Tempo 100 mit Anhänger in der Schweiz möglich

Diskutiere Tempo 100 mit Anhänger in der Schweiz möglich im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Es ändert aber nichts daran, das es keine stationäre oder mobile Anlage gibt, die diesen Verstoß dokumentieren könnte. Genauso, wie wenn diesen...
raik

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Übrigens gelten mit Anhänger wie beim LKW engere Toleranzen und höhere Strafen als beim Solo-PKW. Wer sonst mit 20 km/h als "Portokassendelikt" kalkuliert, kann da eine böse Überaschung erleben.
Es ändert aber nichts daran, das es keine stationäre oder mobile Anlage gibt, die diesen Verstoß dokumentieren könnte. Genauso, wie wenn diesen Winter das Warmduschverbot kommt, aber niemand in deine Wohnung darf, um dir beim Duschen zuzuschauen um das zu überwachen. Ein Sturm im Wasserglas. Genau deshalb hab ich kein so ein hässliches Ding an meinem Oldtimer dran und fahre trotzdem (ungestraft) hundert. Es steht natürlich jedem frei, das Geld trotzdem einer Prüforganisation zu spenden.

... und daß im LKW - Überholverbot dieses fast imer auch für PKW mit Anhänger gilt.
Das ist übrigens falsch. Pkw's sind ausdrücklich von Z.277 ausgenommen. Egal ob mit, oder ohne Anhänger. Nur wenn das Zugfahrzeug nicht als Pkw ( z.b. WoMo) zugelassen ist, oder ein Zusatzzeichen z.b 1001-32 angebracht ist, gilt dieses Verkehrszeichen auch für sie. Und das hält sich eher im unteren einstelligen Prozentbereich auf.
 
hellikopter

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Täusch dich da nicht.

Sobald du ein zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug + Anhänger) von mehr als 3,5to hast, gilt das auch für dich :)

Anbei der Auszug:

Wenn das Verkehrszeichen 277 (siehe Bild unten) am Straßenrand steht, heißt das: Lkw dürfen nicht überholen. Denn es schreibt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t vor.
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Wenn dieses Verkehrszeichen am Straßenrand steht, ist das Überholen für Lkw strikt verboten.
Dieses Schild wird meist aufgestellt vor Gefahrenstellen, bei starkem Gefälle oder um den Verkehrsfluss zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. Wer dieses Schild ignoriert und trotzdem überholt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Der oder die Überholsünder:in muss 70 Euro zahlen und erhält zudem einen Punkt in Flensburg.
Überholt ein:e Lkw-Fahrer:in trotz Überholverbot in Zusammenhang mit einer unklaren Verkehrslage, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro plus ein einmonatiges Fahrverbot sowie einen Punkt. Gefährdet, behindert oder beeinträchtigt er oder sie durch sein Verhalten den Gegenverkehr oder verursacht sogar Unfall, erwarte ihn ein erhöhtes Bußgeld von 85 bis zu 300 Euro. Das Überholverbot gilt im Übrigen immer bis zum „Aufheben“-Zeichen.
Auch wer nur dann überholt, wenn kein Verbostschild aufgestellt wurde, kann dennoch zur Kasse gebeten werden. Etwa wenn der Seitenabstand zum überholten Fahrzeug zu gering ausfällt oder die Verkehrslage unklar und das Überholen damit leichtsinnig ist. Das gilt für überholende Lkw als auch andere Verkehrsteilnehmende gleichermaßen.

*edit* Raik war schneller
 
raik

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Sobald du ein zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug + Anhänger) von mehr als 3,5to hast, gilt das auch für dich :)
Nein, nicht wenn es ein Pkw ist! Deine zitierte Seite ist leider von ahnungslosen Amateuren. Der Gesetzgeber redet nämlich bewusst nicht von LKW's, sondern von Kfz über 3,5 Tonnen. Das betrifft Wohnmobile, Zugmaschinen, Sonder-Kfz usw. gleichermaßen. Doppelt Müll was die schreiben, weil z.b. alle DPD, DHL Sprinter als LKW zugelassen sind, aber trotz dieses Zeichens überholen dürfen. Einfach weil zGM bis 3,5 Tonnen und dieses Zeichen eben KEIN Überholverbot für Lkw's bedeutet. Außerdem fehlt der Part, dass Pkw und Kraftomnibusse ausgenommen sind.
 
multigerd

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Es ändert aber nichts daran, das es keine stationäre oder mobile Anlage gibt, die diesen Verstoß dokumentieren könnte.
Bei meinem letzten Hochgeschwindigkeitsvergehen (Fester Blitzer auf der Autobahn) stand im Bescheid tatsächlich PKW mit Anhänger.
 
tom58

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Bei meinem letzten Hochgeschwindigkeitsvergehen (Fester Blitzer auf der Autobahn) stand im Bescheid tatsächlich PKW mit Anhänger.
Aber das war weil du die Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten hast, nicht weil du mit dem Anhänger über 100 km/h gefahren bist, oder??
 
multigerd

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So war es. Aber der Anhänger wurde erkannt.
 
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Die neuen Blitzanhänger und auch die neuerdings gerne aufgestellten "Lippenstifte" können problemlos die verschiedenen Fahrzeugarten unterscheiden. 70 mit dem LKW in einer 70er Zone auf der Bundestraße kostet mitlerweile 20 €, 67 geht... Zumindest die Blitzanhänger messen übrigens auch den Abstand (woher ich das weiß? :angel:), und sie blitzen natürlich auch Fahrzeuge, die sich nicht an das fahrzeugartbezogene Überholverbot halten. Gerne zu überprüfen bei Bad Oeynhausen Fahtrichtung OS kurz vor dem Tunnel...
 
raik

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Es geht nicht um den Anhänger per se. Denn wie schon richtig erkannt, geht es nicht um einen generellen Verstoß mit Anhänger den jeder begangen haben kann, sondern nur um den spezifischen zwischen 80 und 100 km/h, den nur diejenigen ohne 100er Zulassung begehen können, weil auf der Strecke grundsätzlich die 100 km/h freigegeben sind. Wenn der mit und der ohne 100er Zulassung in einer Baustelle mit 80 km/h gemessen werden, obwohl nur 60 zulässig waren, sind beide mit Pkw+Anhänger dran, hat aber rein gar nichts mit der 100er Zulassung zu tun.

Egal ob das Messgerät den Anhänger erkennt oder nicht. Das Problem ist die unzulässige Messmethode. Denn um den Verstoß gerichtsfest zu dokumentieren braucht es zuerst ein Frontfoto (Fahrer). Da das Messgerät von vorn aber nicht erkennen kann, ob der Anhänger eine 100er Zulassung hat (und damit überhaupt eine VOWi vorliegt), müssten vorerst alle Verkehrsteilnehmer ( Pkw mit Anhänger) fotografiert werden, auch diejenigen die sich völlig korrekt verhalten, weil ihr Anhänger die 100er Zulassung hat. Erst im Nachgang (was auch noch einen zusätzlichen Heckblitzer vorraussetzt, um das Kennzeichen des Anhängers zu erfassen und um recherchieren zu können, ob er eine 100er Zulassung hat!) kann manuell aussortiert werden, wer sich korrekt verhalten hat und wer nicht. Und genau das ist nicht zulässig! Das ist das Gleiche, wie wenn man an einer ampelgeregelten Kreuzung alle sie passierenden Verkehrteilnehmer aufzeichnen würde und später dann die Rotlichtverstöße aussortiert. Wer sich im Straßenverkehr korrekt verhält, darf nicht grundlos aufgezeichnet werden. Erst wenn ein Verstoß vorliegt, darf die Aufzeichnung beginnen. Einzig ein ProVida Fahrzeug könnte den Verstoß durch Hinterherfahren dokumentieren und zwar auch erst dann, wenn sie sehen, dass der Anhänger keine 100er Zulassung hat und schneller als 80 km/h fährt. Aber die haben weitaus höhere Ambitionen als ein Fahrzeug wegen einem Verwarnungsgeld bis zur nächsten Abfahrt mitzuschleppen. Da gehts um Geschwindigkeitverstöße im hohen Anzeigenbereich und Fahrverbote. Aus diesem Grund kann ich immer nur grinsen, wenn einer stolz mit seiner 100er Zulassung vorbei fährt, ich aber weiß, dass er dieses Geld unnötigerweise zum Fenster rausgeschmissen hat.
 

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Zur Info: in Österreich erkennen die Blitzer den Anhänger. Also aufpassen.
 
hellikopter

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Es geht nicht um den Anhänger per se. Denn wie schon richtig erkannt, geht es nicht um einen generellen Verstoß mit Anhänger den jeder begangen haben kann, sondern nur um den spezifischen zwischen 80 und 100 km/h, den nur diejenigen ohne 100er Zulassung begehen können, weil auf der Strecke grundsätzlich die 100 km/h freigegeben sind. Wenn der mit und der ohne 100er Zulassung in einer Baustelle mit 80 km/h gemessen werden, obwohl nur 60 zulässig waren, sind beide mit Pkw+Anhänger dran, hat aber rein gar nichts mit der 100er Zulassung zu tun.

Egal ob das Messgerät den Anhänger erkennt oder nicht. Das Problem ist die unzulässige Messmethode. Denn um den Verstoß gerichtsfest zu dokumentieren braucht es zuerst ein Frontfoto (Fahrer). Da das Messgerät von vorn aber nicht erkennen kann, ob der Anhänger eine 100er Zulassung hat (und damit überhaupt eine VOWi vorliegt), müssten vorerst alle Verkehrsteilnehmer ( Pkw mit Anhänger) fotografiert werden, auch diejenigen die sich völlig korrekt verhalten, weil ihr Anhänger die 100er Zulassung hat. Erst im Nachgang (was auch noch einen zusätzlichen Heckblitzer vorraussetzt, um das Kennzeichen des Anhängers zu erfassen und um recherchieren zu können, ob er eine 100er Zulassung hat!) kann manuell aussortiert werden, wer sich korrekt verhalten hat und wer nicht. Und genau das ist nicht zulässig! Das ist das Gleiche, wie wenn man an einer ampelgeregelten Kreuzung alle sie passierenden Verkehrteilnehmer aufzeichnen würde und später dann die Rotlichtverstöße aussortiert. Wer sich im Straßenverkehr korrekt verhält, darf nicht grundlos aufgezeichnet werden. Erst wenn ein Verstoß vorliegt, darf die Aufzeichnung beginnen. Einzig ein ProVida Fahrzeug könnte den Verstoß durch Hinterherfahren dokumentieren und zwar auch erst dann, wenn sie sehen, dass der Anhänger keine 100er Zulassung hat und schneller als 80 km/h fährt. Aber die haben weitaus höhere Ambitionen als ein Fahrzeug wegen einem Verwarnungsgeld bis zur nächsten Abfahrt mitzuschleppen. Da gehts um Geschwindigkeitverstöße im hohen Anzeigenbereich und Fahrverbote. Aus diesem Grund kann ich immer nur grinsen, wenn einer stolz mit seiner 100er Zulassung vorbei fährt, ich aber weiß, dass er dieses Geld unnötigerweise zum Fenster rausgeschmissen hat.
Ob es unnötig oder nicht ist, darf doch bitte jeder slbst entscheiden, denn schließlich dokumentiert die 100km/h Prüfung dem Besitzer des Anhängers auch eine gewisse höhere Sicherheit (durch ASK, Stoßdämpfer, Gewichtsregularien). Sicher kann auch ein Anhänger ohne die 100er Zulassung genau gleich gebaut sein. Aber viele Menschen haben es gern schriftlich. Einen 0815 Anhänger ohne dem allen mit 100km/h oder mehr zu bewegen mag der Eine für normal halten, richtig ist es aber nicht. Daher finde ich es auch gut, dass du nur dann grinst, wenn einer mit der 100km/h Plakette vorbeifährt, das impliziert uns, dass du immer dann mit weniger als 100km/h unterwegs bist.
 
CarstenM

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Am Ende.. wenn es mich mit 100 (99) zerlegt und mein Hänger hat eine 100er Zulassung stehe ich im Versicherungsfall(!) sicher besser dar, da das Gespann als solches für 100 zugelassen war.
Ist es nicht so zugelassen trifft mich im schlimmsten Fall eine Teilschuld.

Ist dann am Ende das gleiche wie mit anderen Reifen. Nicht eingetragen gibt es ggf. ein Problem. Auch wenn das technisch alles keine Rolle spielt.
Insofern bin ich ob Raiks Reaktion (was soll der Mist) schon etwas verwundert.....
 
Gurti

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Nur mal ein Beispiel: wirst Du mit Anhänger in einer 100er Zone mit 115 geblitzt, wird erst mal davon ausgegangen, daß der Anhänger keine 100er Zulassung hat. Das sind dann 35 km/ Überschreitung, und die Lizenz hat erstmal Urlaub - außer Dein Anhänger hat 100er Zulassung, dann sind es "nur" 15 km/ Überschreitung. Auch nicht billig, aber Du darfst wenigstens die Lizenz behalten.

Ich fahre natürlich mit Anhänger nie so schnell :angel:
 
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Nur mal ein Beispiel: wirst Du mit Anhänger in einer 100er Zone mit 115 geblitzt, wird erst mal davon ausgegangen, daß der Anhänger keine 100er Zulassung hat. Das sind dann 35 km/ Überschreitung, und die Lizenz hat erstmal Urlaub - außer Dein Anhänger hat 100er Zulassung, dann sind es "nur" 15 km/ Überschreitung. Auch nicht billig, aber Du darfst wenigstens die Lizenz
Sorry schon wieder falsch. Du streust ne Menge Halbwissen durch die Gegend. Natürlich wird in dem Fall davon ausgegangen, dass der Anhänger eine 100er Zulassung hat. Denn nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern sie mir meine Schuld. Das ist Grundsatz in unserem Rechtssystem. Da sie kein Kennzeichen vom Anhänger haben, können sie auch nicht unterstellen, dass ich keine 100er Zulassung habe. Ganz einfach.

Zum anderen bin ich den weitaus größeren Teil meiner Urlaubsstrecke mit 120- 130 km/h unterwegs. Ganz legal und ohne deutsche Angstkacka in der Hose, dass der Anhänger auseinander fällt.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
@raik - Du bist ein 'Schatz' :up:
(Sorry, wenn ich Dir zu nahe getreten bin!)

Außerhalb der Jeep-Welt habe ich im JF.de noch nie so viel brauchbares KnowHow mitgenommen.
Annähernd perfekt - danke 😎

:wave:
Bodo
 
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Zum anderen bin ich den weitaus größeren Teil meiner Urlaubsstrecke mit 120- 130 km/h unterwegs. Ganz legal und ohne deutsche Angstkacka in der Hose, dass der Anhänger auseinander fällt.
Ich bin zwar selten mit dem Anhänger in Deutschland unterwegs, aber wenn dann genauso.
 
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Ich habe da eigentlich auf Frankreich angespielt. ;) Dort darf ich mit meinem Gespann ganz legal 130 km/h fahren.
 
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Sorry schon wieder falsch. Du streust ne Menge Halbwissen durch die Gegend. Natürlich wird in dem Fall davon ausgegangen, dass der Anhänger eine 100er Zulassung hat. Denn nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern sie mir meine Schuld. Das ist Grundsatz in unserem Rechtssystem. Da sie kein Kennzeichen vom Anhänger haben, können sie auch nicht unterstellen, dass ich keine 100er Zulassung habe. Ganz einfach.

Zum anderen bin ich den weitaus größeren Teil meiner Urlaubsstrecke mit 120- 130 km/h unterwegs. Ganz legal und ohne deutsche Angstkacka in der Hose, dass der Anhänger auseinander fällt.
Wow, er wird immer länger. Pass auf, dass du nicht drüberfällst. So sehr ich sonst deine Beiträge schätze, aber deinen Stammtischslang kannste in deinen Anhänger schieben.
 
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