Was steht bei Dir im Zulassungsschein, S? Und die aufgezogenen Reifen haben einen Index Q?
In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro belegt werden. Minderung durch sofortige Zahlung ist möglich. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
- Im Winter jedoch dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden.
- Im Sommer allerdings darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.
Die Italiener zielten, als die Bestimmung herauskam, m.W. insbesondere auf im Sommer genutzte Wohnmobile mit abgefahrener Winterbereifung mit niedrigem Load index, deren Lenker die Winterreifen bei Hitze "zum Fertigmachen" fuhren.
Wenn Du mit Q-Reifen fährst und es steht S im Schein, wahrscheinlich geht alles gut, möchte Dich, etwa weil Du aufgefallen bist, jemand warum auch immer genau überprüfen, ein Restrisiko bleibt.
http://www.oeamtc.at/portal/italien-fahrverbot-fuer-bestimmte-winterreifen-in-den-sommermonaten+2500+1603481