Leberwurstbrot
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Threadstarter
Gestern wollte ich guter Hoffnung beim TÜV meine Winter Räder eintragen lassen. Von den Dimensionen sind die Räder, Reifen und Felge, absolut identisch mit der bereits eingetragenen AT Sommer Bereifung. Die neue Felge hat ein Teilegutachten.
Prinzipiell hätte der TÜV mir die Felge mit Reifen ohne weiteres eingetragen. Gescheitert ist das ganze aber an meiner Frontstoßstange bzw. Geräteträger: Zwischen Reifen und Stoßstange klafft eine nicht zulässige Lücke. Der Reifen muss vorne umschlossen sein. Der TÜV konnte das neue Rad deswegen nicht genehmigen.
Was ich nicht verstehe: Der Geräteträger ist nach §21 abgenommen und genehmigt worden. Also ist doch auch die Lücke vorne genehmigt? Zählt das denn nicht bei der Abnahme der Räder?
Prinzipiell hätte der TÜV mir die Felge mit Reifen ohne weiteres eingetragen. Gescheitert ist das ganze aber an meiner Frontstoßstange bzw. Geräteträger: Zwischen Reifen und Stoßstange klafft eine nicht zulässige Lücke. Der Reifen muss vorne umschlossen sein. Der TÜV konnte das neue Rad deswegen nicht genehmigen.
Was ich nicht verstehe: Der Geräteträger ist nach §21 abgenommen und genehmigt worden. Also ist doch auch die Lücke vorne genehmigt? Zählt das denn nicht bei der Abnahme der Räder?