Ticktacktom schrieb:
Sorry Mirko,
aber so einen Käse habe ich selten gelesen. Man könnte meinen, du schöpfst deine "juristischen" Erkenntnisse beim Sonntagsstammtisch ab oder liest ausschliesslich BLÖD.
Zum einen: schau dir mal die durchschnittliche Prozessdauer von Strafprozessen im Ausland an - da sind wir in Deutschland noch sehr schnell. Frag mal besser nicht, wie Strafprozesse in Italien oder Spanien unter zeitlichen Gesichtspunkten laufen.....
Mit "Rechtsverdrehern" meinst du Anwälte und Strafverteidiger ? Sorry, das zeigt, dass du offensichtlich mit dieser Berufsgruppe schlechte Erfahrung gemacht hast, oder ist das auch wieder nur ein Ausfluss der BLÖD-Lektüre ?
Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, in dem jeder, der dazu selbst nicht in der Lage ist, sich eines Verteidigers bedienen darf ......und wenn der halt intelligenter, gewandter oder routinierter als ein Staatsanwalt oder Richter ist und für seinen Mandanten das Beste rausholt, dann ist dies das Ergebnis der Tatsache, dass man in einem zivilisierten Rechtsstaat lebt. Oder willst du Anwälte wie in Russland, die nach der Pfeife des Gerichts oder der Partei tanzen und ihren Mandanten verraten ? Dann geh dahin und leb wohl.
Und ganz zum Schluss: wenn du schon meinst, mit juristischem Halbwissen um dich werfen zu müssen - im Strafprozess gibt es keine "Prozesskostenhilfe" (die gibt es z.B. im Zivilrecht), da gibt es nur Pflichtverteidigungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sonst nicht. Lies mal zur Abwechslung von der BLÖD nen Kommentar zur StPO, dort Paragraph 140. ;-)
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Moin Thomas,
so viel zur Theorie...
Deine Ausführungen mögen insoweit zutreffen, dass sie so in den Lehrbüchern stehen oder an den Universitäten gelehrt werden.
Aber die Praxis sieht
oft leider anders aus.
Ich habe bei diversen Gerichtsverfahren (sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche) Erfahrungen gemacht, die am Vorhandensein funktionierender rechtsstaatlicher Prinzipien Zweifel aufkommen lassen oder zumindest meinen Glauben in diese gründlich erschüttert haben - über die Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Und da bin ich glaube ich nicht der einzige.
Zugegeben, ich bin (zum Glück) kein Jurist, kenne die wenigsten Paragraphen und schon gar nicht die verbalen Spitzfindigkeiten des Juristenjargons, wobei mir der Unterschied zwischen Zivil- u. Strafrecht doch schon durchaus geläufig ist.
Wenn ich mit meinem Statement an deiner Berufsehre als Strafverteidiger gekratzt haben sollte, so war das nicht meine Intension - im Gegenteil, die meisten Vertreter dieses Berufsstandes machen ihren Job ja ziemlich gut (wenngleich es auch miese Anwälte gibt ;-).
Aber auch Pflichtverteidiger werden - wie die Prozesskostenbeihilfe - von der Gerichtskasse getragen, sprich aus dem Steuersäckel bezahlt, korrigiere mich wenn ich irre.
Meine Kritik bezog sich - wenngleich auch sehr pauschal, da gebe ich dir Recht - auf den Justizapparat im allgemeinen und die Souveränität der Gerichte im speziellen.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten
oft schlampig, die innergerichtlichen Institutionen sind
meist schlecht bis gar nicht vernetzt, die Staatsanwälte
zuweilen unambitioniert und die Richter mitunter unzureichend in die Fälle eingearbeitet.
Das führt dann leider in
vielen Fällen dazu, dass die 'Täter' trotz eindeutigem Tatbestand und erdrückender Beweislage
oft viel zu glimpflich davon kommen - oder gar straffrei ausgehen.
Mangel an Beweisen, Formfehler bei der Prozessführung, harte Kindheit, auf Wiedersehen - wie heißt es dann immer so schön:
"im Zweifel für den Angeklagten..."
Dies führt im Umkehrschluss wiederum dazu, dass viele Tatbestände inzwischen als 'Kavaliersdelikte' gelten und bagatellisiert werden.
Ich habe mehrfach erlebt, dass die Staatsanwaltschaft trotz klaren vorliegen eines Tatbestands nach Strafgesetzbuch die Ermittlungen eingestellt - und auf den zivilen Klageweg verwiesen, oder erst nach Beschwerde / Widerspruch ihre Ermittlungen wieder aufgenommen und Klage eingereicht haben.
Mangelndes öffentliches Interesse, etc. - da fragt man sich schon, warum es überhaupt ein Strafgesetzbuch gibt.
Dort sind die Straftatbestände ganz klar geregelt und es ist nicht die Pflicht der Bürger diese zivilrechtlich zu ahnden.
Mir ist allerdings auch klar, dass die Gerichte mit den häufigen Bagatellfällen inzwischen schlichtweg überlastet sind...
Und ganz nebenbei: ich habe Abitur, bin Akademiker, suche keine Stammtische auf und lese nicht die BLÖD.
Und im Gegensatz zu einigen hier weiß ich nicht einmal, was da so alles drin steht außer vielleicht dummes Zeug
Also unterlasse bitte zukünftig derlei beleidigende Unterstellungen, so etwas hat hier beileibe nichts verloren...
Gruss
Mik
PS: es soll jetzt hier bitte kein Thread mit persönlichen Animositäten werden, da kann man sich gerne per PN austauschen.
Die hier gemachten Äußerungen sind sicher nicht immer 'qualifiziert' und werden nie die Zustimmung aller finden.
Also please back to Topic...
Man darf im vorliegenden Fall wohl gespannt sein, was nach der Revision in der höheren Instanz von dem Urteil übrig bleibt.