Es wird, wenn überhaupt, im besten Fall auf eine Abnahme gemäß §21 StZVO, hier dann die sogenannte Einzelabnahme, auslaufen.
Ohne jegliche Garantie, das dies in diesem Setup möglich und / oder legalisierbar ist !
Sehe da aber in dem Setup eher ganz Tiefschwarz...
Der Vorbesitzer wird schon davon in Kenntnis sein, das dies nicht einfach werden wird.
Ansonsten wäre es ja in den Papieren schon eingetragen. ( auch das Fahrwerk, was ggf. auch nicht
eingetragen ist etc... )
Lange Rede, kurzer Sinn: wenn das keine Trailer-Queen werden soll soll : Lasse es einfach !
( Kennzeichen sehe ich an dem Kasten gerade keine, also jetzt schon ohne Strassenzulassung ? )
Gruß Micha