Jodada
Member
Threadstarter
Hallo an Alle,
ich halte meinen WG artgerecht und besuche deshalb regelmäßig Offroadparks.
Mich würde deshalb interessieren wie die rechtliche Situation ist, wenn es zu einem Schaden für Dritte kommt.
Wenn man die Betreiber der Offroadparks befragt bekommt man in der Regel nur ausweichende Antworten mit vielen Konjunktiven (könnte, wäre vielleicht, müsste man mal fragen etc.). Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid und kann mir meine Fragen beantworten:
1. Manche Betreiber lassen nur Fahrzeuge aufs Gelände die zugelassen sind und der STVZO entsprechen mit dem Argument, dass im Falle eines Unfalls die Haftpflichtversicherung des KFZs leisten würde, weil es sich um keine Motorsportveranstaltung handelt. Trifft das zu?
2, Wenn in anderen Offroadparks nicht zugelassene Fahrzeuge auf der Strecke sind handelt es sich dann automatisch um Motorsportveranstaltungen bei denen eine Zusatzversicherung nötig ist, da die Haftpflichtversicherung für Schäden im Bereich Motorsport nicht gilt?
3. Betreiber geben an, dass auf dem Gelände die STVO gilt, Wozu?
Zum besseren Verständnis:
Wenn ich mir z.B. an einem Stein die Ölwanne aufreisse und das Öl austritt, wer kommt für den Fremd-Schaden auf?
An einer Steilauffahrt kann ich nicht immer sehen, ob ganz oben hinter der Kippe nicht ein Anderer versucht herunter zu fahren. Wenn es an dieser Stelle zu einer Kollision kommt, übernimmt die Haftpflichtvers. den Schaden?
Ich würde mich freuen, wenn diesbezügl. jemand aus Erfahrung berichten kann bzw, sich einfach auskennt.
Schöne Grüße aus WÜ
Jo
ich halte meinen WG artgerecht und besuche deshalb regelmäßig Offroadparks.
Mich würde deshalb interessieren wie die rechtliche Situation ist, wenn es zu einem Schaden für Dritte kommt.
Wenn man die Betreiber der Offroadparks befragt bekommt man in der Regel nur ausweichende Antworten mit vielen Konjunktiven (könnte, wäre vielleicht, müsste man mal fragen etc.). Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid und kann mir meine Fragen beantworten:
1. Manche Betreiber lassen nur Fahrzeuge aufs Gelände die zugelassen sind und der STVZO entsprechen mit dem Argument, dass im Falle eines Unfalls die Haftpflichtversicherung des KFZs leisten würde, weil es sich um keine Motorsportveranstaltung handelt. Trifft das zu?
2, Wenn in anderen Offroadparks nicht zugelassene Fahrzeuge auf der Strecke sind handelt es sich dann automatisch um Motorsportveranstaltungen bei denen eine Zusatzversicherung nötig ist, da die Haftpflichtversicherung für Schäden im Bereich Motorsport nicht gilt?
3. Betreiber geben an, dass auf dem Gelände die STVO gilt, Wozu?
Zum besseren Verständnis:
Wenn ich mir z.B. an einem Stein die Ölwanne aufreisse und das Öl austritt, wer kommt für den Fremd-Schaden auf?
An einer Steilauffahrt kann ich nicht immer sehen, ob ganz oben hinter der Kippe nicht ein Anderer versucht herunter zu fahren. Wenn es an dieser Stelle zu einer Kollision kommt, übernimmt die Haftpflichtvers. den Schaden?
Ich würde mich freuen, wenn diesbezügl. jemand aus Erfahrung berichten kann bzw, sich einfach auskennt.
Schöne Grüße aus WÜ
Jo