Gasanlage Eintragen

Diskutiere Gasanlage Eintragen im Autogas Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo an alle.. Im WH-Abteil kam beim lesen eines Treads bei mir eine Frage auf.. Es geht um diesen hier...
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wjrobby

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Hallo an alle..

Im WH-Abteil kam beim lesen eines Treads bei mir eine Frage auf..

Es geht um diesen hier..

https://www.jeepforum.de/topic/116918-brauche-dringend-kaufberatung-wh-57l-hemi/?view=getnewpost

Zu meiner Frage;

Wenn ein Wagen im Bereich der EU schon mal mit einer Gasanlage zugelassen war; warum sollte es in D mit der Eintragung der selben Schwierigkeiten geben?

Bei einer Zulassung nach EU Vorgaben sollte das doch - meinem Verständnis nach - ohne Probleme gehen?

Wo ist bei mir der Fehler im Gedanke?

Dachte immer, dazu wären die EU regeln da?

Hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt;
Danke und Gruß Robert.
 
Amphiranger

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Ja Robert, mit ner R115er Anlage wär die Zulassung hier kein Problem gewesen. Da greift das EU Recht im vollen Maße. Vermutlich hat es sich dabei aber nicht um eine 115er Anlage gehandelt.
Die Gasanlagen nach R67 werden bei uns i.d.R. gem. §21 StVZO eingetragen. Also noch nach nationalem Recht. Wenn ein Fahrzeug mit solch einer Anlage nach D kommt, entspricht es nicht mehr dem Originalzustand, es wurde verändert. Und die Änderung wird auf Zulässigkeit im Deutschen Staat geprüft. Dazu sind dann die Einbauvorschriften genauso zu beachten, wie die Vorlage eines Abgaseinzelgutachtens. 
Im Ausland wird die Materie Gas z.T. sehr lasch gehandhabt. Könnte mir vorstellen, dass sich in GR kein Mensch überhaupt Gedanken zu dem Einbau gemacht hat. Wie auch immer, der Einbau ist meist mangelhaft nach deutschem Standart und Papiere weitestgehend gar nicht vorhanden. 
Natürlich ist auch die R67 eine EU-Norm, sie beschreibt aber nur den allgemeinen Einbau an sich sowie die Komponenten. Damit bleibt noch ein enorm großer Spielraum für die Auslegung der Vorschrift und bei uns liegt deren Auslegung am anderen Ende der Skala wie in Griechenland. Aus deutscher Sicht ist der Einbau dann schlichtweg mangelhaft. Spätestens bei der ersten deutschen HU wäre das zu bemängeln.
Bei der R115er ist es anders, diese Regelung bezieht sich auf eine speziell auf das Fahrzeug abgestimmte Anlage inkl. Einbauanleitung, wo jede einzelne Schraube aufgeführt ist.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug mit Gasanlage bei uns abnehmen zu lassen, sofern Einbau und Papiere i.O. sind. Wenn die Gasanlage aber freiwillig vorher wieder ausgebaut wurde, läßt dies gewisse Rückschlüsse auf die Qualität der ursprünglichen Umrüstung zu.
 
 
 
 
 
wjrobby

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Danke René, jetzt wird es klarer.. :top:
 
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