OlDirty
Autoautodidakt
Threadstarter
Ein Defender Fahrer aus dem Dorf hat mir die Tage erzählt, dass er seinen Rammschutz vorne einfach als Lampenträger deklariert hat (natürlich vorausgesetzt man kann dort auch Lampen anbringen) und es so keine Probleme mit der Eintragung gab. Die klassischen Bullenfänger sind zwar verboten (die Ausnahmeregelungen kenne ich), aber für Lampenträger gilt dies halt wohl nicht.
Kann da irgendwer was zu sagen oder hat schon selbst Erfahrungen damit gemacht? Im Idealfall natürlich immer mit Verweis auf entsprechende §.
Kann da irgendwer was zu sagen oder hat schon selbst Erfahrungen damit gemacht? Im Idealfall natürlich immer mit Verweis auf entsprechende §.