rolopolo
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Kann mir jemand sagen ob man die erhöhen kann und wenn ja auf wieviel?
rolopolo schrieb:Laut Rameder dürfen dann alle 3,5t ziehen, was aber nicht zu den Werksangaben passt.Laut Zulassung bei meinem 2268kg +113 KG Stützlast.
Was sind das denn für "krumme" Werte.
In meinen Augen spricht der Anhänger mit 3,5 t immer für Diesel oder V8 !evolo schrieb:Gibt es neuigkeiten hierzu? Ich überlege mir anstelle eines Commander einen Granny zu kaufen. 3,6 V6 klingt generell interressant aber die Anhängelast wurde dann für den Diesel sprechen. Ist der 3,6 Gasfest und wie verträgt er das mit schweren (immer 3,5to.) Anhängern?
Auch von mir ein gutes Neues!evolo schrieb:Frohes neues!
Die diskusion hatten wir bereits im Commander Forum hier. Es gilt nach neuer EU-Verordnung die Tatsächliche Achslast. Wenn der Anhänger z.b. 3650KG Zulässiges Gesamtgewicht hat und du 150kg Stützlast ausnutzt kannst du 3500kg ziehen.
UweG schrieb:Auch von mir ein gutes Neues!
Afaik stimmt deine Aussage nur insoweit, als sie 3,5 t nicht überschreitet. Alles was darüber ist benötigt eine aktive Bremse!
VG Uwe
rolopolo schrieb:Normalerweise kann man die Fahrzeuge doch auf eine Anhängelast gem , des zulässigen Gesamtgewichtes erhöhen In diesem Fall also 2.949kg. Hat das schon mal jemand gemacht?
Der Summit und der SRT sind keine Geländewagen sondern PKW Kombi. Deshalb auch eine Anhängelast nur in Höhe des zul. GGw. Es sind aufgrund der anderen Front/Heckschürze die Bedingungen für den Geländewagen nicht erfüllt.evolo schrieb:
Die Granny´s sind doch Fahrzeugklasse M1G also kann man eigentlich das 1,5 des ZGG ziehen.
Wiki sagt:
Klasse M1G:
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).
Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können;
- mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet;
- als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
- Überhangwinkel vorne mind. 25 Grad;
- Überhangwinkel hinten mind. 20 Grad;
- Rampenwinkel mind. 20 Grad;
- Bodenfreiheit vorne 180 mm;
- Bodenfreiheit hinten 180 mm;
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen 200 mm.
UweG schrieb:Kleine Korrektur: 3500 KG ist max , keine Stützlast dazurechnenden !
Die ist schon enthalten. Es sei den du hast einen aktive Bremse verbaut.
UweG schrieb:Afaik stimmt deine Aussage nur insoweit, als sie 3,5 t nicht überschreitet. Alles was darüber ist benötigt eine aktive Bremse!
evolo schrieb:Die diskusion hatten wir bereits im Commander Forum hier. Es gilt nach neuer EU-Verordnung die Tatsächliche Achslast. Wenn der Anhänger z.b. 3650KG Zulässiges Gesamtgewicht hat und du 150kg Stützlast ausnutzt kannst du 3500kg ziehen.