Darf ein Wrangler gelegentlich im Gelände aufsetzen?

Diskutiere Darf ein Wrangler gelegentlich im Gelände aufsetzen? im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Tasteman, bleiben wir bei einem hypothetischem Schaden!
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Hotzenplotz100

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Tasteman, bleiben wir bei einem hypothetischem Schaden!
 
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Umgekehrt gefragt:

Gibt es einen Anwendungsunterschied für einen Standard-Golf zum Wrangler aus Gewährleistungssicht?
 
Hotzenplotz100

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susiq schrieb:
Alle vom Fahrer verursachte Schäden werden nicht über die Garantie abgedeckt. Da kann man nur hoffen das der Händler beide Augen zudrückt und versucht zu helfen, soweit er das kann und möchte.
 

Kann ohne Einschränkungen so nicht gelten. Wir sprechen über die Normalnutzung eines Fahrzeuges.
 

JJL

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Hotzenplotz100 schrieb:
 
Kann ohne Einschränkungen so nicht gelten. Wir sprechen über die Normalnutzung eines Fahrzeuges.
 
eine Normalnutzung eines FAHRzeuges besteht darin dass es fährt und zwar auf seinen Reifen. Wenn der Unterboden, Seitenteile, Dach oder sonst was Kontakt mit dem Boden hat ist das KEINE normale Nutzung eines FAHRzeuges.
 
Würde mich auch interessieren was du kaputt gemacht hast ;)
 

TheGrandJeep

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Aiaiaiai was geht hier ab.
 
Generell ist kein Fahrzeug dazu konstruiert, über seine Fähigkeiten hinweg benutzt zu werden (z.B. aufsetzen).
 
Die Bodenfreiheit beschränkt ein Fahrzeug genauso wie z.B. die Steigfähigkeit oder die Wattiefe. Ich kann ja auch nicht sagen "lieber Händler mein Grand Cherokee ist abgesoffen weil ich 60 cm tief gefahren bin statt 50 cm, das muss der Wagen doch aushalten, steht ja  J e e p  drauf..."
 
Vielleicht mal über ein Lift nachdenken, wenn die serienmäßige Höhe nicht reicht?
 
Gruß
 
 
 
Tasteman

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Ein hypothetischer Fall ist ja weiter oben (Scheibenwischer) genannt worden, weitere Thesen zu bespielen, wahrscheinlich nicht weiter erhellend.
Die Normalnutzung des Wranglers ist kaum weiter gefasst als die eines Golfes, auch den kannst Du mit Augenmaß durch Wald und Feld bewegen. Die Tatsache, daß Dein Fahrzeug technisch etwas mehr kann, heißt nicht, daß der Hersteller dafür Gewährleistung erbringt.
 
Ich wiederhole mich: Mit Verständnis für Dein Empfinden, gibt es hier jedoch eine deutliche Diskrepanz zwischen Realität und Wunsch.
Alles was über das Niveau eines sehr gepflegten Feldweges hinausgeht, wird Dir als sportliche Offroad-Veranstaltung jenseits der Norm des deutschen Autofahrers angekreidet werden. Die Nutzung als Sportgerät ist keine Normalnutzung eines PKW und als solcher ist der Wrangler zugelassen.
 
Gleiches gilt übrigens auch für Deine Versicherung....
 
Hotzenplotz100

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Nichts für Ungut. Soll ein sachliches Thema sein und bleiben :)

Danke Tasteman.
Also ist die Produktanpreisung und Namensgebung (Sahara, Rubicon) nach wie vor wie bei der Marlboro-Werbung von Freiheit und Abenteuer.
Dann folgt die Angst der Hersteller, wenn es wirklich mal einer macht. 
 
Dazu gibt es bereits heute schon klar geltende Rechtsprechung.
 
 
 
 
 
 
 
 
Tasteman

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Hotzenplotz100 schrieb:
 
Also ist die Produktanpreisung und Namensgebung (Sahara, Rubicon) nach wie vor wie bei der Marlboro-Werbung von Freiheit und Abenteuer.
Dann folgt die Angst der Hersteller, wenn es wirklich mal einer macht. 
 
Dazu gibt es bereits heute schon klar geltende Rechtsprechung.
 
 
 
 
 
 
 
 
Nun, Du bekommst beim Golf weder ein Green Fee noch eine Meeresströmung mitgeliefert....
 
Mein Kenntnisstand ist, dass die "klar geltende Rechtsprechung" lediglich Einzelfallentscheidungen sind, die kein Grundsatzurteil darstellen und somit jeder Fall erneut durch die Instanzen geht, mit dem damit verbundenen Prozesskostenrisiko.
(Deine Rechtsschutzversicherung wird früh aussteigen, so dieser Fall überhaupt von den Versicherungsbedingungen umfasst ist.)
 
Solltest Du das Thema Verbrauchertäuschung im Hinterkopf haben.... viel Glück; zur Verhandlung beim EuGH in 2025 bitte ich Dich, mir schon mal einen Platz zu reservieren.
 
Gruß 
Tasteman (der das Gefühl der Ungerechtigkeit in Deinem Bauch teilt)
 
Hotzenplotz100

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Vielleicht noch einen letzten Ansatz zum "Asphalt-Straßeneinsatz":
Wozu dient ein Untersetzungsgetriebe in diesem Zusammenhang?
 
Tasteman

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Hotzenplotz100 schrieb:
Vielleicht noch einen letzten Ansatz zum "Asphalt-Straßeneinsatz":
Wozu dient ein Untersetzungsgetriebe in diesem Zusammenhang?
 
Golf GTI Diffsperre und Semi Sportreifen
Abgefahrene Spoilerlippe nach leichtem Abflug auf der Nordschleife
Artgerechte Haltung und gefühlt Normalnutzung
 
Siehst Du wirklich VW in der Gewährleistungspflicht?
 
Hotzenplotz100

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Ich glaube das hat mit meiner Frage nichts zu tun...
 
 
Tasteman

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Da Deine Frage auf die Konstruktion einer Haftungs/Gewährleistungspflicht seitens FCA abzielt, denke ich, dass das Beispiel den Sachverhalt illustriert.
Jetzt gönne ich mir zum diesem Thema ein Pause...
:wave:  :read:
 

JJL

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Hotzenplotz100 schrieb:
Vielleicht noch einen letzten Ansatz zum "Asphalt-Straßeneinsatz":
Wozu dient ein Untersetzungsgetriebe in diesem Zusammenhang?
 
die benötigst du um in deine Einfahrt zu kommen 
 
https://www.youtube.com/watch?v=IpOCrrqL_vc
 
Verrate uns doch mal auf was du nu hinaus willst ? Hast du was kaputt gemacht und Jeep stellt sich quer oder sprechen wir hier wirklich nur von hätte wäre wenn ?
 

GrandCherokee93

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Hotzenplotz100 schrieb:
Ich glaube das hat mit meiner Frage nichts zu tun...
 
Irgendwie verstehst du nicht was man dir sagen möchte.
Du hast jetzt viele Antworten bekommen die eigentlich alles erklärt und beschrieben haben und trotzdem fragst du immer wieder das gleiche.
Da du ja anscheinend auch keinen Defekt am Wagen hast ist das sowieso alles nur Vermutung.
Da wird wahrscheinlich jeder Händler unterschiedlichen entscheiden.
Behandle dein Auto so wie du es brauchst, wenn dann was kaputt ist, was eventuell Garantie ist, fahr zum Händler und frag nach wie es aussieht.
 
topu

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Herr Hotzenplotz,
lies deine Bedienungsanleitung mal sorgfältig durch. Darin steht, dass keine Gegenstände überfahren werden sollen, die höher sind als die Bodenfreiheit.
Gruß
 
Hamilkar

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Wobei ihm dann auch kein Lift helfen würde ;)
 
Untersetzung kann man zB nutzen zum rangieren von Hängern.
Aufsetzen im Gelände ist ein selbst verschuldetes Problem, FCA wird nichts begleichen.
Das ist so, als wolltest Du eine demolierte Felgen ersetzt haben, wenn Du mal zu sportlich einen Bordstein hoch gefahren bist.
 
Schließe mich der spannenden Frage an, was denn passiert ist...
 
Gruß
:)
 
Hotzenplotz100

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Beenden wir einfach das Thema...
 

JJL

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susiq schrieb:
War wohl keine passende Antwort dabei
 
sehe ich auch so :D
 
er hat verzweifelt versucht, eine für ihn passende Antwort zu erhalten. Hat nicht geklappt.
 
Ich kann mich ja täuschen : aber ich gehe fest von aus, dass er einen Schaden gefahren hat und hier Bestätigung für eine abgelehnte Kulanz gesucht hat.
 
Falls ja : steh zu dem Schaden den du verursacht hast und nenn ihn doch einfach. Passiert jedem mal. Dann kann man das viel einfacher klären. Dieses mysteriöse hin und her ist doch Kindergeburtstag.
 
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