Joh74
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Threadstarter
Eieiei...ich unwissender ;_)
Danke
Danke
Das man für die von Dir beschriebenen Dinge eine ABE oder Eintragung brauchst mag zwar richtig sein, aber bei solchen Dingen wie hier in dem Threat kommt es sicher nicht zu einer sofortigen Stilllegung und wohl kaum zu einem Verlust Deines Versicherungsscgutzes. Gerade das Thema mit dem Verischerungsschutz läuft ganz anders als Du es gerade geschildert hast. Wurde hier schon mehrfach diskutiert. Hab aber keine Lust das alles zu erörtern. Big Pit hätte es Dir sicher gerne erklärt ...Alles was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (verschweisst) ist eine Verändrung am Fahrzeug und benötigt:
- ein TüV Gutachten (damit muss man dann zum Tüv und der trägts in die Papiere)
- eine Einzelabnahme (so gehts auch z.B. ohne ABE, das ist sozusagen ein spezielles "TüV-Gutachten für den Einzelfall)
- oder eine ABE (dies ist eintagungsfrei)
Alles andere darf in der STVO nicht betrieben werden udn würde zur sofortigen Stilllegung, Anzeige und Versicherungsverlust führen...
Hat ich schon selbst udn meine Lebenspartnerin war eine Polizistin...sehr peinliche Sache....vor allem für Sie damals..
AUSNAHME:
Falls das Endrohr/Auspuffblende geschraubt ist, also im Sinne der STVO nicht "fest verbunden" benötigt dies kein extra ABE oder Zulassung, denn so kann mit einem Handgriff der Originalzustand wieder hergestellt werden bzw. wurde somit (man hat ja am Originalrohr nix verändert, nur Überzieher drangeschraubt) in diesem Sinne nichts verändert...
Ich weiss...schiess Vorschriften, aber wir sitzen meist am kürzeren Hebel....
Da hilft auch nicht "Cool sein" ... oder Mädchen oder Junge ;-)
Hab schon alles hinter mir und die scheiss Bullen können einen, wegen (bei mir damals Reifen) allen Scheiss anhängen, wegen nix und wiedernix...
Idioten...aber mit denen will ich keinen Ärger mehr...vor allem nicht wegen so 30cm Endrohr, damit er sein Dicken im Polizeiauto raushängen lassen kann...
Am Besten ist immer schön grinsen und alles eingetragen haben, dann ärgenrn Sie sich zu Tode