Hallo,
nach langem hin und her hab ich mich entschlossen, einen Anwalt zu beauftragen. Jeep lehnt nach wie vor mit der Begründung ab, dass hier keine Durchrostung vorliegt, sondern lediglich oberflächliche Rostbildung. Nachdem ich das so leider akzeptiert hatte gab ich das Fahrzeug zum Lackierer und wollte die Kosten selbst übernehmen. Nach Ausbau der Türen und Abbau der Türgriffe rief mich die Lackierwerkstatt an und teilte mir mit, dass die Türen an den Griffen definitiv von innen her durchgerostet sind. Etwas später wären vermutlich die Griffe abgefallen!!
Jetzt hatte ich die Nase voll und beauftragte einen vereidigten Sachverständigen, der hier definitive Durchrostung von innen feststellte und übergab die Sache einem Anwalt. Nachdem auch dem Anwalt gegenüber eine Kostenübernahme abgelehnt wurde, reichte dieser Klage beim Amtsgericht Frankfurt gegen FCA Germany AG ein.
Nun kommt der absolute Clou - FCA Germany AG weist die Klage zurück, weil sie nicht Garantiegeber ist, sondern Chrysler International Corporation, eine Gesellschaft, nach dem Recht des US Staates Delaware mit Sitz in Michigan, USA!!!
Hier wird ein Fahrzeug in Deutschland verkauft, aber Jeep will sich mit fadenscheinigen Einwänden aus der Verantwortung ziehen.
Es kann nicht sein, dass hier eine Gesellschaft in den Staaten verkagt werden muss, wenn Sachen in Deutschland verkauft werden und der Hersteller auch einen Sitz in Deutschland hat und auch haben muss!!
Ein weiterer Grund der Ablehnung durch Jeep wird wie folgt begründet:
- Originaltext der Klageabweisung durch FCA Germany AG -
Es liegt kein Fall einer Durchrostung im Sinne der Durchrostungsgarantie vor. Diese Durchrostungsgarantie deckt nämlich nur derartige Schäden ab, soweit sich Rost oder andere Korrosionslöcher in ein äußeres Karosserieblech hineingefressen haben.
Ein solcher Schaden liegt allerdings bei dem hier streitgegenständlichen Fahrzeug nicht vor, die an dem klägerischen Fahrzeug vorhandenen Rostschäden sind sog. mechanische Kontaktkorrosionen, herbeigeführt durch schabende Bewegungen des Türgriffs und somit galvanisch. Im Weiteren ist auch kein Loch im Blech des hier streitgegenständlichen Fahrzeuges feststellbar, es liegt somit auch kein Durchrostungsschaden vor. Vielmehr und ausschließlich handelt es sich um eine mechanisch herbeigeführte Oberflächenkorrosion, welche nicht unter die Durchrostungsgarantie fällt.
Hab ich die Türgriffe eingebaut, oder die Murkser von Jeep. Wären unterhalb der Türgriffe Kunststoffeinlagen, dann könnte sowas nicht passieren. Wir reden hier von Centbeträgen, die beim Fahrzeug eingespart werden, aber riesige Schäden vermeiden könnten!!