@ Igor: naja, zeige mir mal eine Garantieversicherung, in der die "Verschleißteile" inbegriffen sind.
Ich kenne keine.
Frag' mal bei der Audi "RS" und R8 Fraktion mal nach...was deren Garantie "Wert" ist..wenn nach wenigen tausend Kilometer
die Carbon-Scheiben hinüber sind..die "eigentlich" min.100.tsd km "halten".
Nochmal..
Garantie ist eine freiwllige Leistung / Verscherung des Herstellers und ersetzt nicht die gestzl. Sachmangelhaftung von 24-Monaten.
Siehe BMW, die bieten nur eine "erweiterete Sachmangelhaftung" und nach 24-Monaten, kann mann eine "Anschlussgarntei" abschließen.
Also, bei einem "berechtigten" Mangel, muss mann, rechtlich gesehen, erst mal dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen.
Schafft er das nach dem 2te Mal nicht, dann hat mann verschiedene Möglichkeiten..
Und hier ist nun das Problem mit der Garantie..
Lasse ich in einer anderen Werkstatt die "Mängel" auf "Garantie" beseitigen, möchte dann aber später den Wagen "zurück geben"..
dann habe ich Pech, siehe Sachmangelhaftung...die greift nicht bei der "Garantie"..
Ergo, wer sich in den ersten 24-Monaten nach Kauf des KFZ evtl. "Ärger" erparen möchte, der macht den Service sowie die
"Mängelbeseitugung" erstmal beim "verkaufenden" Händler..
Denn, mir, als Kunde ist es völlig egal, wer für die Beseitigung des Mangel bezahlt (der Händler oder die Versicherung), ich möchte ein Mangelfreie Sache haben..
Und genau hier ist ja oft das Problem, dass die Werkstatt ( in den ersten 6-Monaten ) versucht, die "Kosten" auf den Kunden
abzuwälzen, den der Kunde hat ja die "Garantie"..
Und genau das ist falsch..
Zuerst greift die Sachmangelhaftung und dann kann mann die Garantie "einsetzen"..
Aber, das entscheide ich als "Kunde" und nciht die Werkstatt.
Sicher, im "Regelfall" lässt man die "Mängelbehebung" auf "Garntie" laufen, aber rechtlich ist das nicht richtig !"
Wie gesagt, leider wird dieser feine aber große Unterschied, gerne von "winkligen" Verkäufern (ich nennen sie mal "Kiesplatz Händler)
und einigen EU-Verkäufern "untern Teppich" gekehrt, oder aber, sie wissen einfach nicht, oder wollen es nicht Wisse, welche Rechte dem
Verkäufer im Falle eines Mangels zustehen und stellen sich erstmal "dumm" und ( oder versuchen es auf die "Garantie" abzuwälzen.
Und, dabei egal ob es ein Neu-oder Gebrauchtwagen ist, Sachmangel macht da keinen Unterschied !!
Daher muss unser "Pegrat" nun dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Wagen "Mangelfrei" hin zu stellen
Kann od. will der VErkäufer das nicht, dann..siehe im BGB Gestz unter "Sachmangelhaftung" nach
Grüße