Probleme mit verkauften Granny

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jeffbee

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Hallo!

Wie einige vielleicht gesehen haben hab ich meinen Granny vor knapp zwei Wochen bei Ebay versteigert. Er lief auch einwandfrei bei mir und machte keine Probleme ausser die, die ich bei ebay beschrieben hatte.

Heute habe ich eine Mail von dem Käufer bekommen:

Habe schon zweimal versucht Dich zu erreichen. Leider habe ich ein paar derbe Probleme mit dem Jeep. Am Wochenende konnte ich den Wagen das erste mal vernünftig fahren. Ich fuhr nach Mannheim, welches von hier aus ca. 400 Km entfernt ist. Macht nach Adam Riese ca. eine Gesamtstrecke von 800 Km. Der Tacho zählte allerdings nur knapp 500 Km. Er ist nicht stehen geblieben oder so, zählte aber nur die knapp die Hälfte. Das zweite Problem ist der Spritverbrauch.Bei einer Durchnschnittsgeschwindigkeit von 120 Km verbauchte der Wagen knapp 23 Liter Super. Da ist doch irgendetwas nicht in Ordnung. 3. Leerlauf: Sobald der Wagen auf Betriebstemparatur ist geht er im Leerlauf aus, egal ob ein Gang eingelegt ist oder nicht. Die anderen kleinen Mängel hattest Du ja beschrieben, doch diese Mängel sind elementar. Rufe mich doch bitte mal an, oder sende mir schnellstmöglich eine Antwort.



Weiss vielleicht jemand wie so ein Problem auftreten kann oder evtl. sogar woran das liegen könnte??? Ich bin den Jeep täglich gefahren und hatte nie probleme damit und seit ich ihn bei Ebay reingesetzt habe stand er zwei Wochen abgemeldet in meiner Einfahrt. Aber ich denke daran kanns auch nicht liegen.


gruß
Dennis
 
Kurtla

Kurtla

Don´t hunt what u can´t Kill
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Beim Spritverbrauch geht der neue Besitzer nach dem Computer. Bei der Streckenzählung ned.

Dann rechnen wir mal aus:

23 Liter auf 500 Km die ja 800 reelle Kilometer sind:

23 : 8 x 5 = 14,37 Liter auf reellen 100 Kilometern. :yes:


Dass der Motor sein Standgas ned hält liegt vielleicht am Leerlaufstellmotor. Den kann man gangbar und saubermachen.

Die Wegstreckenzählung ? :no:

Vielleicht hat der "Neue" am Computer rumgespielt und alles wieder auf Null gesetzt. :smilewinkgrin:


Lass dir von dem lieben Herrn mal genauer erklären wie er auf den hohen Verbrauch gekommen iss. (Durch Nachtanken oder anhand der Computeranzeige) Dazu vielleicht mal ein GPS ins Auto rein um die Wegstrecke zu überprüfen.


Gruß :biglaugh:
 
CptKippdotter

CptKippdotter

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Hi,
1. nun, mein Jeep braucht mit den 275er und den 6cm SPV, die ich montiert habe, bei schneller Autobahnfahrt auch 22Ltr.
Das sollte man wissen, wenn man einen V8 kauft.
2. Zum Tachoproblem.... was für Reifen hast Du montiert ?... .. wegen dem evtl. geänderten Abrollumfang.
3. der Wagen geht aus ? Da kann Dir wahrscheinlich ein Mann wie David weiterhelfen , da gibts einfach zu viele
Möglichkeiten, die sich dann auch wieder auf den Spritverbrauch auswirken können.

Aber das Wichtigste ... Hast Du den Wagen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft???

Gruss Kippi

Edit: Die Idee von Kurt ist natürlich auch logisch!
 

jeffbee

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Hi!

Danke für die schnellen Antworten, da werde ich ihn nochmal fragen. An den Reifen kanns nicht liegen da bei mir vorher alles normal lief.


Ich hatte unter die Artikelbeschreibung noch geschrieben :

Es handelt sich hier um einen Privatverkauf und somit kann keine Garantie oder sonstiges gegeben werden. Keine Rücknahme oder Nachverhandlung.


Danke und gruß
Dennis
 
Sequoia

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Dann brauchst Du auch eigentlich nicht weiter drauf einzugehen.

Schick ihm doch mal das Rechenbeispiel, was oben aufgeführt ist, wegen dem Verbrauch und den KM...

Das Dritte ist mit Sicherheit der Leerlaufsteller.
 

Jeepfahrer

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Wuerde auch sagen das er auf Meilen umgestellt hat. Der Verbrauch wird dann in Miles per Gallon angezeigt. Das kommt dann auch hin.
 
Linedance

Linedance

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500km sind nun nach Adam Riese als knapp die Hälfte von 800. :smilewinkgrin: Wenn das so ist, hab ich in der Schule was verpasst.
Die Wegstreckenzählung ist bei unseren Wägelchen tatsächlich etwas ungenau - aber nicht im genannten Maße. Was mich stutzen läßt
ist die Frage, auf welchen der beiden Wegstreckenzähler er sah. Kommen die ganzen Angaben vom BC, ist Jürgens Vermutung auch meine.
Allerdings passen die 23l und 500 km nicht so ganz zusammen (hab grad mal geschaut, 16,4l sind 14,4 mpg). 23mpg wären ja traumhaft,
Zum Verbrauch würde ich erst mal gar nix sagen - der ist schnell so hoch zu treiben, wenn man den Vortrieb gerne auslebt.
Der Throttlebody muß mit höchster Wahrscheinlichkeit mal richtig entkeimt werden, dann ist auch das Leerlaufproblem gegessen.

Gruß,
Matthias
 
Murphy Law

Murphy Law

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Klingt mir eher so, als hätte er sich mit dem Kauf "vertan" und sucht jetzt eine Möglichkeit das Ding wieder los zu werden. :smilewinkgrin:

Ich hatte unter die Artikelbeschreibung noch geschrieben :

Es handelt sich hier um einen Privatverkauf und somit kann keine Garantie oder sonstiges gegeben werden. Keine Rücknahme oder Nachverhandlung

Genau deshalb ja auch die Wortwahl "elementar". Das der Tacho nicht richtig funtzt und er 23 Liter säuft und er immer ausgeht hast bestimmt nicht reingeschrieben.

Du verstehst :biglaugh: :no:
 
vollmi

vollmi

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Ist es überhaupt ein EU Tacho? Also KM/H gross angeschrieben und Mil/h klein? Oder der Amitacho wo die meilen gross angeschrieben sind und die kilometer klein?
Beim Ami wie ich ihn auch habe, sind die Wegstreckenzähler und der Kilometerstand eh in Meilen.

mfG René
 

Gast3

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dacht ich mir auch, unten am tacho die meilen abgelesen und oben auf km eingestellt.500 milen und 23 l. passt doch. ich hab auch einen ami-tacho und der zeigt nun mal miles.
 
headranger

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Alla hopp dann...
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1. nun, mein Jeep braucht mit den 275er und den 6cm SPV, die ich montiert habe, bei schneller Autobahnfahrt auch 22Ltr.
Das sollte man wissen, wenn man einen V8 kauft.
2. Zum Tachoproblem.... was für Reifen hast Du montiert ?... .. wegen dem evtl. geänderten Abrollumfang.
3. der Wagen geht aus ? Da kann Dir wahrscheinlich ein Mann wie David weiterhelfen , da gibts einfach zu viele
Möglichkeiten, die sich dann auch wieder auf den Spritverbrauch auswirken können.

Aber das Wichtigste ... Hast Du den Wagen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft???
Gruss Kippi

Edit: Die Idee von Kurt ist natürlich auch logisch!

Bei Geschäften unter Privatleuten gibt es keine Sachmängelhaftung!


Gruß
Hans
 

Trethupe

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In der Hinsicht bin ich schon unangenehm aufs Maul gefallen....

Gibt es doch, wenn man etwas arglistig verschwiegen hat...das wird Dir ganz gerne mal unterstellt, gerade wenn der Gegner gerade eine dicke Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die nach Nutzung geradezu schreit.


Habe einen Vespa Roller als GETUNT, frisiert, 75 ccm statt erlaubten 50 ccm verkauft....ich musste ihn dann im Schrottzustand ( Motorschaden ) zurücknehmen, da ich nicht reingeschrieben habe, daß er keine gültige ABE hat...und ich es arglistig verschwiegen hätte, daß man damit nicht auf der Straße fahren darf etc..

1900 € Schaden....( bei einem VK Preis von 1000 € )

Es zählt auch das, was im Kaufvertrag steht, nicht unbedingt das aus der Ebay Anzeige
 
markk

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Bei Geschäften unter Privatleuten gibt es keine Sachmängelhaftung!
Gruß
Hans
Doch, man kann sie aber, im Gegensatz zum Geschäftsmann, ausschliessen. Tut man das nicht, akzeptiert man automatisch eine Sachmängelhaftung/Gewährleistung!

@Trethupe: Na, bei arglistig verschwiegenen Problemen biste in jedem Fall dran. Meines Wissens ist das was man in die (ebay-)Anzeige reinschreibt zumindest ein Vertragsbestandteil!


Markus
 
headranger

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Stimmt!

Gruß
Hans
 

jeffbee

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Hallo!

Der Käufer hat mir heute zurück geschrieben. Ich hatte ihn das Rechenbeispiel und so geschickt. Aber er meinte er hätte vom normalen Tacho ( Km/H gross geschrieben ) abgelesen und nicht von der Dachkonsole. Und den Verbrauch hat er angeblich beim Nachtanken ermittelt.

Naja, er will ihn jetzt mal durchchecken lassen und sich nochmal melden...

Vielleicht sollte ich mir darüber wirklich keinen Kopp machen. Immerhin hab ich ihm nichts verschwiegen und die Probleme waren bei mir nicht vorhanden.

Danke und gruß
Dennis

Edit:
Er hat auch noch was geschrieben:
Der Wagen stinkt auch wenn er läuft unheimlich nach Benzin, quasi wie ein Auto ohne KAT, das einen Teil des Kraftstoffes durch den Auspuff schießt.
 

XJoachim

Guest
Lambda-Sonde, ist aber normaler Verschleiss und braucht dich nicht zu interessieren.
 

jeffbee

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Ja, an die Lambda Sonde hab ich auch schon gedacht. Naja, mal abwarten was er sagt wenn er ihn checken lassen hat.

gruß
Dennis
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Hallo!

Der Käufer hat mir heute zurück geschrieben. Ich hatte ihn das Rechenbeispiel und so geschickt. Aber er meinte er hätte vom normalen Tacho ( Km/H gross geschrieben ) abgelesen und nicht von der Dachkonsole. Und den Verbrauch hat er angeblich beim Nachtanken ermittelt.

Das war ein Fehler.

Du hättest ihn erst mal (ganz scheinheilig :smilewinkgrin: ) fragen sollen, wie er denn den hohen Verbrauch ermittelt hat.
So wie Du ihm die Steilvorlage geliefert hast, hätte schon saudumm sein müssen um "diesen Ball" nicht aufzunehmen... :biglaugh:

Gruß
Hans
 
jeepneuling

jeepneuling

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Er hat auch noch was geschrieben:
Der Wagen stinkt auch wenn er läuft unheimlich nach Benzin, quasi wie ein Auto ohne KAT, das einen Teil des Kraftstoffes durch den Auspuff schießt.
Hhhm, ich habe das dumme Gefühl, dass er sich wieder bei dir melden wird. Mit einer laaangen Mängelliste ( denn mit jedem gefahrenen Kilometer/Meile findet er ja anscheinend mehr Fehler am Wagen ). Und wohlmöglich den Wunsch äußern, den Kaufpreis "nachzuverhandeln" :biglaugh: .

Zu dem Thema Privatverkauf und Garantie/Gewährleistung hab ich folgendes im WWW gefunden ( Quelle WDR.de ) :

Gewährleistung bei Kauf von Privat
Bei privaten Verkäufen sieht die Rechtslage anders aus: Hier ist ein Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung in bestimmten Grenzen möglich. Der Verkäufer muss aber auf den Ausschluss hinweisen. Aber: Dies gilt laut BGB-Paragraph 444 nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Johannes Richard: „Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über den Mangel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmten Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich.“ Ergo: Ist im eBay-Angebot nicht von einem Mangel die Rede, hat der Käufer ein Recht auf eine funktionstüchtige Ware. Ausnahme: Der Verkäufer kannte den Mangel nicht. Dann muss der Verkäufer nicht haften - wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Fazit: Der Haftungsausschluss nutzt dem Verkäufer nur dann, wenn die Sache einen Mangel hat, den der Verkäufer nicht kennt.

Private Verkäufer berufen sich daher bei Reklamationen gerne darauf, sie hätten den Mangel nicht gekannt oder er sei erst nach Übergabe der Ware eingetreten. Das BGB schreibt in Paragraph 442: „Ist dem Käufer ein Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“

Rechtsanwalt Richard: „Sind keine Mängel erwähnt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt. Ein quasi formularmäßiger Haftungsausschluss, wie er neuerdings bei vielen Internetangeboten mit aufgeführt wird, dürfte somit nicht wirksam sein.“ Auch wenn der Privatverkäufer nichts zur Funktionstüchtigkeit schreibt, muss er für Mängel haften, die er kannte. Eine ausdrückliche Zusicherung ist nur eine Verschärfung der Gewährleistung.

Beispiel: Von Privat wird im Internet eine „ungetestete“ Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist die Karte nun in zwei Teile zerbrochen, was für den Verkäufer zu erkennen war, muss der trotz Ausschluss haften. Heißt es aber zum Beispiel, der PC sei „möglicherweise defekt“, ist die Funktionstüchtigkeit keine zugesicherte Eigenschaft. Ist der PC wirklich kaputt, bleibt der Käufer darauf sitzen. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer definitiv wusste, dass die Ware defekt war oder nur kaputt sein konnte. Beispiel: Ein Handy, das vom Laster überfahren wurde. Von einem „möglichen Funktionsdefekt“ zu sprechen, wäre arglistig. Der Käufer könnte sein Geld zurück, ein funktionstüchtiges Handy und gar Schadensersatz verlangen.

Zwei Jahre Gewährleistung
Das Recht auf Gewährleistung verjährt erst nach zwei Jahren. Die 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform hat die Frist von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Die Frist besagt aber nicht, dass die Sache auch zwei Jahre mängelfrei bleibt. „Fällt dem Käufer also das ersteigerte Handy in die Badewanne oder gibt der gebrauchte CD-Brenner nach zigtausend Rohlingen endgültig den Geist auf, fällt das nicht unter Haftungspflicht“, heißt es auf der Website www.auktionen-faq.de. Garantie ist also nicht mit Gewährleistung zu verwechseln. Garantie ist das freiwillige Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus für ein reibungsloses Funktionieren der Ware zu sorgen. Für eBay-Verkäufer heißt das: Garantie muss man nicht ausschließen, wenn man sie gar nicht erst gegeben hat. Die einschlägigen Hinweise (Disclaimer) auf eBay-Auktionsseiten, mit denen Garantie ausgeschlossen wird, bestreiten also eine Haftung, die überhaupt nicht besteht.

Etwas anderes ist die Gewährleistung (Sachmangelhaftung). Im Grund bedeutet Gewährleistung, dass die Ware so zu beschaffen sein hat, wie sie angeboten wurde. Dieser Pflicht können sich also auch Verkäufer von Privat nicht entziehen. Der Privatverkäufer haftet nur dann nicht, wenn er auf den Mangel ausdrücklich hingewiesen hat oder aber den Mangel selbst nicht kannte. Dies ist der entscheidende Unterschied zu Händlerware, die unbedingt funktionstüchtig sein muss. Ein weiterer wichtiger Unterschied gegenüber Händlerware ist, dass der Privatverkäufer keine Garantie geben muss. Die Computerzeitschrift c't schreibt treffend: „Eine zwangsweise zu leistende zweijährige Funktionsgarantie gibt es nicht, auch nicht nach EU-Recht.
Du solltest freundlich, aber bestimmt, auf den abgeschlossenen Vertrag verweisen und weitere Pseudo-Mängelanzeigen ignorieren. sollte er weiterhin den Kontakt suchen, kannst du ihm mit deiner Antwort ja diesen Auszug mal mailen. Vielleicht erledigen sich dann weitere Anfragen. :smilewinkgrin:
 
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