Hallo Dylan
Also Wortwörtlich steht da:
Bullenfänger
Masse statt Klasse
Sicher ist der Frontschutzbügel ind der Land und Forstwirtschaft ein sinnvolles Zubehör, aber kann er insbesondere für Radfahrer
und Fußgänger ein gefährliches Teil sein und zu schwersten Verletzungen führen.
Auch kann das Deformationsverhalten des Fahrzeugs bei einem Unfall negativ beeinflusst werden.
Der Anbau von Bullenfängern war bis zum 1.Juni 2008 zulässig, wenn dafür ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis
für Fahrzeugteile oder eine EG-Typengenehmigung vorgelegt werden konnte.
An Fahrzeugen, die vor diesem Datum erstmals zugelassen wurden, ist ein nachträglicher Anbau nicht mehr zulässig !
Seit dem 1.Juni 2008 dürfen diese Frontschutzsysteme auf der Grundlage von Teilegutachten oder Allgemeiner Betriebserlaubnissen
für Fahrzeugteile nur noch an Fahrzeugen nachträglich angebaut werden, deren zulässige Gesamtmasse mindestens 3,5 t beträgt
und die nach diesem Datum erstmals in den Verkehr gebracht wurden. Für alle anderen Fahrzeuge, insbesondere auch für Wohnmobile, ist als
Nachweis der Zulässigkeit eines solchen Anbausnunmehr eine entsprechende EG-Typgenehmigung erforderlich, die für den konkreten
Fahrzeugtyp erteilt wurde.
Zulässigkeit gem.StVZO = Unzulässig
Eigenmontage/Do it yourself = Unzulässig
gruss Markus