Bodo XJ
Überzeugungstäter
Threadstarter
Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem.
Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür ein Kurzzeitkennzeichen an, das das Fahren ermöglicht.
Diese Teilnahme am Straßenverkehr ist befristet auf 5 Tage, man ist verichert und kostet ca. 75,- Euro.
Dazu muss das Fahrzeug nicht 'TÜV-tauglich' sein, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
Das ist viel Freiheit für die Teilnahme am Straßenverkehr, was naheliegend zu manchem Missbrauch führt.
Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
Zukünftig gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte
zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das
nachträglich und handschriftlich geschehen.
Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht
werden soll.
Neu und Positiv: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht nur wie bisher
die die heimatliche Zulassungsstelle.
Aber Fahrzeuge ohne gültige HU (=Hauptuntersuchung) dürfen nun mit der 5-Tageszulassung nicht mehr
im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt.
Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Erschwerter Kauf und Verkauf von abgemeldeten Fahrzeugen
Damit wird es zur Herausforderung, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu (ver)kaufen.
Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Die Käufer sind auf Anhänger oder
Speditionen angewiesen. Besonders schwer trifft diese Regelung einige Freaks, Tuner und Sammler.
Denn die Ausfahrt zum Treffen ist mit Kurzzeitkennzeichen nur möglich, wenn für das 'Schätzchen' ein
o.k. vom TÜV vorliegt.
Das bedeutet für viele 'Schrauber' signifikant veränderte 'Rahmenbedingungen und Möglichkeiten'.
Laut Schätzung der AutoBild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen
ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Ich habe mal meinen Beitrag aus dem nachfolgenden Zeilen hier her kopiert:
Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür ein Kurzzeitkennzeichen an, das das Fahren ermöglicht.
Diese Teilnahme am Straßenverkehr ist befristet auf 5 Tage, man ist verichert und kostet ca. 75,- Euro.
Dazu muss das Fahrzeug nicht 'TÜV-tauglich' sein, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
Das ist viel Freiheit für die Teilnahme am Straßenverkehr, was naheliegend zu manchem Missbrauch führt.
Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
Zukünftig gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte
zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das
nachträglich und handschriftlich geschehen.
Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht
werden soll.
Neu und Positiv: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht nur wie bisher
die die heimatliche Zulassungsstelle.
Aber Fahrzeuge ohne gültige HU (=Hauptuntersuchung) dürfen nun mit der 5-Tageszulassung nicht mehr
im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt.
Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Erschwerter Kauf und Verkauf von abgemeldeten Fahrzeugen
Damit wird es zur Herausforderung, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu (ver)kaufen.
Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Die Käufer sind auf Anhänger oder
Speditionen angewiesen. Besonders schwer trifft diese Regelung einige Freaks, Tuner und Sammler.
Denn die Ausfahrt zum Treffen ist mit Kurzzeitkennzeichen nur möglich, wenn für das 'Schätzchen' ein
o.k. vom TÜV vorliegt.
Das bedeutet für viele 'Schrauber' signifikant veränderte 'Rahmenbedingungen und Möglichkeiten'.
Laut Schätzung der AutoBild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen
ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Ich habe mal meinen Beitrag aus dem nachfolgenden Zeilen hier her kopiert:
Bodo schrieb:... inzwischen gibt es eine Petition => https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au