[...]mach erst mal die Auflastung, sollte ja Serienfelgen/Reifen kein Problem sein
[...]
Wenn du das schaffst (über die Addition der serienmäßigen Achslasten hinaus) wirst du dir hier bei Einigen lebenslang Kaltgetränke zum Nulltarif abholen dürfen...
[...]Als ich mich damals umgeschaut habe, habe ich außerdem festgestellt, dass viele der „Nicht-Offroad“ Zubehörfelgen keine „vernünftigen“ Reifengrößen im Gutachten haben, sondern mehr oder weniger nur die Seriengrößen.[...]
So ist auch mein Kenntnisstand. Zudem berücksichtigen die "Standard-Felgenhersteller" auch nicht den "Umbauwahn" von einigen Jeepern... Höherlegungen, High-Fender, Spurplatten, etc. kommen in deren Gutachten gar nicht vor...
[...]Gibt es, ausser dem Aussehen, einen technischen Grund, warum nur die gleiche Handvoll Hersteller bei den Offroadshops angeboten wird.[...]
Servus Roland,
wir hatten ja schon mehrfach "Kontakt" und ich denke du hast zu diesem Thema mit meiner Rückmeldung gerechnet (vielleicht darauf gehofft
).
Die Frage ist mit Kenntnis der Hintergründe recht einfach zu erklären (ich hoffe es wird nicht zu technisch). Ich hatte mich ursprünglich für die "OZ Rally Raid" interessiert. Die Felge ist jetzt auch kein "Sonderangebot", aber ich finde die in bronze einfach todschick... auch bei der Auflastung hätte ich bezüglich der Radlast keine Probleme bekommen (OZ gibt im Gutachten 1.200 kg an)... das war aber nur (vermutlich wie bei dir) der erste Gedanke...
OZ gibt im Gutachten 275/70-17 auf der 8x17 ET 37 Felge als größte Reifengröße an. Wer jetzt mal "Reifenrechner.at" bemüht (die visuelle Darstellung ist Klasse) wird feststellen dass diese Kombination an der Innenseite ziemlich exakt auf Linie mit der Serienbereifung des Rubicon (255/75-17 auf 7,5x17 ET 44,45) liegt und auch die Differenz im Abrollumfang zur Serienbereifung zu vernachlässigen ist. Der Reifen steht einfach etwas weiter nach außen, und da hat der serienmäßige Wrangler JL(U) ja genug Platz. Um das Thema Freigang und Tachoangleichung muss sich OZ als Hersteller hier also nicht kümmern... wollen sie auch gar nicht, die wollen Felgen verkaufen die jeder auf seinen Stock-Wrangler montieren und hiermit problemlos zum TÜV fahren kann.
Nicht ganz unbedarft in der Thematik war mein nächster Gedanke: Reifenhersteller anschreiben... und siehe da, von dieser Seite gibt es auf einer 8x17 Felge problemlos Freigaben bis 315/70-17 bzw. 35x12,5-17 (liegen mir schriftlich vor). Prima, das AEV-Fahrwerk war wegen des verfügbaren Auflastungsgutachtens sowieso gesetzt, 1.200 kg Radlast ist mehr als ausreichend (Gutachten fordert 900 kG?) und den Platz für die Reifen nach innen kann man sich ja recht problemlos mit Spurplatten holen. Tachoangleichung wird sowieso nötig - aber das ist ein anderes Thema...
Für alle von mir geplanten Teile gibt es entsprechende Gutachten/Freigaben und zu Zeiten meines Yps wäre ich damit wohl bedenkenlos zum TÜV spaziert und hätte das legalisiert bekommen. Da ich heute vorsichtiger bin, habe ich mal den ganzen Papierkram eingepackt und bin zu (m)einem TÜV-Onkel gefahren um die Pläne durchzusprechen...
Du willst das Fahrwerk eintragen? die Spurplatten? die Felgen? Kein Problem als "Einzelmaßnahme" wenn sich dein Fahrzeug in ansonsten serienmäßigem Zustand befindet. Aber wo ist das Gutachten das die "ordnungsgemäße" Kombination der geplanten Umbauten bestätigt... meinen Gesichtsausdruck kannst du dir in etwa vorstellen... Anbauabnahme ist also nicht... wenn ich das wirklich so umsetzen will haben wir das Thema Einzelabnahme und/oder Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zur Unbedenklichkeit der gewählten Kombination...
Nur ein Detail aus dem Gespräch: OZ gibt eine Radlast von 1.200 kg im Gutachten an bei einer max. Reifengröße von 275/70-17. Wenn ich jetzt größere Reifen montieren wollte (Freigaben der Reifenhersteller liegen ja vor), vergrößern sich auch die Kräfte die im Fahrbetrieb auf die Felgen wirken - die mögliche Traglast verringert sich dadurch. Wer bestätigt jetzt dem TÜV (bzw. erstellt ein entsprechendes Gutachten) bis zu welcher Traglast die Felge bei z.B. 35er Bereifung bedenkenlos einsetzbar ist? Und schon bist du wieder bei der Problemstellung der Originalfelgen... du findest niemanden...
Die Anbieter/Umbauer, die sich auf "unser" Thema Wrangler spezialisiert haben, kennen diese Problematik auch - insbesondere seid Sachverständige bei Fehlern ggfs. persönlich haftbar sind und gehen hier den Weg des geringsten Widerstandes. Bei meinen zwischenzeitlich gewählten Bawarrion-Felgen gibt es alle diese Fragen nicht. Die Bon'Z-Beadlock haben im Gutachten eine Radlast von 1.090 kg bei einer maximalen Reifengröße von 37x12,5-17. Zudem steht bereits in den Felgengutachten alles zur Kombination:
- auch genehmigt mit Höherlegung XYZ
- auch genehmigt mit Reifenabdeckungen "Mopar High-Fender"
- auch/nur genehmigt mit Achsübersetzung(en) ABC
ORZ ist hier also bereits in Vorleistung gegangen, hat diese Kombinationen prüfen und die Kombinationsgutachten (siehe oben) erstellen lassen und der Sachverständige muss "nur noch" den korrekten Einbau und die Tachoangleichung bestätigen um alles zu legalisieren... natürlich lassen sie sich das auch entsprechend bezahlen.
Aus diesem Grund bieten die Umbauer auch meist nur die geprüften Kombinationen an - du erwartest als Kunde ja auch eine problemlose Abnahme. Kleinere Abweichungen stellen dann hier kaum noch Probleme dar denn die Kombination ist ja geprüft und per Gutachten genehmigt.
Du darfst dich natürlich selbst jederzeit mit einer Wunschkombination an einen Sachverständigen wenden und eine Einzelabnahme veranlassen. Einen Erfolg kann die aber keiner garantieren... genau diese Garantie möchtest du aber wenn du einem Umbauer dein Geld anvertraust. Wenn du auf diese Garantie verzichten kannst, sag das deiner Werkstatt der Wahl und unterschreibe dafür... dann wird man dein Geld nicht ablehnen und deine Wunschkombi zur Prüfung vorstellen... mit ungewissem Ausgang...
Ich selbst habe eine solche "Sonderabnahme", denn ausgerechnet meine 34er (285/75-17) stehen als "EU-Nischengröße" nicht im Gutachten der Felgen - die waren aber schon da und ich wollte sie weiterverwenden und habe nach einer Lösung gefragt. Da die im Gutachten bestätigten Größen (Breite, Abrollumfang) weder unter- noch überschritten wurden und die Freigabe des Reifenherstellers vorlag, war das aber nur eine Formsache und ich habe einen Zusatz im Fahrzeugschein bekommen: "Freigabe des Reifenherstellers ist mitzuführen"...
Du siehst also... Vieles ist theoretisch möglich aber abhängig vom Hintergrundwissen und manchmal auch vom "Willen" des Prüfers. Niemand verbietet dir, deinen eigenen Weg zu gehen aber für das Ergebnis bist auch nur du verantwortlich (und bezahlst dafür)... ich bin gespannt, wie du dich abschließend entscheidest...
Viele Grüße
Todi