-Frank-
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Wrangler YJ, 89
Kawasaki GPZ 305
Suzuki Freewind
UNO TL 1000
Folgendes gibt es übrigens schon immer:
Wenn man halbseitig auf Gehwegen parken darf, weil es durch ein Verkehrszeichen angegeben ist, darf man dort nicht mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t parken, unabhängig davon wie schwer das Fahrzeug grade tatsächlich ist.
Der Grund ist das die Gehwege nicht für das erhöhte Gewicht ausgelegt sind, insbesondere Gehwegplatten.
Das ist grade in Wohngebieten mit schmalen Straßen häufig der Fall. Sprinter und LKWs sind somit raus. Bei einigen T5/6 wird das eng. Genau wie bei großen Geländewagen oder Elektro-SUV.
In einigen Stadtteilen in Wuppertal kann überall nur halbseitig auf Gehwegen geparkt werden. Und die Politessen wissen ziemlich genau was die Fahrzeuge wiegen dürfen.
Ich hatte meinen T4 damals wegen der Steuer auf 2810kg auflasten lassen. Einmal nen Kumpel besucht, zack 30,- Ticket dran.
Wenn man halbseitig auf Gehwegen parken darf, weil es durch ein Verkehrszeichen angegeben ist, darf man dort nicht mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t parken, unabhängig davon wie schwer das Fahrzeug grade tatsächlich ist.
Der Grund ist das die Gehwege nicht für das erhöhte Gewicht ausgelegt sind, insbesondere Gehwegplatten.
Das ist grade in Wohngebieten mit schmalen Straßen häufig der Fall. Sprinter und LKWs sind somit raus. Bei einigen T5/6 wird das eng. Genau wie bei großen Geländewagen oder Elektro-SUV.
In einigen Stadtteilen in Wuppertal kann überall nur halbseitig auf Gehwegen geparkt werden. Und die Politessen wissen ziemlich genau was die Fahrzeuge wiegen dürfen.
Ich hatte meinen T4 damals wegen der Steuer auf 2810kg auflasten lassen. Einmal nen Kumpel besucht, zack 30,- Ticket dran.