Den Gesundheitstest wirst du nirgendwo machen müssen, es sei denn du erwirbst die Fahrerlaubnis komplett neu, z.B. nach einem Entzug derselben.
Das wird nur für diejenigen gelten, die ihre Führerscheinprüfung ab einen bestimmten Stichtag, der noch in der Zunkunft liegt, ablegen werden. Rechtskontinuität und Rückwirkungsverbot sind die Stichworte.
Ähnlich wie das erlaubnisfreie Mofafahren für die Geburtsjahrgänge 1965 und früher.
Mein rosa Lappen, den ich vor 33 Jahren ausgehändigt bekommen habe, ist unbegrenzt gültig. Lediglich das Dokument selbst wird nach Tausch gegen die Kartenversion mit Ablaufdatum versehen, analog zum Personalausweis, der auch ablaufen kann, was aber an den dahinterstehenden personenbezogenen Rechtsgütern (Staatsangehörigkeit, Name, Gerburtsdatum etc.) nichts ändert. Daher muss es rechtlich zwingend einen "Bestandschutz" geben, der, wie schon zuvor, einen Entzug oder Einschränkung der Rechte des Inhabers nur für die bereits vorher sanktionierten Fälle (zuviel Punkte, Fahruntüchtigkeit, strafbare Handlungen) erlaubt, aber keinesfalls im erweiterten Rahmen..
Die Gesundheitsprüfung für Berufskraftfahrer mit Kl.2 oder CE basiert rechtlich auf anderen Grundlagen, namentlich dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht für Personen-, und Güterbeförderung.
Das ist auf den (privaten) Verkehrsteilnehmer als Grundlage einer Einschränkung oder dem Entzug gegebenen Rechts nicht übertragbar.