Hallo,
was da bei Euch abgeht (schwabt sicherlich mit verspätung rüber zu uns ins OSSILAND) is ah Hammer, aber Euer
Masochismus ebenfalls
Folgende Überlegung auch im Bezug auf Feinstaub und City.....
1) Einer oder mehrere Jeeper gründen zB in der Slowakei / Tschechien eine Offroad-Eventfirma (is dort freies Gewerbe)
Wenn mehrere dann gibts es mehrere Gesellschafter mit Eigentumsvorbehlat auf Ihre Fahrzeuge, die Sie einbringen in die Gesellschaft....
2) Die Geländewagen sind für das Geschäftsfeld Offroadevent notwendig und somit kein Problem (zumnindest in der Slowakei, auch wenns äter sind). Diese "FIRMENWAGEN" haben dann Kennzeichen aus Tschechien oder der Slowakei und sind Gesellschaftsvertraglich den Gesellschafftern Ihre "DIENSTWAGEN" und damit darfst Du als "MITARBEITER (GESELLSCHAFTER)" auch in DE (Seihe unten) fahren.
hier mal ein Auszug von der EU......
zu finden unter ........
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citi...g/index_de.html
ZEITWEILIGE NUTZUNG
Generell können Sie das im Land Ihres Hauptwohnsitzes zugelassene Kraftfahrzeug in jedem anderen Mitgliedstaat zeitweilig nutzen, ohne dass Steuern fällig werden.
Hingegen ist es verboten, im Land des Hauptwohnsitzes ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu fahren (es sei denn, im fraglichen Land gelten weniger strenge Vorschriften). Sie dürfen Ihr Fahrzeug daher, wenn Sie es zeitweilig in einem anderen Land benutzen, dort nicht verkaufen, vermieten oder auch nur verleihen. Umgekehrt dürfen Sie ein Fahrzeug, das mit ausländischen Kennzeichen in Ihrem Wohnsitzland benutzt wird, weder kaufen, noch mieten oder ausleihen (und fahren).
Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeugs in einem anderen als Ihrem Wohnsitzland sind Sie von der dortigen Steuer befreit. Unter zeitweiliger Nutzung ist ein zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten zu verstehen. Diese Regelung gilt sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung mit Ausnahme des gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehrs.
Für Personen, die sich täglich zur Arbeit in ein Nachbarland begeben („Grenzgänger“), ist die zeitweilige Nutzung unbefristet möglich. Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihr Fahrzeug mit den Kennzeichen des Landes Ihres Hauptwohnsitzes regelmäßig und zeitlich unbegrenzt in dem Land benutzen, in dem Sie arbeiten, ohne dort eine zusätzliche Steuer zu zahlen.
Das Gleiche gilt für einen Firmenwagen, den ein Unternehmen einem bei ihm beschäftigten Grenzgänger aus dem Nachbarland zur Verfügung stellt. Dieser kann das Fahrzeug beruflich und darüber hinaus auch privat sowohl in dem Land benutzen, in dem das Unternehmen ansässig ist, als auch in dem Land, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet.
3) Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind bis 2015 großteils von den Feinstabregelungen ausgenommen, weil man im Bezug Tourismus einbussen fürchtet.
4) Die KFZ Steuer is im Vergleich zu DE nur 20% und die Versicherung (zB DE Gesellschaft in der Slowakei oder Tschechien) ned mal die Hälfte.
5) Ich lasse grad von nem EU Juristen (Freund von mir) prüfen ob es so in der Form ned auch zB Gibraltar sein dürfte, warum ned, aber wie gesagt ich lasse es prüfen, weil dort gibts mal 0% Euro KFZ Steuer und 30% kostet die Versicherung und wenn das sozusagen ne EU-Offroad_Event-Firma is, was solls
Und wenns dich trotzdem ned ins Städtele lassen hast Dir gegenüber zumindest ah Gutes Gefühl das Du die politischen Ar*****cher ned no mit Deiner KFZ-Steuer zahlst.
Bei mir in meiner Umgebeung fahren hunderte schon mit SK Taferl, die drüben ne Firma haben
und immer mehr mit Offroadfahrzeugen, vorallem aus der Landyszene.