JW Speaker - selber eintragen?!?

Diskutiere JW Speaker - selber eintragen?!? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo zusammen,   ich habe mal die Suchfunktion genutzt aber leider keine Ergebnisse gefunden die ich benöigte. An dieser Stelle mal die Frage in...
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MariusJK17

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Hallo zusammen,
 
ich habe mal die Suchfunktion genutzt aber leider keine Ergebnisse gefunden die ich benöigte. An dieser Stelle mal die Frage in die Runde. Kann man die JW Speaker auch selber eintragen lassen? Das ist ja fast schon Serie :)
 
Besten Dank für eure Erfahrungen hierzu,
 
Marius
 

tankjk

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wenn ece Kennzeichen (E) vorhanden , keine Eintragung nötig.
falls dot Kennzeichen oder keines, nicht zulässig.
 
Amphiranger

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Was meinst Du mit "selber eintragen lassen" ???
Natürlich kannst du immer selber zur Technischen Prüfstelle fahren und deine Umbauten abnehmen lassen!
 
Hamilkar

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Grundsätzlich bei den Scheinwerfern wie Oliver sagt.
Ohne Zeichen als Arbeitsscheinwerfer mit separatem (!) Schalter zulässig,
Benutzung nur, wo die StVO nicht gillt.
 
Eintragen von jeglichem Anbau/Zubehör/Umbau mit dem TÜV Prüfer Deines Vertrauens vorher (!) besprechen.
Der TÜVler muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) sein, am besten direkt nach diesem fragen.
 
Gruß
:)
 
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MariusJK17 schrieb:
Hallo zusammen,
 
ich habe mal die Suchfunktion genutzt aber leider keine Ergebnisse gefunden die ich benöigte. An dieser Stelle mal die Frage in die Runde. Kann man die JW Speaker auch selber eintragen lassen? Das ist ja fast schon Serie :)
 
Besten Dank für eure Erfahrungen hierzu,
 
Marius
Moin Marius,

Mhmmm - so ganz verstehen wir Deine Frage jetzt nicht....ich denke mal Du fragst nach den Hautscheinwerfern von JW Speaker?! Wenn Du da die europäische Version kaufst mit "E-Prüfzeichen" dann einfach einbauen und gut ist es - brauch nix eingetragen werden.

G Heiko
 

monarc

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Wie schaut es hier eigentlich bei US-Importen mit Einzelabnahme und Datenblatt aus? (Kein COC vorhanden) Reicht hier auch das ECE Kennzeichen, oder muss man in diesem Fall die Scheinwerfer eintragen?
 
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Headman schrieb:
Moin Marius,

Mhmmm - so ganz verstehen wir Deine Frage jetzt nicht....ich denke mal Du fragst nach den Hautscheinwerfern von JW Speaker?! Wenn Du da die europäische Version kaufst mit "E-Prüfzeichen" dann einfach einbauen und gut ist es - brauch nix eingetragen werden.

G Heiko
Aber auch wenn das Formale dann passt, bitte die Scheinwerfer nicht nur reinschrauben, sondern auch richtig einstellen (lassen).

Der Hinweis sollte eigentlich nicht nötig sein, aber aktuell fallen durch die frühe Dunkelheit wieder unzählige Fahrzeuge mit falscher Einstellung auf.
Das Bewusstsein was man z.B. durch Blendung anstellen kann fehlt wohl immer mehr.
Bei meiner letzten HU (Bike) wurde beiden Autos, die vor mir dran waren deshalb die Plakette verweigert.

Servus
Rainer
 
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monarc schrieb:
Wie schaut es hier eigentlich bei US-Importen mit Einzelabnahme und Datenblatt aus? (Kein COC vorhanden) Reicht hier auch das ECE Kennzeichen, oder muss man in diesem Fall die Scheinwerfer eintragen?
Die einzige Möglichkeit ohne Eintragung aus zu kommen ist das E-kennzeichen, da führt kein Weg vorbei. Es gibt Hersteller die auch in den USA ihre Scheinwerfer für den EU Markt verkaufen, allerdings muss man da genau hinsehen und aufpassen das man auch das richtige bekommt.

Einen nicht E gekenteichneten Scheinwerfer per Einzeleintragung einzutragen ist schwierig und teuer. Er muss nämlich einen kompletten Lichttest erstellen. Dazu musst du auch erst mal den passenden prüfer finden. Leuchtbild, Blendfaktor, Streubild ect. Das muss am Ende alles passen. Das kostet am Ende definitiv mehr als einer mit Kennzeichnung hier aus Deutschland.
 
Headman

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MoabUnlimited schrieb:
Aber auch wenn das Formale dann passt, bitte die Scheinwerfer nicht nur reinschrauben, sondern auch richtig einstellen (lassen).

Der Hinweis sollte eigentlich nicht nötig sein, aber aktuell fallen durch die frühe Dunkelheit wieder unzählige Fahrzeuge mit falscher Einstellung auf.
Das Bewusstsein was man z.B. durch Blendung anstellen kann fehlt wohl immer mehr.
Bei meiner letzten HU (Bike) wurde beiden Autos, die vor mir dran waren deshalb die Plakette verweigert.

Servus
Rainer
...ja da hat Rainer mal sowas von Recht - sehr gutr Hinweis - hab ich vorausgesetzt das sich das von selbst versteht - aber ja ist wahrscheinlich nicht wirklich jedem klar das man die Dinger auch richtig einstellt und hat ja auch nicht jeder zugriff auf ein Lichteinstellgerät - sehen wir ja jeden Abend...

G Heiko
 

Wuchtbrumme

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Das mit dem Lichteinstellgerät ist (bei den Speakern) auch so ne Sache. Ich hab meine damit einstellen lassen, aber im Verkehr sah man, dass sie deutlich zu hoch eingestellt waren. Ich hab sie dann immer ein klein wenig runtergedreht, bis es passte. Der optimale Bereich ist aufgrund der starken Bündelung bei den Speakern sehr eng.
 
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Ggf. Sollte der Threadersteller nochmal erklären, was genauer will.

Wir driften hier ja schon wieder ab ;-)


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kamenz

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Hallo,
ich glaube der Themenersteller hat das gleiche Problem wie ich: ich habe die JW Speaker guten Gewissens mit E-Zeichen gekauft, jedoch keine ABE oder Bauartgenehmigung vom Händler bekommen. Mein TÜV und DEKRA vor Ort wollen nun keine Abnahme geschweige denn Eintragung machen, trotz E-Kennzeichnung auf der Lampe.
 

Hat damit jemand ähnliche Erfahrungen oder eventuell sogar eine ABE zu seinen JW Speaker Lampen bekommen? Würde mir sehr helfen, da ich die Lampen ansonsten innerhalb der Frist zurückschicken muss.
 

Wuchtbrumme

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Das ist für mich mangelnder Willen. Die E Kennzeichnung soll ja gerade das Vorhandensein einer ABE oder Genehmigung obsolet machen. TÜV und DEKRA können doch anhand der E Nummer gerade diese Dokumente einsehen. Oder etwa nicht?
Ich war letztens beim TÜV. Da wurde auch das Gutachten für die Anhängelastauflastung eingetragen. Über die JW Speaker ist kein negatives Wort gefallen.
 

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Dito hier. Eine ABE ist mir auch nicht im Gedächtnis. Eingebaut und beim nächsten Regeltermin beim TÜV vorgeführt: Bemerkt, geprüft, ohne Beanstandungen (und natürlich ohne extra Eintragung).
 
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kamenz schrieb:
Hallo,
ich glaube der Themenersteller hat das gleiche Problem wie ich: ich habe die JW Speaker guten Gewissens mit E-Zeichen gekauft, jedoch keine ABE oder Bauartgenehmigung vom Händler bekommen. Mein TÜV und DEKRA vor Ort wollen nun keine Abnahme geschweige denn Eintragung machen, trotz E-Kennzeichnung auf der Lampe.
 
Hat damit jemand ähnliche Erfahrungen oder eventuell sogar eine ABE zu seinen JW Speaker Lampen bekommen? Würde mir sehr helfen, da ich die Lampen ansonsten innerhalb der Frist zurückschicken muss.
Ich hoffe Du musstest nicht noch Geld für diese Aussage bezahlen?
Vor allem wenn er Dir deshalb die Plakette verweigert hätte.
Das würde ich mir nämlich zurück holen.
Oder wolltest Du die Speaker trotz E-Nummer eintragen lassen?
Das wäre zwar wiedersinnig aber da kann ich mir vorstellen, dass er Unterlagen haben will.
Wenn die Scheinwerfer die offiziellen J.W. Speaker mit E sind, dann sind sie ohne weitere Aktionen zulässig. Richtige Einstellung natürlich vorausgesetzt.

Servus
Rainer
 
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