kabel69
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Hallo,
ich habe mich soeben im Forum angemeldet. Ich möchte mir erst einen Jeep CJ5/7 zuzlegen.
Es gibt da die Ausführung der schweizer Armee, den Kaiser-Jeep (ist ein CJ5), der mir optisch aber sehr gut gefällt. Er wird in Deutschland ohne Überrollbügel zugelassen. Allerdings hat er nur ein Dreiganggetriebe, ist also von der Übersetzung her etwas langsam.
Nun meine Frage: Darf man einen zivilen CJ5 oder CJ7 auch ohne Überrollbügel bewegen, also den abbauen? Ein Händler meinte zu mir, dass die Überrollbügel nur nachgerüstet seien und nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis in D seien.
Als Alternative habe ich mir gedacht, man könnte einen Kaiser-Jeep kaufen und auf ein Vierganggetriebe umbauen. Hat da jemand Erfahrung, ob das Getriebe aus der zivilen Version kompatibel ist oder ob man noch mehr verändern muss?
Grüße, Gerald
ich habe mich soeben im Forum angemeldet. Ich möchte mir erst einen Jeep CJ5/7 zuzlegen.
Es gibt da die Ausführung der schweizer Armee, den Kaiser-Jeep (ist ein CJ5), der mir optisch aber sehr gut gefällt. Er wird in Deutschland ohne Überrollbügel zugelassen. Allerdings hat er nur ein Dreiganggetriebe, ist also von der Übersetzung her etwas langsam.
Nun meine Frage: Darf man einen zivilen CJ5 oder CJ7 auch ohne Überrollbügel bewegen, also den abbauen? Ein Händler meinte zu mir, dass die Überrollbügel nur nachgerüstet seien und nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis in D seien.
Als Alternative habe ich mir gedacht, man könnte einen Kaiser-Jeep kaufen und auf ein Vierganggetriebe umbauen. Hat da jemand Erfahrung, ob das Getriebe aus der zivilen Version kompatibel ist oder ob man noch mehr verändern muss?
Grüße, Gerald