Captain56 schrieb:
Heute habe ich die gleiche dusselige Antwort von FIAT bekommen: Scheinwerfer sind nicht zu reklamieren,wenn innerhalb von 30 Minuten Trocknung einsetzt. Ich war beim TUEV und der sagt " Keine Plakette wenn der Mangel vorliegt". Also beim nächsten TUEV nur bei trockenem Wetter vorfahren. Wie lächerlich macht sich der Jeep Importeur eigentlich? Mein Armaturenbrett war bei Auslieferung tlw rissig, da die AMIS das Leder falsch aufgezogen haben. FIAT lehnt den Tausch ab, da es schon mal vorkommen kann. Wenn die Sitzheizung nicht richtig wärmt ist es lt Aussage FIAT kein Mangel, wenn alle GCs das Problem haben - dann ist es ja Serie und nichts nichts defekt. Ungaublich, diese Aussagen.
Captain
Hat doch was......
, Kfz. bremst nicht, kein Mangel, da alle nicht bremsen..... :thefinger_red: ; vermutliche kennen die Verantwortlichen §§ 459ff BGB nicht, sonst würden die nicht so einen Unsinn ablassen; ich würde hier sehr kurz und knapp handeln, wenn mir so eine Antwort entgegenkäme; hier hört sich der Spass und Toleranz auf; ein Mangel kann durchaus einmal vorliegen, kein Problem, wenn er dann form und fristgerecht der Behebung zugeführt wird...aber, einem Kunden so eine Aussage sozusagen an den Backen zu schmieren, mein lieber Mann, da kann meines Vaters Sohnemann schon seine vermeintlich gute Erziehung vergessen.
ABER: Scheinwerfer; ich konnte erfahren, dass bereits Scheinwerfer mit neuen Teilenummern im Umlauf sind, d.h hieße eigentlich andere, als die "eingenässten".
Sind die auch während der Fahrt beschlagen und beeinträchtigen sie die Ausleuchtung der Fahrbahn? oder beeinträchtigt das Beschlagen sogar die Verkehrssicherheit?
Für die Sitzheizung gibt es auch bestimme Normen, die zur Erfüllung gelangen müssen, wenn diese nicht erreicht werden, auch das vorbezeichnete procedere.