US911
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Headman schrieb:Hi US911,
Ja suche auch schon ne Weile eine Lösung für meine Frau...die klettert nur ungerne in unseren Dicken...die elektrischen sind teuer und alle aus Alu und mit der Mechanik und den E-Motoren kann ich mich nicht so anfreunden...praktisch ja - aber haltbar...?
Die Nerv Bars sind sicher nicht aus Zucker und stabil...gefällt mir aber nicht wirklich - was eine gute Alternative ist wie ich finde sind die Rampage Retractable Rockrails - die klappen bei Belastung von oben runter - und wieder hoch wenn man eingestiegen ist - mittels einer Gasfeder - ganz einfache Mechanik. Gibt es aber in D nicht und Eigenimport kommt auf knapp 1tsd - in Trumpland habe ich die schon für 4-500 USD gesehen. Gibts ein Video von einfach mal googeln.
G Heiko
Und dazu gab es mal einen Artikel in der 4x4 Action, dass das nicht nötig sei.MoabUnlimited schrieb:Bei mir musste der hintere Bumper eingetragen werden.
Wenn ich mich noch für den Reserveradträger dafür entscheide wurde mir gesagt, dass auch der noch zusätzlich eingetragen werden muss.
Servus
Rainer
Danke für die Info, gar nicht so schlecht die Technik...aber ich möchte das Rail möglichst unauffällig und eng anliegend und der abstehende Trittbügel gefällt mir auch sehr gut (zugegebenermaßen beim JKU besser als beim 2Dr).Headman schrieb:was eine gute Alternative ist wie ich finde sind die Rampage Retractable Rockrails - die klappen bei Belastung von oben runter - und wieder hoch wenn man eingestiegen ist - mittels einer Gasfeder - ganz einfache Mechanik. Gibt es aber in D nicht und Eigenimport kommt auf knapp 1tsd - in Trumpland habe ich die schon für 4-500 USD gesehen. Gibts ein Video von einfach mal googeln.
G Heiko
Voodoo1993 schrieb:https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html in §19 Steht alles dazu drin. .... die Betriebserlaubnis erlöscht wenn...... eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist...
Es wird also nicht von Fußgängern gesprochen sonder von Verkehrsteilnehmern, und die können nun mal von der Seite oder auch von hinten rein krachen.
Da ist jede Änderung, durch die „eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist“. Um diese weit gefasste Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier geht es vor allem um die Baugruppen und Teile am Fahrzeug, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind. Dazu gehören die Bremsanlage, die Lenkung, die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden Teile am Auto oder Motorrad.
Es wird wohl doch zum Tüv-PostGrefenius schrieb:Vielleicht einfach einmal die gesetzliche Grundlage für jede dieser Behauptungen beibringen. Die internen Richtlinien eines privaten Vereins sind da nicht wirklich hilfreich (und selbst die hast Du nicht benannt).
Meinungen gibt es viele...
Also: Nach welcher gesetzlichen Bestimmung ist die EIntragung einer Heckstoßstange verpflichtend unter der Prämisse, daß sich die in der Zulassungsbescheinigung vermerkten Fahrzeugabmessungen nicht ändern.
Danke.