Hi,
naja... die gutachter müssten dann beweisen, das MIT abs der unfall vermieden worden wäre...
was eigentlich ja nicht sein kann... den ohne abs kommt man schneller zum stehen..
mit ABS kann man bei einer Vollbremsung noch begrenzt lenken und somit ausweichen. Und ein Richter wird dir dann ggf. schon erklären, dass man das tun hätte müssen und können, wenn ABS vorhanden gewesen wäre. (*)
Was sicher kommt, ist ein Gutachten (das man dann ggf. selbst bezahlen muss) das nachweist, ob die Non-ABS-Anlage auch fachgerecht eingebaut wurde, für den Fahrzeugtyp zulässig ist usw. Zusätzlich die Frage der ABE - das intressiert im Falle eines Unfalles vorwiegend die Versicherung, die bei Fahrzeugen ohne ABE i.d.R. jegliche Haftung ausschliesst.
Alles in Allem kann ein Bremsenumbau eine Menge Ärger und Geld bedeuten, wenn "was passiert". Ohne Unfall ist die Chance auf "Ärger" jedoch recht gering. Mir wäre ehrlich gesagt auch eine robuste, zuverlässige Non-ABS-Anlage auch lieber, als eine ständig defekte oder ggf. fraglich funktionierende Bendix-ABS-Kiste - aber ich würde das Geld für ein TÜV-Gutachten/Abnahme ausgeben. Dann ist alles "wasserdicht" - egal ob mit oder ohne Unfall. Evtl. hat hier jemand im Forum (insbes. die Profi-Schrauber) sogar ein Mustergutachten für einen Bremsenumbau herumliegen - sowas vereinfacht das TÜV-Procedere.
(*) btw. Richter, ABE und Versicherungen.... Ist zwar schon viele Jahre her, aber in meiner "Jugendzeit" hatte ein Spezl in seinem Opel in Vorgriff auf einen Motorumbau eine leistungsfähigere(!!) Bremsanlage eingebaut (innenbelüftete Scheiben vorne, Scheiben statt Trommel hinten). Es kam zu einem Unfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Obwohl(!) der Gutachter bescheinigte, dass die (noch nicht eingetragene) Bremsanlage mindestens gleich gut oder besser als das Original arbeitete, wertete der Richter das Fahren ohne ABE als erschwerend zur Schuld. Die Versicherung lehnte zunächst jede Haftung ab (Fahren ohne ABE), erst in einem weiteren Prozess konnten Sachverständige/Gutachter beweisen, dass durch die hochwertigere Bremsanlage die Unfallfolgen vermutlich sogar noch gemindert wurden. Dazu kam noch ein dritter Prozess (Zivilprozess) gegen die Versicherung. Das Ganze zog sich über rund 2 Jahre hin, das Auto war die ganze Zeit beschlagnahmt, wegen des anstehenden/laufenden zweiten Prozesses wurde es nicht herausgegeben. Obwohl über die Rechtsschutzversicherung und "Staatskasse" der Grossteil alle Gutachter-/Gerichtskosten gedeckt waren, die Kosten für die Anschaffung des Ersatz-Autos für die zwei Jahre wurde nicht ersetzt, ebenso die aufgelaufenen Kosten für Steuer&Versicherung des Original-Autos, die noch einige Zeit liefen. Unter´m Strich bleib mein Spezl dadurch auf ein paar tausend DM (zzgl. die Geldstrafe für den Unfall ansich) sitzen. Seinen Opel hat er nie wieder gefahren. Nach Rückgabe aus der Beschlagnahme wurde er verkauft und durch ein inzwischen notwendiges "Familenauto" ersetzt. Das Ganze war damals für "uns Opel-Schrauber" durchaus lehrreich und so manche Bastler hatten plötzlich das Bedürfnis, "jede neue Schraube" vom TÜV eintragen zu lassen... Kfz-Scheine/Briefe mit mangels Platz auf dem Schein angeheftetem Beiblatt waren da keine Seltenheit.... Ich habe meinen damaligen Opel "begraben", die Kosten für eine Abnahme des - äh - "etwas modifizierten" Autos waren mir zu hoch.
Es klingt spiessig, aber heute würde ich das, was ich "damals" gemacht habe, nicht mehr tun. 2,0l statt 1,6l, 2,2l statt 2,0l, 2,8l statt 2,4l, 115PS statt 75PS, Auspuff, Fahrwerk usw. - alles "geheim" ohne Eintragung/TÜV etc. Und an meine Bremsen und sonstige sicherheitsrelevante Dinge am XJ lasse heute ich (m)eine Kfz-Werkstatt. Die ist zwar nicht schnell, aber billig.
Gruß
Erich