Lichtmaschine defekt - worauf habe ich Kulanzanspruch?

Diskutiere Lichtmaschine defekt - worauf habe ich Kulanzanspruch? im Grand Cherokee WH, WK / Commander XK Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo zusammen,   ich brauche mal Euren Rat...   Letztes Jahr blieb mein WH 3.0 CRD  BJ2006 mit defekter Lima liegen (ca. 135 Tkm). Reparatur bei...
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Stefan274

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Hallo zusammen,
 
ich brauche mal Euren Rat...
 
Letztes Jahr blieb mein WH 3.0 CRD  BJ2006 mit defekter Lima liegen (ca. 135 Tkm). Reparatur bei dem Händler, bei welchem ich den Wagen gekauft hatte. Kosten ca. 1100 EUR. :shocked:
 
13 Monate und ca. 20 Tkm später bleibe ich wieder mit defekter Lima liegen. Reparatur in Fremdwerkstatt (weil Samstagnacht, 300 Km von zuhause, mit ADAC abgeschleppt, das volle Programm...). Kosten ca. 850 EUR. :eh:
 
Nun habe ich Kulanzantrag beim Händler gestellt, da ja nach 20 TKm wieder derselbe Defekt, daskannjawohlnichtwahrsein...!
Der Händler gewährt mir aber nur eine Kulanz in Höhe der "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers" für die Lima, also rund 480 EUR, d.h. auf den restlichen Kosten für Aus- und Einbau soll ich sitzenbleiben...  :angryfire:
 
Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen (Rechtsschutz hab ich) oder hab' ich keine Chance, mehr als die UVP für das Material herauszubekommen?
 
Danke & Gruß
Stefan
 

Frankenpower

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Hallo Stefan.
 
da ich meinen Lebensunterhalt mit dem Selbst. Verkauf von KFZ Teilen bestreite kann ich Dir sagen das Du die Einbaukosten immer geldent machen kannst.
Rede mal mit Deinen Autohaus und frage mal auf der Schiedsstelle für das KFZ Handwerk bei der Handwerkskammer nach .
 
Gruß Martin
 

Gast1

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.............und nebenbei schau mal ob deine Dieselleitung oberhalb der Lima dicht ist,  da diese ja schon wieder hin ist.
 

AgentOrange

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Kulanzanspruch gibt es nicht, das wäre ein Wiederspruch in sich!
Du solltest klären was vertraglich an Garantie bzw. Gewährleistung vereinbart wurde. Wenn die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr runtergesetzt wurde, was rechtlich zulässig ist, hast du eigentlich garkeinen Anspruch.
Eine Kulanz, also ein freiwilliges Entgegenkommen in dieser Höhe wãre dann mehr als fair.
Dann ist auch noch zu beachten dass Garantie und Gewährleistung was völlig unterschiedliches ist.
Wenn du eh eine Rechtsschutzversicherung hast, lass dich einfach mal beraten, die haben in der Regel eine Beratungshotline...
 
Ralf

Ralf

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Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen (Rechtsschutz hab ich) oder hab' ich keine Chance, mehr als die UVP für das Material herauszubekommen?
 
Nein.
Warum sollte dein Händler für einen Arbeitsaufwand einer fremden Werkstatt auch noch Kulanz gewähren.
Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen. Wenn der Händler 480 € f. die LiMa übernimmt ist das schon klasse.
Anders sieht das evtl. aus, wenn deine Gebrauchtwagengarantie oder eine gesetzliche Gewährleistung
noch greifen würde.
 

AgentOrange

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Wenn die Gewährleistung greifen sollte hat die Werkstatt aber das Recht auf Nachbesserung.
 
Gerald S.

Gerald S.

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Zum Grundsätzlichen:
 
Gewährleistung: Anspruch gegenüber der Werkstatt bzw. dem Händler bei Mängeln der Reparatur bzw. des Ersatzteils. Grundsätzlich bei Neuteilen 2 Jahre. Beweislast dafür, dass der Mangel bereits von Anfang an angelegt war liegt beim Kunden. Ausnahme in den ersten 6 Monaten wird unterstellt, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Der Werkstatt muss in der Regel die Gelegenheit gegeben werden innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern wie AgentOrange richtig angemerkt hat. Danach Schadensersatz oder Ersatzvornahme oder Minderung.
Weitere Erleichterung nach std. Rechtsprechung bei einem Folgeschaden: Es wird vermutete, dass der Mangel auf die Reparatur zurückzuführen ist, wenn der Fehler an dem gleichen Bauteil eintritt und seit der Reparatur noch kein Monat vergangen ist und nicht mehr als 1.000 km gefahren wurden.
 
Garantie: selbständiges Versprechen des Herstellers gegenüber dem Endkunden für bestimmte Fehler eines Kaufgegenstands innerhalb eines definierten Zeitraumes einzutreten. Die Garantie ist einklagbar nur gegenüber dem Garantiegeber, also in der Regel dem Hersteller und nicht gegenüber dem Händler bzw. der Werkstatt.
 
Kulanz: freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers bzw. der Werkstatt wenn aufgrund von Produktbeobachtungen vermehrt Mängel an bestimmten Bauteilen auftreten. Dies kann bis zum Rückruf gehen, d.h. wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels wird vorsorglich zur Vermeidung von Produkthaftungsansprüchen ein bestimmtes Bauteil ausgetauscht. Die Kosten trägt in der Regel der Inverkehrbringer, also der Hersteller.
 
 
In Deinem Fall sind wohl noch keine zwei Jahre vergangen. Eine Lichtmaschine sollte an sich länger als zwei Jahre halten (es sei denn sie stammt von Bosch und ist für Mercedes bestimmt :rofl: )  Also solltest Du der Werkstatt, die sie eingebaut hat für immerhin unverschämte 1.000 Euro die Gelegenheit geben den Fehler zu beseitigen. Im Streitfall müsstest Du allerdings nachweisen, dass der Fehler der LiMa von Anfang an angelegt war. Das geht in der Regel nur durch SV-Gutachten. Deshalb solltest Du eine RSV haben und einen Anwalt konsultieren. Der vom ADAC für seine Mitglieder angebotene Rechtschutz kann uneingeschränkt empfohlen werden. Er deckt die meisten Fälle ab und ist sogar noch günstig. Allerdings lohnt es sich nicht nur deshalb in den ADAC einzutreten.
 
Gruß Gerald
 
 
 
Ralf

Ralf

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Deshalb solltest Du eine RSV haben und einen Anwalt konsultieren
 
Was soll der einklagen?
Das Fahrzeug wurde bereits in einer fremden Werkstatt repariert. Dem ursprünglichen Händler/Werkstatt wurde die Möglichkeit der
Nachbesserung nicht eingeräumt. Deshalb sehe ich die Kulanzsgutschrift für den UVP der LiMa in Höhe von 480 € als faires Angebot.
 
Ist einfach eine blöde Situation wenn so etwas weit ab der Heimat passiert.
 

Hexengrund

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HansPeter schrieb:
.... das könnte eine andere Ursache haben.
 
Jo. Hat es wohl:
 
                               Es gibt doch sogar ein TSB   dafür.
 
Und ich verstehe nicht, warum man nicht ALLE TSB abarbeitet. Man kann- wenn das bei Jeep geschehen ist- alles im Computer nachsehen. Also auch, was von Vorbersitzern erledigt wurde und was nicht.
 
Das ist doch das Erste, was ich gemacht habe, nachdem ich mir den Commander gekauft habe.
 
Man kann z.B. vor einem Kauf sogar ganz einfach mit der VIN zu Jeep gehen und die können den TSB und Update Status des Fahrzeuges binnen Sekunden abrufen. 
 
Gerald S.

Gerald S.

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HansPeter schrieb:
 
 
Genau! Kulanz läßt sich nicht einklagen, denn ist freiwillig. Und da zwischenzeitlich eine neue Lichmaschine ihren Dienst tut, kann auch ein Gutachter nichts mehr begutachten. Wobei ein Gutachter auch nur einen Defekt feststellen könnte und nicht ob der schon bei der Erstreparatur vorhanden war.
 
In solchen Fällen - hätte man vor der Reparatur den anrufen sollen, der die erste Reparatur ausgeführt hat - und vereinbaren, was zu geschen hat. Aber das ist auch schon Geschichte. Also nimm die 480€ und freu Dich darüber. 
 
Zudem würde ich Lecces Tipp verfolgen. Warum sollte eine Lima zwei Mal kurz hintereinander sterben, das könnte eine andere Ursache haben.
 
Natürlich kann ein Gutachter feststellen, woran die LiMa gestorben ist. Das kann ein Defekt an der Platine sein oder ein defektes Lager o.ä. Die Teile werden schon lange nicht mehr (ausschließlich) in Europa gefertigt und selbst wenn, dann bürgt ein Zulieferer aus z.B. Bulgarien auch nicht immer für gleichbleibende Qualität. Richtig ist, dass man das defekte Teil erst mal haben muss, bevor es begutachtet werden kann.
Das dies zum Problem werden kann glaube ich nicht, denn jeder dem innerhalb kürzester Zeit die LiMa kaputt geht, wird der Werkstatt sagen, dass sie das defekte Teil natürlich zunächst einmal nicht wegwerfen, sondern zur Beweissicherung in den Kofferraum legen sollen. Und selbst wenn der Defekt nicht auf einen Materialfehler zurückgeführt werden kann, sollte man wie Lecce richtig anmerkt sich auf die Suche machen "warum" nach so kurzer Zeit des Ding wieder gestorben ist.
 
Alles andere ist natürlich richtig, d.h. es hätte das Auto nach Rücksprache mit der ersten Werkstatt in diese geschleppt werden müssen bzw. man hätte der Werkstatt die Gelegenheit hierzu geben müssen. Ich habe das mal erlebt, dass die Erst-Werkstatt darauf bestanden hat, das ca. 300 km entfernt liegengebliebene Auto mit Hänger abzuholen um selbst die Nachbesserung vorzunehmen.
 
Ich hatte mich ja auch nur grundsätzlich zu dem Thema geäußert, da ich weiss, dass vielfach eine falsche Vorstellung  bei Mängeln der Reparatur vorhanden ist.
 
Was vielleicht noch zu ergänzen ist: Wenn es eine Markengebundene Werkstatt ist, die die Ausgangsreparatur durchgeführt hat, d.h. wenn es eine Jeep-Werkstatt war, dann besteht i.d.R. die Gelegenheit die Nachbesserung auch bei einer anderen Markengebundenen Werkstatt durchführen zu lassen. Die beiden beteiligten Werkstätten rechnen dann unter Beteiligung des Herstellers untereinander ab.
 
Gruß Gerald
 
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