Muss mich immer wieder wundern! AHKs bedürfen in D einer Bauartgenehmigung! die 2"x 2" hat meines Wissens keine! Wenn dann müsste sie eine E-Kennzeichnung haben oder eine Prüfnummer mit "~" Zeichen.
Im Einzelfall gibt es Einzelbauartgenehmigungen, die sind dann in der Regel mit "TP" o.ä. gekennzeichnet. Die Halterung mit Bolzen ist in der EU nicht zulässig! Daher werden im Einzelverfahren die Einsätze normalerweise mindestens verschweißt. Da klappert dann nix mehr!!!
Meist werden diese US-Kupplungen bei der Fahrzeugerstabnahme wenn überhaupt nur als Rangierhilfe eingetragen. Ansonsten gilt die Kupplung als nicht existent! Wer so eine originale nicht bauartgenehmigte Kupplung tatsächlich für den Anhängerbetrieb nutzt, fährt versicherungstechnisch und polizeilich auf ganz dünnem Eis, weil nicht zulässig!
Schau mal in die Zulassungsbescheinigung, ob überhaupt Anhängelasten eingetragen sind.
Mein Rat: Wenn du Anhängelasten in der ZB eingetragen hast, bau dir eine EU-Kupplung mit E-Prüfz. dran! Der E-Satz muss ja für das Durchschleifen der NSL ebenfalls geändert werden!