sepple
mitJeep
Na dann sieht das schlecht aus für den Olli......ich würde als nächstes Mal einen Sachverständigen fragen.
sepple schrieb:Vom Hersteller gibt es nix.lachanti erstellt doch die Gutachten. Wenn es eines gibt ,sollen die dir das verkaufen. Die Antwort von denen ist dich larifari. . ..
wie kommst du den auf diese kombi ? das passt niemalsnicht zusammen !Olli501 schrieb:
Entweder vorne auch 10,5x22" drauf oder Bereifung vorne 265/30 und hinten 295/35
Gruß Olli
Olli501 schrieb:ja das habe ich gemacht und nach einem Gutachten, Zertifikat oder irgend etwas schriftliches vom Hersteller zu diesen Felgen gefragt (gegen Cash natürlich)
Antwort heute:
"Das hat mit den Hersteller nichts zu tun, es gelten die deutsche Gesetze was die Reifengröße angeht, Sie können das nur ändern wenn Ihnen eine Reifenhersteller eine Reifenfreigabe für die von Ihnen gewünschte Größe erstellt."
Ich bin offensichtlich zu wenig mit dieser Materie vertraut um da noch durchzublicken.
Nun muss ich demnach einen Reifenhersteller fragen welche Reifen ich draufmachen darf, ohne irgend ein Schriftstück vom Hersteller, bin gespannt was dabei rauskommt.
Hat jemand von euch die gleichen Felgengrößen auf seinem SRT mit Reifen hinten größer als 300? Eingetragen? Nur damit ich mal weiß ob es sowas überhaupt gibt....
Ganz einfach. Sagen wir mal er gibt dir das Gutachten für 500, du verkaufst es an zwei weitere für jeweils 400. Du hast 300 Gewinn gemacht und der Händler 1000 Verlust.Olli501 schrieb:deine Aussage deckt sich zumindest mit meiner dunklen Erinnerung, als ich 18 war und auf meinen VW Golf Alufelgen gekauft habe. Da hatte ich Papiere vom Felgenhersteller, hab die entsprechenden Reifen montiert und bin dann damit zum TÜV.
Ich verstehe nicht, warum mir weder der Hersteller, noch der Deutschlandlieferant hier helfen will...nichtmal gegen Geld...
wenn das so wäre , dürften keine geländewagen ihre große offroadbereifung auf serienfelgen eingetragen bekommen.guzzi97 schrieb:
und genau das ist eine falsche Aussage !
Es dürfen nur die Größen aufgezogen werden, die im COC Wisch oder im Felgengutachten stehen.
Alle anderen Papiere interessieren den deutschen TÜV nicht.
Somit ist, das was der Reifenhersteller an "Freigaben" rausgibt, das Papier nicht Wert, auf dem es gedruckt wurde.
@ Markus: so eine "Bestätigung / Freigabe / Gutachten" des Reifenhersellers interssiert den TÜV nicht !
sepple schrieb:ich glaub dir das gerne ! man muss wohl geographisch unterscheiden.
tüv süd macht einzelabnahmen nach §21.