Dave1989
Prinzessin Lada
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raik schrieb:Machen wir es einfach für dich. Es ist VERBOTEN!
§35a StVZO
"Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist."
Ich hab es dann nochmal markiert...
Sorry MEPH,
wenn man hier qualifizierte Antworten bekommt und dann doch lieber was anderes hören möchte... Dann braucht man auch nicht fragen!
Das Kind gehört nach hinten... Die Augen gehören auf die Straße gerichtet und nicht auf das Kind! Das Kind, wenn gut befestigt, hat doch kein Problem. Warum muss man es 24/7 betreuen? Ein Baby gehört zudem, gegen die Fahrtrichtung, in eine Babyschale. Das hat physikalische Gründe.
Wenn man natürlich nie einen Unfall hat und man vorrausschauend fährt (nicht bremsen), kann das Baby auch unangeschnallt auf der Mittelkonsole krabbeln...
PS: Ich habe, wegen des illegalen Eingriffs in das Airbagsystems, kurz durchgewischt...