Umtragen auf Zweisitzer

Diskutiere Umtragen auf Zweisitzer im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Was wiegt denn eigentlich so eine Rücksitzbank beim JLU, lohnt sich das vom Gewicht her? Ich fände es ggf. interessant, die Hälfe auszubauen (geht...
Maki79

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Was wiegt denn eigentlich so eine Rücksitzbank beim JLU, lohnt sich das vom Gewicht her? Ich fände es ggf. interessant, die Hälfe auszubauen (geht das? Geteilt ist die Rückbank ja, k.A. ob das nur die Lehne ist...). Mehr als einen Sitz hinten brauche ich eigentlich nie.
 
Stuntman Mike

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Ich habe jetzt das umgekehrte Problem.

Mein TJ ist ja als LKW zugelassen und hat damit auch keine Rückbank.

Wenn ich den jetzt wieder als PKW umschlüsseln lassen möchte müßte ich laut TÜV wieder eine Sitzbank einbauen.

Habe aber keine ...
 
Headman

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Ich habe jetzt das umgekehrte Problem.

Mein TJ ist ja als LKW zugelassen und hat damit auch keine Rückbank.

Wenn ich den jetzt wieder als PKW umschlüsseln lassen möchte müßte ich laut TÜV wieder eine Sitzbank einbauen.

Habe aber keine ...
Hmm, also eigentlich wäre das möglich nach meinem Kenntnisstand. Da der TJ ja vorher als PKW bzw. heute ein M1G wäre/war, würde eine Umtragung gehen- wären dann eben nur ein PKW mit 2 Sitzplätzen. Eine zwingende Anzahl an Sitzen ist dafür nicht zwingend erforderlich. Falls dein TÜV Mann da einen Hinweis brauch - es gibt ne Menge Zweisitzer PKW am Markt :angel:
Bei anderen Fz wie Transportern wäre eine denkbare Problematik Nachweis der Bremsanlage und der Emissionen- Geräusche und Abgase - gibt Fz die die Werte für LKW (N) einhalten, aber für PKW (M) nicht. Die Anforderungen an Fz der Klassen N sind da etwas niedriger- die an die Klassen M etwas höher, so das man unter den anderen Vorraussetzungen wie mindestens vorhandener Laderaumanteil und anderer Kleinigkeiten wie Sitze weg und Verankerungen unbrauchbar machen, einen PKW fast immer zum LKW machen kann, jedoch nicht immer aus einem LKW einen PKW.
Aber nach all der Prosa - das sollte beim TJ kein Thema sein, da er ja wohl sehr wahrscheinlich vorher ein PKW/Klasse M Fz war.
Aber warum willst diese eigentlich recht oft ersehnte Einstufung rückgängig machen? Bei nem 4.0 überwiegen doch idR die Vorteile. Steuer günstig, zumindest wenn der Zoll einem hier den LKW anerkennt. Das Thema Versicherung und von wegen immer 100% ist ja vielfach keines mehr da es Versicherungen geben soll die hier ganz normal einen Schadensfreiheitsrabatt anbieten- muss man sich halt ein wenig nach umhören. Aber wenn das alles passt? Warum nicht lassen?

G Heiko
 
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Stuntman Mike

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Eine zwingende Anzahl an Sitzen ist dafür nicht zwingend erforderlich. Falls dein TÜV Mann da einen Hinweis brauch - es gibt ne Menge Zweisitzer PKW am Markt :angel:
Hatte ich dem ja auch erzählt aber irgendwie wollte er das Argument nicht gelten lassen.
Obwohl der Wrangler ja einen anderen Zweisitzer aus dem Fuhrpark ersetzt hat ...
Aber da muss ich eventuell mal mit dem Wagen vorfahren, ist "Face to Face" möglicherweise einfacher zu klären.

Die Versicherung ist beim N1G halt einfach ein wenig teurer. Die bleibt zwar nicht mehr auf 100% aber unter SF19 kommt man da wohl nicht.
Der Unterschied wäre um die 400,-.

Ich melde den jetzt erstmal als N1G an und dann sehe ich weiter.
 
Headman

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Hatte ich dem ja auch erzählt aber irgendwie wollte er das Argument nicht gelten lassen.
Obwohl der Wrangler ja einen anderen Zweisitzer aus dem Fuhrpark ersetzt hat ...
Aber da muss ich eventuell mal mit dem Wagen vorfahren, ist "Face to Face" möglicherweise einfacher zu klären.

Die Versicherung ist beim N1G halt einfach ein wenig teurer. Die bleibt zwar nicht mehr auf 100% aber unter SF19 kommt man da wohl nicht.
Der Unterschied wäre um die 400,-.

Ich melde den jetzt erstmal als N1G an und dann sehe ich weiter.
Fahre einfach mal zu nem anderen TÜV, da ist die Antwort vielleicht schon ganz anders. Klingt komisch, ist aber so. Es steht und fällt auch mit dem SV und seiner Erfahrung und vielleicht auch Einstellung zu gewissen Fz und Anliegen.

Viel Erfolg!

G Heiko
 
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