Wie oben schon geschrieben, es sind Seitenmarkierungsleuchten die auch blinken dürfen.
Wenn Du die (überstehenden) originalen Orangen drin hast, dann steht auch die entsprechenden Zulassungsnummern drauf.
Headman hat das ja auch schon beschrieben.
Aber hoffentlich hast Du keinen Nachrüstungen z.B. flach, weiß, getönt, LED... ohne Zulassung verbaut? Das wäre schlecht.
Was bzw. wie haben die Herrschaften das denn dokumentiert?
Hast Du schon was schriftliches bekommen, wurde ein Foto gemacht.....?
Wenn bei Dir wirklich alles technisch passt, würde ich mich erkundigen und den Einspruch ggf. über einen Anwalt laufen lassen. (Rechtsschutz?)
Du als Laie musst das ja alles gar nicht wissen, also ab zum Sachverständigen. Gleich die entsprechende Kosten mit geltend machen...
Wenn's kostet, dann tut es weh und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, gilt dann mal anders rum.
Das ist ganz schlechtes Handwerk, die ECE R-48 Richtline müsste zumindest annähernd bekannt sein, ansonsten sollen sie nachfragen oder selber googlen.
Mich regt sowas einfach aut, sorry. Wenn ich so arbeiten würde, würde ich nicht mehr arbeiten!
-mal Luft geholt-
Einfach Einspruch einlegen und die entsprechen Hinweise ECE-R48 und die Prüfnummern der Seitenmarkierungsleuchten (Foto) hinschicken, Bescheinigung von Jeep oder bei denen mal vorfahren reicht vielleicht auch?
Was wäre besser, hat da jemand Erfahrungen und kann ein Tipp geben?
Servus
Rainer