Haubenhalter von Drake - Erfahrungen beim TÜV?!

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Windsurfer568

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Hallo,
bei meinem Wrangler habe ich die Haubenhalter von Drake (mit der Kabelhalterung) verbaut.
Nächsten Monat steht der erste TÜV Termin an.
Hat jemand, der ebenfalls die Haubenhalter von Drake verwendet, bereits Erfahrungen beim TÜV gemacht? Gab es Schwierigkeiten?
Meines Wissens müssen Haubenhalter nicht eingetragen werden, solange sie keine Gefahr für Fußgänger darstellen.
Wie sieht das der TÜV bei den Drake Haltern?
Grüße
 

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Mach dir nicht ins Höschen. Manchmal wundere ich mich nur. Was geht den TÜV deine Haubenhalter an?
 

Caravanic

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Ohje, die Dinger sind echt gefährlich, hoffentlich bekommst Du TÜV!!!! Ich biete Dir die Originalen und 20,- und spreche Dich damit rein .... auf meinem Gewissen haben die Teile noch Platz ;-)
 
US911

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Zur Theorie:
Die Haubenverschlüsse vom Wrangler zählen zu den sog. Schnellverschlüssen (kennt man aus dem Rennsport). Schnellverschlüsse wurden in der Vergangenheit teilweise eingetragen, zwischenzeitlich aber nicht mehr und sie werden derzeit konsequent wieder ausgetragen werden.
Da die Teile die Haube halten, zählen sie zu den sicherheitsrelevanten Anbauteilen und es bedarf eines Zulässigkeitsnachweis. Auch die Abschließbaren erfüllen die Anforderungen nicht, da sog. Notöffnung (oder öffnen auf konventionelle Art) zB bei Motorbrand möglich sein muß. Unzulässige Haubenverschlüsse stellen daher einen erheblichen Mangel (EM gem. Mängelkategorie RiLi-HU) dar und führen zur Nichtzuteilung der Plakette. Abgesehen davon...Betriebserlaubnis erloschen...90...1Punkt...etc. etc. etc.

Zur Praxis:
Daß sich beim Tüv jemand um deine Halter schert, wage ich zu bezweifeln. Wenn der Rest passt, dann gibts die Plakette. Von Vorteil kann sein, den Tüv über einen Händler od. die Werkstatt deines Vertrauens zu machen...da sind die Prüfer oft kulanter...oder sehen oft weniger ;)
 

Windsurfer568

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@US911

Vielen Dank für die kompetente Anwort.
Die ersten beiden Antworten kann man nur unter Ulk verbuchen!

Grüße
 
Hamilkar

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US911 schrieb:
Abgesehen davon...Betriebserlaubnis erloschen...90...1Punkt...etc. etc. etc.
Das gilt allerdings nur, wenn eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt wurde.
Ansonsten ist ein Bußgeld von 50€ fällig.
 
Im Zweifel würde ich immer mit dem Menschen von TÜV sprechen, vorzugsweise dem aaS.
Wenn der weiß, wovon er spricht, wird er Dir ganz genau sagen,ob das so ok ist oder nicht,
und das ensprechend belegen können.
 
Gruß
:)
 
 
Voodoo1993

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Ich würde mal sagen, wo kein Kläger da kein Richter.
Ich hab auch andere Haunenhalter und das hat bei den unzähligen TÜV besuchen niemanden gestört oder wäre aufgefallen.
 
US911

US911

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Hamilkar schrieb:
Das gilt allerdings nur, wenn eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt wurde.
Ansonsten ist ein Bußgeld von 50 fällig.
 
 
Erhebliche Mängel lassen gem. Definition in der Richtlinie für Hauptuntersuchungen (RiLi HU) regelmäßig eine Verkehrsgefährdung erwarten. Demnach ist auch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und der qualifizierte Tatbestand kommt zum Tragen. Aber das wird vom Tüv sowieso nicht geahndet...
 
LionRH

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wer viele fragen stellt (beim TÜV) bekommt viele unliebsame antworten...

also ab zum TÜV... im schlimsten fall bekommst nen mangelbericht und kannst innherhalb von vier wochen gegen einen kleinen Obolus zur nachprüfung. waren bei mir im höchsten fall mal 12 euro bei abgefahrenen reifen ^^
 
Hamilkar

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US911 schrieb:
Erhebliche Mängel lassen gem. Definition in der Richtlinie für Hauptuntersuchungen (RiLi HU) regelmäßig eine Verkehrsgefährdung erwarten. Demnach ist auch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und der qualifizierte Tatbestand kommt zum Tragen.(...)
Zum Beispiel eine falsche Umweltplakette gibt auch einen EM.
Inwiefern dadurch eine Gefährdug des Verkehrs herbeigeführt wird bzw zu erwarten ist? :smilewinkgrin:
Aber mir ist schon klar, wie Du das meinst, vollkommen ok.
Hast Du evtl einen Link zu der RiLi für HU?
 
@René:
Es gibt nach wie vor genug Leute die versuchen durchzusetzen, dass man auch mit PKW jährlich dem TÜV einen Besuch abstatten muss.
Entsprechend liefern wiederholte Vorführungen durch Nachkontrollen natürlich gute Argumente ;)
 
Gruß
:)

 
 
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