Nun, nach 5 Wochen OHNE den fabrikneuen Jeep, weiss ich: dass der Motor nicht bestell- und lieferbar, weil er nicht im System vorhanden ist und keinen Preis hat!?
Auf die Frage, wann ich mit einen fahrtüchtigen Fahrzeug rechnen kann, kommt keine Antwort....wissen wir leider nicht, können wir leider nicht sagen! Das Auto wird am Montag den 21.1.18 abgemeldet! Die Frist zur Nachbesserung wurde bis zum 31.1.19 gewährt, danach ergreife ich rechtliche Schritte gegen den Vertragspartner. Erst heute 18.1.19 wurde ich das erste mal von Jeep Kundenservice kontaktiert. Mit Bedauern hatte man mir gesagt, daß erst heute bei ihnen der Fall bekannt wurde. ?Ich hatte aber mittlerweile einen Ersatzwagen von der Mobilitätsgarantie vom 21.12.18 bis 5.1.19. Jetzt stellt sich die Frage, ist das Auto nach einem Motortausch noch als neuwertig einzustufen? Welche Zeitspanne des Nichtbesitzens ist für einen Kunden zumutbar?