Die Fotos werden noch kommen,dazu wird dann noch was ergänzendes gemacht!
Hier jetzt der Bericht:
(Dieser Text ist ein Leitfaden,und keine rechtsverbindliche Grundlage!)
Grundsätzlich:
1.
Jede Veränderung an einem Fahrzeug erfordert eine Eintragung,sonst erlischt die Betriebserlaubnis!*
2.
Umbauten sind innerhalb des vom Fahrzeughersteller original angebotenen Rahmens per Einzelabnahme zu machen.**
3.
Motorsportteile (FIA-Zeichen) können sogar mehr aushalten als StVZO Teile,können aber im Bereich der StVZO im Alltagsgebrauch durchfallen.
Wenn überhaupt eintragbar,dann NUR mit Einzelabnahme!
4.
Der Abnehmende, > TÜV-Angestellte < der die Einzelabnahme macht,ist dafür haftbar.
Das ist schon aus Versicherungsgründen wichtig!***
5.
Die EG wird hier immer mehr eingreifen,daher werden auch immer kleinere Spielräume übrig bleiben.
6.
Eine unsachgemässe Eintragung durch "TÜV-Tourismus"/"Gefälligkeitsgutachten" oder eine Veränderung nach einer Eintragung führt genauso
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!
7.
Umbauten bei Tuningfirmen,die die Arbeiten gewerbsmässig anbieten,und die entsprechenden Tests duchführen,sind also nicht ohne Grund so kostspielig.
Achtung:Auch hier ist ein gesundes Misstrauen angebracht.Teuer muss nicht immer gut sein.
8.
Reparierte oder Vorgeschädigte Bauteile nicht verwenden!****
9.
Veränderungen am Fahrzeug der Versicherung mitteilen!
10.
Ausländische Fahrzeuge müssen:
-verkehrssicher sein.
-den Lärmvorschriften entsprechen.
-Unterliegen dem EU Recht.
*Also auch eine neue Einstellung des Gewindefahrweks. > Höhe.
Oder Gewichtsreduzierung.
**Z.B.:Eine Golf I Karosse wurde nicht für einen 16V Motor und das Crashverhalten das daraus resultiert konstruiert und getestet.
Umbau auf GTI gleiche Serie ist ok.
Allerdings:
Ist es möglich,mit Abgasgutachten,Lärmgutachten,Tachoeichung,Fahr-und Bremstests ....Das dürfte für eine Privatperson finanziell schwierig sein.
***Am Besten die Veränderungen mit Fotos dokumentieren.So entstehen dann später keine Unstimmigkeiten.
****Hier z.B. Beispiel ein Käfig, der nach einem Unfall beschädigt ,unsachgemäss"repariert" ,in einem anderen Auto verbaut wurde.
Nun zu konkreten Bauteilen:
Eintragungen mit "Materialgutachten":
-seit 1994 nicht mehr zulässig
Lenkrad:
Siehe Punkt 3 und 4 oben.
Sitz:
-Einbauhöhe und Machart darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
> keine "Ohrensessel".
-Sitz muss längs-und Winkelverstellbar sein.
>Längsverstellung während des Sitzens und Winkelverstellung des Sitzes muss zumindest mit Bordmitteln dürchführbar sein.
Airbag/ABSsiehe auch: Bremsen)
-Austragung nur wenn es die Karosse ohne gegeben hat.> siehe GolfIII...
*Anmerkung:Ein Ein/Ausschalter für ABS müsste eingetragen sein!
Gurte:
-Gurte mit Drehverschluss sind nicht zulässig.
>siehe dazu Punkt 3 und 4 oben<
-Gurtbefestigungen möglichst an Original-,also geprüften Befestigungspunkten.
-Wenn keine Befestigungspunkte vorhanden,dann Ringösen und Einchraubplatten des Gurtherstellers verbauen.
-Höchste Linie des Gurtes = Waagerecht
-Minimaler Winkel nach unten/hinten= 45 Grad
-Gurte müssen symetrisch zur Fahrzeuglängsachse sein.
(Die Befestigung der oberen Gurte an der C-Säule geht also nicht!Dafür die Befestigungspunkte Beckengurt Rückbank benutzen.)
-In den Gurtbereich dürfen keine anderen Bauteile
hineinragen.> Also frei beweglich sein.
*Anmerkung:von der Befestigung der Gurte an/auf dem Hutablegeblech mit Ösen bei BMW E 36 Modellen ist abzuraten!
Fenster:(siehe auch Blendstreifen)
-Makrolonscheiben mit Prüfzeichen sind ok.
-Feststehende Scheiben sind auch ok,sofern eine Öffnung im Fenster es ermöglicht,z.B. den Fahrer zu retten.
Blendstreifen/Fensterfolien:
-Dazu gibt es eine genaue Regelung in der StVZO.
-Ein 10cm oberer waagerechter Blendstreifen dürfte aber grundsätzlich ok sein.
-Sonnenblenden innen sind aber auf jeden Fall zusätzlich Vorschrift,auch in Verbindung mit einem Käfig.
-Abdunkelnde oder ähnliche Fensterfolien in Windschutzscheibe und Seitenscheiben sind nicht zulässig.
Käfig:
-Polstern im Berührungsbereich.
*Anmerkung:Ohne Helm schützt der Käfig nur das Auto....
-Sonnenblenden verbauen!
Motor/Antrieb:
-Alles was Werksseitig bei dem Modell verbaubar ist.
Ein Beispiel:
Beispiel: Motorumbau 55PS Golf II auf 160PS G60 Motor aus Golf II
Notwendige Voraussetzungen für die Freigabe von VW:
- Fahrwerk übernehmen (mit Stabi)
- Bremsanlage übernehmen (inkl. BKV)
- Antrieb übernehmenn
- Auspuffanlage übernehmenn
- Servolenkung ist Pflicht
- ggf. geklebte Windschutzscheibe (verstärkt die Steifigkeit der Karosse)
- Rad/Reifenkombination
ABER:siehe Zusatz zu Punkt 2 oben
Kraftstoffleitungen im Innenraum:
-Machbar.
>Material:möglichst Kupfer.
Einige Kraftstoffzusätze können Kunststoffleitungen angreifen.
>Ausführung:Muss Einteilig vom Tank-Spritzwand und ab Spritzwand Einteilig im Motorraum sein.Also ohne Unterbrechungen. Durchführung durch Blech mit Kantenschutz
Fahrwerk/Bremsen:
-Spurplatten:
>Dazu gibt es im Forum einen interessanten Beitrag,der den negativen Effekt auf den Lenkrollradius behandelt!
>Grössere Last auf den Lagern.
-Tieferlegung:
*Anmerkung von Herrn Schäfer (Zitat):
"..grosse Tieferlegungen erforden eigendlich einen Austausch des/der Stabis..
-ABS mit grösserer Bremse:
>...meist noch mit ESP gekoppelt,bewirkt eine heftigere Reaktion der Regelkreise,und verändert das Verhalten des Systems.Nur durch Fahrversuche(Einzelabnahme) prüfbar,und das dürfte für eine Privatperson nicht erschwinglich sein.
Abgasanlage:
-muss der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen
Lautstärke entsprechen.
Karosse:
-Heckspoiler:
>Verstellbare Bauteile müssen dann in allen Einstellvarianten getestet werden.
-Abschleppösen/einschraubbar:
>Nicht eingebaut benutzen!Veletzungsgefahr.Im Fahrzeug mitführen.
-Abschleppösen/Gurtform:
>ok.
-Haubenverschlüsse/Notaus-Schalter:
>entweder versenkt verbauen oder abdecken.
(Verletzungsgefahr.)
Wer weitergehende Fragen hat:
TÜV Mayen
Herr Markus Schäfer
Kelbergstrasse 61
56727 Mayen