Was das jetzt wieder soll… Ich werfe gar nichts in den Ring, das macht alles mein Freundlicher. Ich zeige lediglich einen Mangel an.
Zur Gewährleistung eines mängelfreien Produkts ist der Hersteller in Europa gesetzlich verpflichtet. Liegt ein Mangel vor, so muss dieser im Rahmen der Gewährleistung abgestellt werden.
Garantien sind eine freiwillige Leistung des Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Die Bedingungen, wann eine solche Garantie greift, legt der Hersteller selbst fest.
So viel mal zu den Begrifflichkeiten.
Meine Werkstatt hat den Fall als Lackgarantiefall eingereicht und das wurde von Jeep abgelehnt. Offizielle Begründung: Oxidation ist kein Lackmangel, daher greift die Lackgarantie nicht.
Da es keine Jeep-Garantie gegen Lackblasen im Bereich der Scharniere gibt, hat meine Werkstatt den Fall im nächsten Anlauf als Sachmangel eingereicht, zu dessen Beseitigung der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist. Seitdem kommt Schwung in die Sache.
MY20, EZ 10/21