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Diskutiere Unfall im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo Gemeinde,   am Sonntag ist mir einer von schräg rechts auf das Hinterrad geknallt. Hat einen ganz schönen Stoß gegeben. Der war auf der...
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BeginnerJK

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Hallo Gemeinde,
 
am Sonntag ist mir einer von schräg rechts auf das Hinterrad geknallt. Hat einen ganz schönen Stoß gegeben. Der war auf der Rechtsabbiegerspur und ist geradeaus gefahren und prompt in mich rein.
An der Felge sind ein paar Schrammen sonst nichts zu sehen, könnte am Fahrwerk was kaputt gegangen sein. Muss zum Gutachter oder?
 
 
Hamilkar

Hamilkar

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Hallo Dieter.
 
Ja, es könnte was kaputt gegangen sein.
Ja, das sollte sich ein Gutachter (Deiner Wahl) anschauen. Achte drauf, dass es jemand ist, der die JKs kennt!
 
Gruß
:)
 

JJL

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Die Geschichte kommt mir bekannt vor. Mir ist letztes Jahr ebenfalls hinten rechts von der Seite eine drauf.
 
Wie Nick schon sagt : du suchst dir einen Gutachter/Werkstatt aus. Die gegnerische Versicherung will dich sicherlich zu einem Servicepartner schicken, um Kosten zu sparen. Wenn du da zusagst, ist die Versicherung der Auftraggeber für die Rep. und nicht du. Du gibst dann alles aus der Hand und hast nix zu melden.
Lehn das ab und such dir deine Werkstatt aus. Auch falls zufällig der Servicepartner der gegn. Versicherung  deine Werkstatt des Vertrauens sein sollte. Ablehnen und auf eigenen Wunsch zu der Werkstatt fahren. Du entscheidest ! Wichtig 
 
Sonst gibts nur Ärger und Stress. Musste die Erfahrung machen. Habe am Ende aber vom Gericht Recht bekommen
Bei mir gabs zb:
 
Felge : neu (war verkratzt)
Reifen : neu (hatte bissl Abriebspuren (ist jetzt mein Ersatzrad))
Fahrwerk : wurde vermessen 
 
etc.
 
Wenn du Schmerzen zb im Nacken hast, Prellungen, Schürfwunden : Ab zum Hausarzt. Attest schreiben lassen zwecks Schmerzensgeld. (zb 300€ für Nackenschmerzen) Auch wenns nur kleine Weh Weh´chen sind.
Dir steht übrigens entweder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu für die Zeit der Rep. oder eine Ausfallsentschädigung. Die lag bei mir glaube bei 79€ pro Tag. Bei mir waren ein paar Teile nicht lieferbar ---.> Fahrzeug somit nicht verkehrssicher  da Heckstoßstange, Nebelleuchten etc gefehlt haben. Und der böse Leiterrahmen schaut ja hinten auch raus.  40 Tage a 79€ waren ganz nett ;) 
 
Ich hatte lange viel "Spaß" mit der gegn Versicherung (der HULK ohne L ist echt ein Verbrecher ;) )...obwohl ich sogar ebenfalls bei denen versichert war.... habe mittlerweile alle 6 Fahrzeuge bei denen abgezogen.
 
viel Erfolg
 
Headman

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Moin,

ja mist. Auf jeden Fall ab in die Werkstatt - eine die sich auch mit Jeeps auskennt -und einen Gutachter Deines Vertrauens dazu holen! Die Kräfte eines seitlichen Anstoßes können einiges anrichten das man auf den ersten Blick als Laie nicht erkennen kann. Auch wenn das für manchen alles sehr massiv und stabil ausschaut - für seitliche Kräfteeinwirkung ist das nicht konstruiert und Schäden können auch später erst zu Tage treten. Du als Geschädigter hast das gesetzliche Recht dir selbst einen Gutachter zu suchen - egal was die gegnerische Versicherung sagt. Das einzige was die müssen ist Dir auf Anfrage eine Schadensnummer mitzuteilen- brauchst du für den Gutachter und die Werkstatt. Lass dich nicht auf ein "...bringen sie das Auto dahin...wir kümmern uns um alles..." - machen die dann auch, aber vor allem dann um Kostenvermeidung für die Versicherung selbst...

Hoffe es läuft gut für Dich!

G Heiko
 
V8Jeeper

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Hallo,
 
100% einen Gutachter deiner Wahl holen, muss die Versicherung auch bezahlen und falls nicht der Unfallgegner wenn er eine schlechte Vericherung abgeschlossen hat,
 
Sollten gewisse Kleinigkeiten im Gutachten drin sein die du nicht unbedingt machen lassen willst einfach nach Gutachten abrechnen und dir bleibt auch noch etwas über :angel:
 
übrigens um sich nicht zu stressen falls die Versicherung rumzickt schalte einen Anwalt ein, den zahlen auch die bzw. sie zahlen den Schaden schneller bei androhung eines Anwalts (wegen der Zusatzkosten)
 
Achtung!!!  der gesamtschaden sollte über 1000,- Euro liegen, sonst gibts da eine "Bagadellschaden" Regelung und da zahlen die kein Gutachten!
 
Gruß Ramon
 
Heisseluft

Heisseluft

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Nunja, einige...
Mit... "übers GA abrechnen" ... nur soviel...in diesem Moment bekommst du nur die Netto-Summe ausbezahlt...ob man dann noch was "gut" macht muss man selber rechnen...ist eigentlich nur was für "Auskenner"...
 
voki410

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Wrangler Unlimited Rubicon Recon, 2,8 CRD, 08.2017
also, ich habe lang überlegt überhaupt zu diesem Thema etwas zu schreiben. Da ich aber als Kfz-Sachverständiger bei einer namhaften Versicherung seit langen Jahren tätig bin, werde ich täglich mit solchen Vorwürfen/Vorurteile konfrontiert. 1) Ich habe am Monatsende nicht mehr oder weniger verdient, wenn ich bei den Fzg-Begutachtungen die Schadenhöhe niedriger einstufe, als sie ist. 2) Weiß ich dann ganz genau, dass wenn der/die Betroffene mit meinem Gutachten nicht einverstanden ist, er/sie (in der Regel über Rechtsschutzversicherung) zum Rechtsnwalt geht. Der wiederum einen weiteren Sachverständigen mit der Fzg-Begutachtung beauftragt und wenn es dann zum äußersten kommt, wir uns vor Gericht treffen. Ich kann nicht für alle meine Kollegen von der Vers.sprechen, aber glaubt Ihr wirklich, dass ich (wir) bock auf diese unangenehme Zusatzarbeit Lust haben ?? Ich probiere mir bei der Fzg-Besichtung immer vorzustellen, dass es mein eigenes Fzg ist und dementsprechend erstelle ich meine Gutachten....und auch mal überlegen, wer zum Schluß den Schaden bezahlt.
Zum Schaden: ganz klar bei Deinem Fzg muß aus Sicherheitsgründen eine Achs-Eingangsvermessung vorgenommen werden. Auf Grund der dann ermittelten Ist-Werte im Achsmessprotokoll ist der weitere Reparaturweg an der Achse vorgegeben. Im einfachsten Fall kann durch Einstellarbeiten (..wenn überhaupt) die Fehlstellung behoben werden. An sonsten müßen Spustangen, Lenkung, Achsschenkel, Radlager, etc.erneuert werden.
LG´s
Volker
 

JJL

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voki410 schrieb:
 Ich kann nicht für alle meine Kollegen von der Vers.sprechen, aber glaubt Ihr wirklich, dass ich (wir) bock auf diese unangenehme Zusatzarbeit Lust haben ?
Volker
 
Es geht hier nicht um einen Gutachter bzw um sein erstelltes Gutachten an sich.
Es geht darum, wer am Ende Auftraggeber ist.
Wenn die gegnerische Versicherung jemanden zu einer Werkstatt ihrer Wahl schickt, ist man selbst nicht Auftraggeber für die Rep des eigenen Wagens. Sondern die gegnerische Versicherung. 
So war das leider auch bei mir. Die haben mir "netterweise" eine Werkstatt hier im Ort empfohlen.......diese hätte ich sicherlich auch ohne deren Empfehlung aufgesucht. Deswegen habe ich zugesagt.
Aber :
Das macht alles undurchsichtig und schwierig. Egal was ich angefordert/verlangt habe, es musste immer erst Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden. Ich bekam ohne deren Zustimmung nicht mal die Lieferscheine von der Werkstatt ausgehändigt.
 
Deswegen : Gutachter und Werkstatt selbst beauftragen und aufsuchen. 
 
Steira

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den gutachter stellt doch immer die versicherung. auch
wenn du selbst ein gutachten in auftrag gibst, wir die vers. ihren eigenen sv schicken. ist aber auch nachvollziehbar. grundsätzlich wehren sich vers. nicht etwas zu bezahlen, wenn es beschädigt ist. und auch die sachverständigen lassen die aussage des meisters gelten, sofern plausibel und nachvollziehbar.
 

Det65

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Ne ne das ist nicht richtig, nur bei Vollkaskoschaden schickt die Versicherung einen Gutachter! Sonst hat man freie Wahl und muss den eventuell geschickten nicht akzeptieren!
 
Seesternschnuppe

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Moin,

Herr des Verfahrens für die Beauftragung eines Sachverständigen ist stets der Geschädigte gem §249 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
Die Schadenhöhe muss die Beauftragung eines Sachverständigen rechtfertigen. Bei Bagatellschäden muss der Unfallgegner diese Kosten ansonsten nicht tragen. Beispiel s. hier:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kfz-versicherungen-muessen-nicht-immer-fuer-gutachten-aufkommen-13096350.html
Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Achse in Mitleidenschaft gezogen wurde, wird hierfür die Einschätzung des Werkstattmeisters maßgeblich sein. Die Beauftragung eines Sachverständigen Deiner Wahl leitet sich dann aus §287 ZPO ab
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__287.html
und wird durch höchstrichterliche Rechtssprechung z.B. BGH VI ZR 225/13 v. 11.02.14 bestätigt
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66938&pos=0&anz=1
Insofern kannst Du Dir einen Sachverständigen Deiner Wahl suchen, der Gutachterbenennung Deiner Fachwerkstatt oder der Benennung der gegnerischen Versicherung folgen. Je nach Gutdünken halt. Ich habe gute Erfahrungen mit der Empfehlung meiner Fachwerkstatt in puncto deren Hausgutachter gemacht. Über eine Abtretungserklärung kann Dir Deine Werkstatt die Kostenregulierung sowohl für die Gutachterkosten als auch die Schadenbeseitigung von der Hand halten. Möchtest Du das nicht, hast Du einen Regulierungsanspruch gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zwischen vier bis sechs Wochen. Es gibt auch Gerichte, die kürzere Fristen (drei Wochen) als durchsetzbar ansehen, z.B.
https://www.kanzlei-heskamp.de/unfallrecht/471-olg-duesseldorf-beschluss-vom-270607
Viel Erfolg.

Gruß

Tom
 

Kardan06

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Versicherungen versuchen natürlich, die Erstattungssumme möglichst gering zu halten.Es soll ja auch Leute geben, die nach einem Unfall nicht nur schadlos gestellt, sondern noch gerne daran "verdienen" wollen. Dennoch hört sich das hier ja erstmal nicht nach einer großen Sache an. Gibt es überhaupt Indikationen, dass die Schuld des Unfallgegeners bestritten wird oder dass die gegnerische Versicherung Leistungen verweigert? Wenn ja, Anwalt einschalten, ansonsten den Schaden, Nutzungsausfall und Kostenpauschale erstatten lassen.
Mir ist mal jemand im Kreisverkehr gegen das Vorderrad gefahren. Mein Reifen hat ein wenig Gummi gelassen, der gegnerische Mercedes brauchte einen neuen Kotflügel. Vielleicht ist der JK ja nicht mehr so robust wie der TJ ( :hehe: ), aber die Hinterachse ist bei einem Anstoß weniger gefährdet als die Lenkgeometrie der Vorderachse.
 
voki410

voki410

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@ Tom: vom Prinzip alles richtig, aber aus meiner Praxis weiß ich, dass obwohl Gerichtsurteile von oberster Stelle gefällt wurden, trotzdem sich die Vers.an diese nicht hält. Ein Entscheidungsgrund dafür ist unter anderem die Schadenhöhe um die es geht und auch bei welchem Landes-/Oberlandesgericht es dann zu den zu erwartenden Auseinandersetzung kommt. (Recht heißt nicht gleich recht bekommen.)
Bei der Regulierungsdauer sei auch noch angemerkt, dass es zur Beurteilung der Haftung für die Vers.durchaus notwendig werden kann, noch Polizeiakten anzufordern (...und das kann manchmal, auch nach heufigem Nachfragen) dauern.
@member: Wenn der Anwalt im Schaden mit drin ist, beiendruckt mich das nicht wirklich. Im Gegenteil, da weiß ich, dass hier eh "die Katze den Baum schon rauf ist" und ich oder die zuständige Sachbearbeiterin sowieso nur noch mit diesem koresspondieren werde. (Kostet mich im übrigen auch nur wieder Zeit, die nicht honoriert wird...)
Tip, zu den auch noch geltend gemacht werdenden "Schadensnebekosten: (neben Nutzungsausfall, der nur geltend gemacht werden kann, wenn man keinen Mietwagen nimmt) ist auch noch eine evtl.Fzg-Wertminderung, die nicht ganz unerheblich sein kann.
@member "am Berg" : Im Vollkaskoschadenfall kommt in der Regel der eigene Vers.Sachverständige (oder dessen Vertretung) oder wenn die Vers. keine eigene SV´s hat, wird ein regionales SV-Büro damit beauftragt (siehe kleingedrucktes im Vertrag.) Es kann aber auch so sein, (sowohl in Vollkasko als auch in Haftplichtschäden) dass der Fzg-Halter von der Gegnerischen Vers. selber mit Erstellung eines Kostenvoranschlag "in der Werkstatt seines Vertrauens" beauftragt wird. Wenn dieser dann z.B. dann mir zur Prüfung vorgelegt werden würde und dieses technisch sowie inhaltlich nachvollziehbar ist, kann ich die Reparatur und Kostenzusage auch ohne eine Fzg-Besichtigung für die Fzg-Rep.freigeben.
LG´s
Volker
 
 
copklaus

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Durch Zufall geriet ich in diesen Faden. Die Wut darüber hat gereicht, das ganze Haus zu saugen. Danke!
 
Bevor ich meinen Dicken gekauft habe, habe ich mich mit möglichen Folgekosten beschäftigt: Reifen, Versicherungsprämien etc. Dabei ist mir aufgefallen, daß verschiedene Jeep Modelle und ähnliche große SUV in astronomische Versicherungsklassen eingestuft sind. Warum wohl?
 
Mein Auto ist noch etwa 250x in Deutschland zugelassen. Wären die Schadenverläufe tatsächlich so hoch, wären die Karren längst ausgerottet. Sind die Dinger inzwischen so billig, daß sie sich jeder Dämlack leisten kann? Sicher auch nicht. 
 
Sollte es an einem gewissen Gewinnmaximierungsstreben liegen? Vieleicht. Auch wenn ich beim nächsten Treffen alleine stehe: Jeder künstlich aufgeblasene Versicherungsschaden schlägt mit Sicherheit bei den derzeitigen Zulassungszahlen auf jeden Jeep-Besitzer zurück. 
 
Und übrigends, die beliebte Halskrause bringt nicht nur mglw. Schmerzensgeld, sondern dem Gegenüber immer eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. 
 
Wut Ende
 

JJL

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copklaus schrieb:
Durch Zufall geriet ich in diesen Faden. Die Wut darüber hat gereicht, das ganze Haus zu saugen. Danke!
 
Bevor ich meinen Dicken gekauft habe, habe ich mich mit möglichen Folgekosten beschäftigt: Reifen, Versicherungsprämien etc. Dabei ist mir aufgefallen, daß verschiedene Jeep Modelle und ähnliche große SUV in astronomische Versicherungsklassen eingestuft sind. Warum wohl?
 
Mein Auto ist noch etwa 250x in Deutschland zugelassen. Wären die Schadenverläufe tatsächlich so hoch, wären die Karren längst ausgerottet. Sind die Dinger inzwischen so billig, daß sie sich jeder Dämlack leisten kann? Sicher auch nicht. 
 
Sollte es an einem gewissen Gewinnmaximierungsstreben liegen? Vieleicht. Auch wenn ich beim nächsten Treffen alleine stehe: Jeder künstlich aufgeblasene Versicherungsschaden schlägt mit Sicherheit bei den derzeitigen Zulassungszahlen auf jeden Jeep-Besitzer zurück. 
 
Und übrigends, die beliebte Halskrause bringt nicht nur mglw. Schmerzensgeld, sondern dem Gegenüber immer eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. 
 
Wut Ende
 
Die Halskrause brauch aktuell ich, vor lauter Kopfschütteln. Immerhin ist dein Haus nu wieder sauber.
1. Hier hat keiner davon gesprochen, etwas künstlich aufzublasen. Er soll lediglich zu seinem Recht kommen. Die Versicherungen versuchen alles, um weniger zahlen zu müssen.
2. Ob sein Schaden nu 5000 oder 6000 € beträgt wird sich sicherlich nicht auf deinen Beitrag auswirken...versprochen ;)
3. Übrigens : seine "Jeep"-Versicherung  muss ja nicht zahlen, sondern die vom Unfallgegner. Sehr wahrscheinlich fährt der keinen Jeep.....auch hier kann ich dir versichern: dadurch wird deine Jeep-Prämie nicht steigen ;)
4. Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt der Unfallgegner nur, wenn du als Geschädigter  diese auch stellst. Mir wurde zb Schmerzensgeld zugesprochen wegen einem Schleudertrauma (oder wie du es nennst wegen " der beliebten Halskrause"). Ich konnte ein paar Tage den Kopf lediglich um 15 Grad drehen.  Da ich aber den Antrag für die Strafanzeige der Polizei nicht ausgefüllt habe, hat der Gegenüber auch keine Anzeige bekommen.
Die Entschädigungshöhe verändert sich für den Geschädigten nicht...ob er nu eine Anzeige stellt oder nicht. Von daher stellt man diese nur, wenn man dem Unfallgegner wirklich Fahrlässigkeit oder Absicht unterstellt.
 
Also bitte.....erst denken bzw das Haus saugen und dann tippen.
Kopfschütteln Ende
lg 
 
copklaus

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Ich will mit Sicherheit keine persönliche Fehde vom Zaun brechen, Ich will hier niemanden persönlich angreifen:
 
Was will ich nach dem Unfall? 
 
1. Die Karre muß wieder heile sein, 2. meine Wunden sollen heilen. Darüber wäre ich schon glücklich.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, gehen zivilrechtliche Auseinanderstetzungen über Verschulden und Ersatz bei Verkehrsunfällen selten 100:0 aus. Eher wird geteilt, da auch am (nach unserem Verständnis) Unschuldigen das Betriebsrisiko seines Autos nicht vorbei geht. Also bleibt bei allen Beteiligten irgendwas hängen. 
 
Auch wenn man keinen Strafantrag stellt, wird das Verfahren zunächst bei der Polizei als Straftatunfall geführt. Erst der Staatsanwalt ist berechtigt, das Verfahren einzustellen. Und der kann auch "öffentliches Interesse" bekunden, aus welch verschlungenen Gründen auch immer. 
 
Schadenersatz hat mit Strafverfolgung nichts zu tun. 
 
 
 
raik

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Rostphobiker
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TJ 4.0
 
Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt der Unfallgegner nur, wenn du als Geschädigter  diese auch stellst.
 
Das ist natürlich falsch. Wenn ein Unfallbeteiligter vor Ort Schmerzen oder Verletzungen geltend macht, dann IST die Polizei verpflichtet eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erstellen. Nennt sich Legalitätsprinzip. Wie Klaus richtig schreibt, darf nur die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Was also daraus wird, liegt allein in der Hand des Staatsanwalts.
 
Zum anderen ist fahrlässige Körperverletzung kein absolutes Antragsdelikt, wie z.b. die Beleidigung, sondern ein relatives Antragsdelikt. Das heißt auch ohne Antrag des Geschädigten kann bei öffentlichem Interesse die Straftat verfolgt werden. Die Befürwortung des öffentlichem Interesses kann nicht mit Rechtsmitteln angegangen werden. Es liegt wieder allein in der Hand der Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden.
 
CarstenM

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Z wie Tsunami | Machen - einfach machen...
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raik schrieb:
 
Zum anderen ist fahrlässige Körperverletzung kein absolutes Antragsdelikt, wie z.b. die Beleidigung, sondern ein relatives Antragsdelikt. Das heißt auch ohne Antrag des Geschädigten kann bei öffentlichem Interesse die Straftat verfolgt werden. Die Befürwortung des öffentlichem Interesses kann nicht mit Rechtsmitteln angegangen werden. Es liegt wieder allein in der Hand der Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden.
 
Beispiel aus "eigener" Erfahrung:
Im Winter 2016 hatte meine Frau einen nicht selbstverschuldeten Unfall (beide Autos Totalschaden). Nach Transport mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus wurde Sie noch von der Polizei befragt ob Sie zusätzlich zivile Anzeige gegen den Unfallverursacher aufgeben möchte. An der Regulierung der Schäden (KFZ einerseits und Verletzungen anderseits) ändert das Ganze nichts. Sie hat darauf verzichtet.
 
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förster

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Ich hätte noch einige Quadratmeter ungesaugten Raum. Falls sich also jemand abreagieren will, bitte! :)
 

JJL

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CarstenM schrieb:
Beispiel aus "eigener" Erfahrung:
Im Winter 2016 hatte meine Frau einen nicht selbstverschuldeten Unfall (beide Autos Totalschaden). Nach Transport mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus wurde Sie noch von der Polizei befragt ob Sie zusätzlich zivile Anzeige gegen den Unfallverursacher aufgeben möchte. An der Regulierung der Schäden (KFZ einerseits und Verletzungen anderseits) ändert das Ganze nichts. Sie hat darauf verzichtet.
So war das bei mir auch.
Hab nix gestellt... Unfallgegner hat nix bekommen
 
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