US911 schrieb:
Für den Privatgebrauch ist der Erwerb, Besitz u. Nutzung von Plagiaten ausdrücklich erlaubt. Auch die Einfuhr bis zu einem Wert von 175 (Wert des Plagiats) ist erlaub.
Lediglich bei Einfuhr von mehr als Kleinmengen kann vom Zoll gewerbliches Interesse unterstellt werden.
Leider ist die Sache nicht ganz so einfach für Privatleute!
Wenn du persönlich z.B. aus dem Urlaub zurückkehrst, hast du eine Freigrenze von 430,-€. Da kannst du auch Plagiate mitbringen und der Zoll wird sie dir lassen.
Genau anders und folgenreicher sieht das Ganze bei Bestellungen über das Internet aus. Sämtliche Einfuhren, die mit dem Flugzeug kommen - und das ist bei unseren Internet-Bestellungen in Fernost fast immer der Fall - laufen über das Internationale Postzentrum am Frankfurter Flughafen und damit über en dortigen Zoll. Stichprobenhaft oder einfach auch per "Nasenfaktor" werden die Inhalte der Pakete überprüft.
Haben die Zöllner den
Verdacht auf "Verletzung von Marken- oder Urheberrechten", wird der Artikel beschlagnahmt. Der Rechteinhaber, also der Originalhersteller wird informiert
, damit er überprüfen kann, ob das Teil von ihm ist oder nicht. Wenn es ein Plagiat ist, entscheidet der Originalhersteller, was mit dem Plagiat passiert. In der Regel wird es vernichtet.
Als Käufer kann man zwar jetzt noch aufatmen, da
strafrechtlich keine Konsequenzen drohen. Richtig unangenehm wird es, wenn die Anwälte der betrogenen Unternehmen tätig werden. Diese werden nach der Beschlagnahmung durch den Zoll zivilrechtlich gegen den Einführer vorgehen, und es droht eine Abmahngebühr.
Ich hoffe, ich bin jetzt kein Spielverderber. Ich wollte damit nur sagen, dass die sorglose Bestellung von Billigprodukten schon ein Nachspiel haben kann. Durch die Vielzahl der Einfuhren ist das Risiko natürlich sehr gering, dass ausgerechnet mein Paket überorüft wird. Aber über mögliche Folgen - abgesehen vom Kaufpreis - sollten wir uns im Klaren sein.