Urteil gesprochen gegen Fahrer im Berliner Straßenrennen

Diskutiere Urteil gesprochen gegen Fahrer im Berliner Straßenrennen im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; ....darum hier lieber keine Politik!   War das schon politisch?   Gruß Willy   In gewisser Weise schon... :wave:
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Heisseluft

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....darum hier lieber keine Politik!
 
War das schon politisch?
 
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In gewisser Weise schon... :wave:
 
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Im Sinne von viel Geschwafel um eine kurze, knappe Aussage: Auf jeden Fall!

Sorry für OT und den nicht zu verkneifenden Spruch... ;-)
 
Ticktacktom

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Mik schrieb:
Die deutsche Justiz ist leider zu einer ziemlichen Lachnummer vorkommen und in ihrem Wirken alles andere als souverän.
Ich habe schon Richter in Verfahren erlebt, die trotz eindeutiger Beweislage erschütternde Fehlurteile hingelegt haben.
Richterliche (Fehl)Urteile sind dann auch unumstößlich, auch wenn sie bar des gesunden Menschenverstandes gefällt wurden.
Die Damen & Herren in Robe gelten in ihrer Funktion als unfehlbar im Sinne der juristischen Unantastbarkeit.
Oft machen die aber nicht mal richtig ihre Hausaufgaben, kennen die Aktenlage nur unzureichend und sind schlecht bis gar nicht vorbereitet.
In diesem Zusammenhang sei die Lektüre von Norbert Blüms Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" sehr empfohlen.
Keine weiteren Fragen euer Ehren!

Grotesk ist auch immer wieder die Prozessdauer, da wird munter vertagt, in 3 Monaten sieht man sich dann wieder...
Man denke nur an das Debakel um den NSU-Prozess.

Mit dem richtigen Rechtsverdreher kommen die größten Drecksäcke oft ungeschoren davon oder kriegen irgendwas auf Bewährung.
Und die Anwälte werden dann nicht mal aus eigener Tasche bezahlt, Prozesskostenbeihilfe heißt das Zauberwort für Minderbemittelte.

Evtl sollte man auch Filme wie 'Fast & Furious' (8!) auf den Index setzten, wo sinnfreie Raserei von Hirnlosen Muskelpaketen glorifiziert wird.
Die Protagonisten dieses Unfugs werden am Ende noch als Helden gefeiert, Nachahmungseffekt nicht auszuschließen...
Sorry Mirko,

aber so einen Käse habe ich selten gelesen. Man könnte meinen, du schöpfst deine "juristischen" Erkenntnisse beim Sonntagsstammtisch ab oder liest ausschliesslich BLÖD.

Zum einen: schau dir mal die durchschnittliche Prozessdauer von Strafprozessen im Ausland an - da sind wir in Deutschland noch sehr schnell. Frag mal besser nicht, wie Strafprozesse in Italien oder Spanien unter zeitlichen Gesichtspunkten laufen.....

Mit "Rechtsverdrehern" meinst du Anwälte und Strafverteidiger ? Sorry, das zeigt, dass du offensichtlich mit dieser Berufsgruppe schlechte Erfahrung gemacht hast, oder ist das auch wieder nur ein Ausfluss der BLÖD-Lektüre ?

Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, in dem jeder, der dazu selbst nicht in der Lage ist, sich eines Verteidigers bedienen darf ......und wenn der halt intelligenter, gewandter oder routinierter als ein Staatsanwalt oder Richter ist und für seinen Mandanten das Beste rausholt, dann ist dies das Ergebnis der Tatsache, dass man in einem zivilisierten Rechtsstaat lebt. Oder willst du Anwälte wie in Russland, die nach der Pfeife des Gerichts oder der Partei tanzen und ihren Mandanten verraten ? Dann geh dahin und leb wohl.

Und ganz zum Schluss: wenn du schon meinst, mit juristischem Halbwissen um dich werfen zu müssen - im Strafprozess gibt es keine "Prozesskostenhilfe" (die gibt es z.B. im Zivilrecht), da gibt es nur Pflichtverteidigungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sonst nicht.Llies mal zur Abwechslung von der BLÖD nen Kommentar zur StPO, dort Paragraph 140. ;-)

Nix für ungut und noch nen schönen Abend.

Und nein, das sollte kein politisches Statement sein, nur meine Antwort auf Miks Post. Nicht mehr, nicht weniger. ;-)
 
Mik

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Ticktacktom schrieb:
Sorry Mirko,

aber so einen Käse habe ich selten gelesen. Man könnte meinen, du schöpfst deine "juristischen" Erkenntnisse beim Sonntagsstammtisch ab oder liest ausschliesslich BLÖD.

Zum einen: schau dir mal die durchschnittliche Prozessdauer von Strafprozessen im Ausland an - da sind wir in Deutschland noch sehr schnell. Frag mal besser nicht, wie Strafprozesse in Italien oder Spanien unter zeitlichen Gesichtspunkten laufen.....

Mit "Rechtsverdrehern" meinst du Anwälte und Strafverteidiger ? Sorry, das zeigt, dass du offensichtlich mit dieser Berufsgruppe schlechte Erfahrung gemacht hast, oder ist das auch wieder nur ein Ausfluss der BLÖD-Lektüre ?

Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, in dem jeder, der dazu selbst nicht in der Lage ist, sich eines Verteidigers bedienen darf ......und wenn der halt intelligenter, gewandter oder routinierter als ein Staatsanwalt oder Richter ist und für seinen Mandanten das Beste rausholt, dann ist dies das Ergebnis der Tatsache, dass man in einem zivilisierten Rechtsstaat lebt. Oder willst du Anwälte wie in Russland, die nach der Pfeife des Gerichts oder der Partei tanzen und ihren Mandanten verraten ? Dann geh dahin und leb wohl.

Und ganz zum Schluss: wenn du schon meinst, mit juristischem Halbwissen um dich werfen zu müssen - im Strafprozess gibt es keine "Prozesskostenhilfe" (die gibt es z.B. im Zivilrecht), da gibt es nur Pflichtverteidigungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sonst nicht. Lies mal zur Abwechslung von der BLÖD nen Kommentar zur StPO, dort Paragraph 140. ;-)
...
Moin Thomas,

so viel zur Theorie...

Deine Ausführungen mögen insoweit zutreffen, dass sie so in den Lehrbüchern stehen oder an den Universitäten gelehrt werden.
Aber die Praxis sieht oft leider anders aus.
Ich habe bei diversen Gerichtsverfahren (sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche) Erfahrungen gemacht, die am Vorhandensein funktionierender rechtsstaatlicher Prinzipien Zweifel aufkommen lassen oder zumindest meinen Glauben in diese gründlich erschüttert haben - über die Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Und da bin ich glaube ich nicht der einzige.

Zugegeben, ich bin (zum Glück) kein Jurist, kenne die wenigsten Paragraphen und schon gar nicht die verbalen Spitzfindigkeiten des Juristenjargons, wobei mir der Unterschied zwischen Zivil- u. Strafrecht doch schon durchaus geläufig ist.

Wenn ich mit meinem Statement an deiner Berufsehre als Strafverteidiger gekratzt haben sollte, so war das nicht meine Intension - im Gegenteil, die meisten Vertreter dieses Berufsstandes machen ihren Job ja ziemlich gut (wenngleich es auch miese Anwälte gibt ;-).
Aber auch Pflichtverteidiger werden - wie die Prozesskostenbeihilfe - von der Gerichtskasse getragen, sprich aus dem Steuersäckel bezahlt, korrigiere mich wenn ich irre.

Meine Kritik bezog sich - wenngleich auch sehr pauschal, da gebe ich dir Recht - auf den Justizapparat im allgemeinen und die Souveränität der Gerichte im speziellen.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten oft schlampig, die innergerichtlichen Institutionen sind meist schlecht bis gar nicht vernetzt, die Staatsanwälte zuweilen unambitioniert und die Richter mitunter unzureichend in die Fälle eingearbeitet.
Das führt dann leider in vielen Fällen dazu, dass die 'Täter' trotz eindeutigem Tatbestand und erdrückender Beweislage oft viel zu glimpflich davon kommen - oder gar straffrei ausgehen.
Mangel an Beweisen, Formfehler bei der Prozessführung, harte Kindheit, auf Wiedersehen - wie heißt es dann immer so schön:
"im Zweifel für den Angeklagten..."
Dies führt im Umkehrschluss wiederum dazu, dass viele Tatbestände inzwischen als 'Kavaliersdelikte' gelten und bagatellisiert werden.

Ich habe mehrfach erlebt, dass die Staatsanwaltschaft trotz klaren vorliegen eines Tatbestands nach Strafgesetzbuch die Ermittlungen eingestellt - und auf den zivilen Klageweg verwiesen, oder erst nach Beschwerde / Widerspruch ihre Ermittlungen wieder aufgenommen und Klage eingereicht haben.
Mangelndes öffentliches Interesse, etc. - da fragt man sich schon, warum es überhaupt ein Strafgesetzbuch gibt.
Dort sind die Straftatbestände ganz klar geregelt und es ist nicht die Pflicht der Bürger diese zivilrechtlich zu ahnden.
Mir ist allerdings auch klar, dass die Gerichte mit den häufigen Bagatellfällen inzwischen schlichtweg überlastet sind...

Und ganz nebenbei: ich habe Abitur, bin Akademiker, suche keine Stammtische auf und lese nicht die BLÖD.
Und im Gegensatz zu einigen hier weiß ich nicht einmal, was da so alles drin steht außer vielleicht dummes Zeug :wave:
Also unterlasse bitte zukünftig derlei beleidigende Unterstellungen, so etwas hat hier beileibe nichts verloren...

Gruss
Mik

PS: es soll jetzt hier bitte kein Thread mit persönlichen Animositäten werden, da kann man sich gerne per PN austauschen.
Die hier gemachten Äußerungen sind sicher nicht immer 'qualifiziert' und werden nie die Zustimmung aller finden.
Also please back to Topic...

Man darf im vorliegenden Fall wohl gespannt sein, was nach der Revision in der höheren Instanz von dem Urteil übrig bleibt.
 
Heisseluft

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Ich weiss nicht ob wir langsam die Runde auf Eis legen sollten...bis zur Revision werden noch paar Monate vergehen, dann könne wir uns ja wieder treffen...
 
Mik und Thomas haben unterschiedliche Einsichtsweisen auf unterschiedlichen Gegebenheiten. Ich meine jede hat seine Berechtigung. Zeitungslesen lassen wir mal unter den Tisch fallen... :jester:
Und was soll ein Pflichtstrafverteidiger tun, ausser die Staatsanwaltschaft in die Schranken weisen? Das ist ja das einzige, was seinen Job ausmacht. Bissel Spass darf der Job doch machen....
Auch wenn es Staatsanwaltschaft heisst, bedeutet das noch lange nicht, dass alles juristisch korrekt und moralisch einwandfrei abgeht. (Praxiserfahrung)
 
Ist schon ganz gut so, wenn auch stark verbesserbar...
 
 
:wave:
 
Ticktacktom

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Und Mik und ich haben unsere Diskussion in aller Friedlichkeit per PN weitergeführt..... :)
 
Mike63

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Heisseluft schrieb:
Ich weiss nicht ob wir langsam die Runde auf Eis legen sollten...bis zur Revision werden noch paar Monate vergehen, dann könne wir uns ja wieder treffen...
 
 
Ist schon ganz gut so, wenn auch stark verbesserbar...
 
 
:wave:
 
Dabei hast du meine Zustimmung.
 
Bemerken möchte ich das Richter frei von Bindungen sind und nur dem Gesetz verpflichtet der der Staatsanwaltschaft 
schaut anders aus, diese sind Weisungsgebunden - im Rahmen der Gesetzgebung - ihrer vorgesetzten Stelle / Stellen.
 
So schaut es aus wenn denn meist die Richter denn im Rahmen von Anklage und Verteidigung in diesem Rahmen das 
Urteil -- im Namen des Volkes -- verkünden.
 
Darin sehe ich das Problem das durch alle Bereiche der deutsch Rechtsprechung geht und denn auch zu den Urteilen
führen wo der normale Bürger es nicht nachvollziehen kann.
 
Für mich persönlich komme ich zu dem Schluss das in einem Land wo von Führenden Personen / Kreisen, in unterschiedlichen
Bereichen, Gesetze ausgesetzt werden können auch zeitlich gegrenzt, nicht meiner Auffassung von Recht und Gesetz entspricht.
 
Gesetzbücher - Gesetzesänderungen - sind im Netz zu Finden nur lesen muss jeder selber ....
 
 
Zum Thema zurück ...
es wird wohl darauf hin laufen das nach der Rev. der Rahmen des Urteils bei - drittel bis hälfte - des jetzigem noch
Ausgesetztem Urteils liegen Wird.
 
Ferner lasse  ich mich zu allen Punkten gerne eines Besseren Belehren ....
Das weiter Kommunizieren sehe ich als nicht Ziel führend zum jetzigem Zeitpunkt.
 
 
Gruß Michael 
 
Gurti

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Ich finde es echt problematisch daß der Ausgang eines Rechtsstreits von den Fähigkeiten der jeweiligen Anwälte abhängt. Das ist doch ein Zeichen für mangelhafte Gesetzgebung. Nun gut, vermutlich war die Absicht möglichst alle Eventualitäten zu berücksichtigen, aber nicht umsonst gilt das Juristendeutsch mittlerweile als unverständlich. Wäre die Gesetzgebung eindeutig bräuchte es keine Anwälte, die Ermittlung des vorliegenden Sachverhalts liegt ja ohnehin in der Kompetenz der Exekutive. Und wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist geht es doch nur noch um die Verkündung des Urteils, oder?
 
 
Sarge

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Das ist doch wie bei jedem Handel:
Beide Parteien versuchen unter Berücksichtigung aller Möglichen den bestmöglichen Ausgang der VerHANDLUNG zu erzielen.
Der Richter entscheidet letztendlich nur, wer die besseren Argumente hatte und legt innerhalb dessen das Strafmaß fest.

Zum Topic:
Bin mir auch sicher, dass das Urteil entschärft wird, der Totschlag kann ja auch mit bis 15 Jahre oder gar lebenslang in besonders schweren Fällen geahndet werden.
Ich bin allerdings zuversichtlich, dass eine hohe Haftstrafe verhängt wird, da die Latte mit diesem Urteil schon sehr hoch liegt.
 

dognose

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cherokee xj schrieb:
Wieso ist das kein Mord, wenn ich mit über 170Km/h durch eine Innenstadt
mit einem Auto rase und dabei wissend in Kauf nehme, daß dadurch Dritte getötet
werden könnten ?
Ich denke genau das ist der Punkt hierbei. Unter Mord verstehe "Ich", dass die Herbeiführung des Todes absichtlich erfolgte und dies auch der alleinige Zwecke des "Vorgangs" war. 
 
Hier war die Absicht jedoch das Rennen und das Ziel bestand sicher nicht darin einen Unfall zu bauen - auch wenn man annehmen kann,
dass die Gefahren bekannt waren und in Kauf genommen wurden.  
 
Versteht mich nicht falsch, ich begrüße ein hartes Urteil für solche Fälle, nur passt IMHO eben die Formulierung "Mord" nicht wirklich.
 
 
 
zweitens sind so Typen ja irgendwie geistig beeinträchtigt was wiederum bei unserem Rechtssystem die Verurteilung einschränkt
 
Man könnte argumentieren, dass jemand der Sowas veranstaltet wirklich bescheuert sein muss - Aber ließe sich das dann nicht im Prinzip bei jeder Tat sagen? 
"Der muss doch geistig beeinträchtigt sein, der weiß doch genau, dass man nicht klauen darf, wieso macht er es dann?"

 
Ich denke JEDER Mensch ist in der Lage unter gewissen Umständen eine objektive Sicht auf die Dinge vollkommen zu verlieren, ohne gleich geistig beeinträchtigt zu sein. Hier hat es sicherlich auch sehr viel mit Abstumpfung zu tun. Man springt nicht von heute auf morgen in ein Auto und fährt mit 160 durch die Stadt. Imho ist das ein iterativer Prozess mit Mini-Steigerungen, die das ganze für einen selbst harmlos wirken lassen. 

Was ich damit andeuten will: Ja, die Verteidigung wird es natürlich ebenfalls über Unzurechnungsfähigkeit versuchen und KEIN Psychologe wird aus gesellschaftlicher Sicht drum rum kommen das nicht auch so zu attestieren. Überlegt euch mal einer sagt: "Er ist zwar 160 durch die Stadt gefahren, aber geistig ist er vollkommen Gesund". Das passt einfach nicht in unser Gesellschaftsbild, da es keine andere Erklärung gäbe warum ein Mensch so etwas macht. 



 
 
Amphiranger

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Ich wollt könnt kein Richter sein!  :no:
Interessant zu beobachten, wie hier die Emotionen kochen - durchaus zu Recht - aber aus Wut heraus ist noch nie ein gerechtes Urteil gesprochen worden! 
Ein Richter hat i.d.R. den Fall neutral zu beurteilen und dabei die Einzelumstände zu berücksichtigen. Das sind oft mehrere Akten voll von zu berücksichtigenden Aspekten. Wir kriegen doch unsere Infos nur gefiltert durch die Medien und sorry, wenn ich das so sage, aber an Medien glaube ich weniger als an die Justiz. Statt Aktenbergen reicht uns schon eine Schlagzeile um ein Urteil zu fällen. Und Schlagzeilen sind immer in irgendeiner Richtung manipulierend!
Ich kann ebenfalls nicht jedes Urteil nachvollziehen, aber das liegt ja vielleicht nicht immer zwangsläufig an einem "bekloppten" Richter, sondern einfach daran, dass wir nicht dieselben Informationen oder Rechtswissen besitzen. Und ja, dass Streitfälle durchaus unterschiedlich beurteilt werden können, liegt in der Natur der Sache. Sonst wären es ja keine Streitfälle sondern klar.
Nochmal zurückzukommen auf obige Neutralität der Beurteilung des Einzelfalls. Ich sehe es als problematisch an, dass hier offensichtlich ein Exempel statuiert werden soll! Das war schon bei der Anklage "Mord" zu erkennen. Exempel darf es aber so in der Form nicht geben! Die beiden Raser haben sich zweifellos ihrer Schuld zu stellen und dafür zu büßen, aber es darf nicht sein, dass sie zum Zwecke der Abschreckung irgendwelcher unbenannten abstrakter "Kollegen" besonders hart verurteilt werden. Das ist nicht der Sinn unseres Strafsystems.  :no:
 
Der Richter hatte aufgrund der dämlichen Anklage der Staatsanwaltschaft "Mord" eigentlich keine Chance ein neutral gerechtes Urteil zu fällen. Hätte er für "kein Mord" entschieden, wären die beiden Raser frei gesprochen worden und ihrer Wege gegangen. Das hätte mit Sicherheit auch niemand gewollt. So hat er für "Mord" entschieden, um dies zu verhindern. Mord wird aber zwangsläufig mit lebenslänglich bestraft.
Er hatte also gar keine echte Chance das Strafmaß abzuwägen.
Wie gesagt: ich wollt nicht der Richter sein! Ich gehe davon aus, dass er sich darüber bewußt war, dass es zum Revisionsverfahren kommen würde, noch bevor er das Urteil verkündete.
 
Gurti

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Die Jungs hart zu bestrafen muss sein, aber es nützt ja auch nichts wenn das Urteil später ausgehebelt wird.
Das beabsichtigte Ziel der Abschreckung wird auch mit dem härtesten Urteil nicht erreicht werden, genauso wenig wie mit lebenslangem Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Fahrzeuge.
Die typischen Raser glauben ja erstens das nichts passieren wird (weil sie sich ja für die tollsten Autofahrer aller Zeiten halten, was sie in dem Moment beweisen wollen) und zweitens sowieso nie erwischt zu werden (jede misslungene Verfolgungsfahrt durch die Polizei ist in der Hinsicht eine Katastrophe, damit wird ja auch noch geprahlt und noch mehr Nachahmer provoziert).
 
Sarge

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Ich hab mehrere Artikel zu dem Fall gelesen, Umzurechnungsfähigkeit ist laut Gutachten nicht gegeben, beide Fahrer haben mehrfach angegeben, die ganze Zeit über die Situation unter Kontrolle gehabt zu haben und das es nur durch einen unglücklichen Zufall zu dem Unfall gekommen ist. Das Gutachten stellt beiden eine große Wiederholungsgefahr aus.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf "den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf genommen zu haben" und das "mit gefährlichen Mitteln", was auch schon in anderen Fällen zur Mordverurteilung geführt hat.
Absolut neu ist allerdings dieses im Straßenverkehr, da gab es bisher nur Verurteilungen wegen Totschlag.


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
 
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Mal ne Frage an die Spezialisten...
 
Im Zivilrecht wird in einer Revision eigentlich in der Regel lediglich auf Form- oder Rechtsfehler geprüft, der komplette Zusammenhang nicht neu aufgerollt, es sei es ergeben sich dardurch komplett neue Sichtweisen...
 
Wie ist das im Strafrecht?
Wird da nur im Sinne der Anklage geprüft?
Ist es überhaupt möglich die Anklage (nachträglich) zu ändern?
 
Mir fehlt da die Erfahrung... :closedeyes:
 
Nichtraucher

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Das TV kann dir helfen....da gibt es allerlei vortreffliche Bildungsangebote.
 
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Nichtraucher schrieb:
Das TV kann dir helfen....da gibt es allerlei vortreffliche Bildungsangebote.
 
Alexander Hold
Barbara Salesch
Ulrich Wetzel und andere....
 
 
 
Na ja TV ..... wohl eher nur bedingt. Persönliche ist das wohl eher Werbung nach dem Motto 
-- warum mit meinem Nachbarn reden wenn ich ihn wie im Tv verklagen kann.
 
 
Zu diesem Fall wäre das hilfreicher .....
 
Schema zur Revision, §§ 333 ff. StPO


 







Revision ist reine Rechtsinstanz keine Tatsacheninstanz.
Überprüfung, ob:
1. Verfahren ordnungsgemäß zustande gekommen ist und
2. Gericht das materielle Recht richtig angewendet hat
- Sprungrevision möglich, siehe § 335 StPO
- Begründung und Fristeinhaltung, §§ 344, 345 StPO
 
 
Gruß Michael
 
Ticktacktom

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Heisseluft schrieb:
Mal ne Frage an die Spezialisten...
 
Im Zivilrecht wird in einer Revision eigentlich in der Regel lediglich auf Form- oder Rechtsfehler geprüft, der komplette Zusammenhang nicht neu aufgerollt, es sei es ergeben sich dardurch komplett neue Sichtweisen...
 
Wie ist das im Strafrecht?
Wird da nur im Sinne der Anklage geprüft?
Ist es überhaupt möglich die Anklage (nachträglich) zu ändern?
 
Mir fehlt da die Erfahrung... :closedeyes:
Im strafrechtlichen Revisionsverfahren wird das Urteil und der Verhandlungsablauf auch nur auf Rechtsfehler geprüft. Es findet kene Tatsacheninstanz mit Beweisaufnahme etc. statt.

Eine Änderung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft ist daher in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich.
 
Mike63

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Ticktacktom schrieb:
Im strafrechtlichen Revisionsverfahren wird das Urteil und der Verhandlungsablauf auch nur auf Rechtsfehler geprüft. Es findet kene Tatsacheninstanz mit Beweisaufnahme etc. statt.

Eine Änderung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft ist daher in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich.
 
Das ist mir soweit klar aber beantwortet die Frage nicht Voll Umfänglich.
 
Kann der Fall mit neuen Fakten von beiden Seiten oder geänderten Argumentationen neu verhandelt werden?
 
-- Das sollte aus meiner Sicht denn wohl danach erfolgen, wenn das Urteil nicht bestätigt wird. --
 
 
Gruß Michael 
 
Heisseluft

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Mike63 schrieb:
 
 
 
Kann der Fall mit neuen Fakten von beiden Seiten oder geänderten Argumentationen neu verhandelt werden?
 
 

Dazu müsste die Saatsanwaltschaft eine neue Anklage schreiben...denke ich...und einen neuen Fall aufmachen...ob das so geht?
 
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