Vmax Drosseln

Diskutiere Vmax Drosseln im Cherokee XJ, MJ Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Hallo Leute, meine Eintragungen stehen nun vor der Tür. Allerdings hab ich das Problem das meine POR Reifen mit geschw. Index Q (160kmh) nicht...
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Fantaedition

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Hallo Leute,
meine Eintragungen stehen nun vor der Tür.
Allerdings hab ich das Problem das meine POR Reifen mit geschw. Index Q (160kmh) nicht eingetragen werden können (Vmax 180).

Gibt es beim XJ 4.0 Bj.2000 die Möglichkeit diese zu drosseln? Elektronisch? Meschanisch? Irgend eine Möglichkeit?

Sonst muss ich mir wohl oder übel für viel Geld 4 Reifen kaufen mit M+S Kennung.

Viele Grüße
Patrick
 
Tessos

Tessos

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meine Reifen sind ausgelegt bis 170 kmh, der Wagen hat eine eingetragene Vmax von 172 kmh.
Der TÜV Prüfer der die Einzelabnahme vorgenommen hat hat einen M+S Aufkleber mit 170 kmh neben den Tacho geklebt.
Einfach mal beim TÜV nachfragen ob das bei 160 kmh auch geht.
 
Vorausgestzt natürlich dein POR Reifen haben ein m+s Kennnung
 
Hier hab ich was gefunden:  http://www.etikettenwissen.de/wiki/M%2BS_Aufkleber
 

Fantaedition

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Hey Markus,
Habs min tüv geklärt gibt eine EU Verordnung welche besagt das es auch mit einem Aufkleber geht bei POR Reifen. Juhu :)

Können wir dann bald Saverne unsicher machen ;)
 
GJS

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Sehr interessant, mal wieder was gelernt.
Noch ein schönes WE.
 

Fantaedition

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Dave1989 schrieb:
Ich hab hier im Offroad-Forum noch einen Auszug des Gesetzestextes der EU-Verordnung gefunden... 4.2.3 heißt der Punkt mit "POR-Reifen". Allerdings steht da "für den gewerblichen Einsatz". Solange man kein Gewerbe (Kleingewerbe) hat, ist das für mich sehr grenzwertig.  :wave:
Danke dir!
Gewerbe habe ich ja zum Glück :p

Edit:
Es sei dazu gesagt das es sich bei der Thematik mit dem
Gewerbe um einen Übersetzungsfehler von der Eng. EU Verordnung ins deutsche handelt. Man hat einfach den Begriff Professional als Gewebe bezeichnet. Allerdings ist davon in der EUV nie die Rede. Daher gibt es auch überhaupt keine Erläuterung um welche Gewebe es sich dabei handeln muss (Landwirtschaft usw.). Daher kann sich ein Firsuer diese Reifen fahren. Bin mal gespannt wann das geändert wird.
 
Dave1989

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Ich hätte eher daran gedacht, dass das Fahrzeug auf das Gewerbe laufen muss. Aber lassen wir das an der Stelle. Ist doch schön, dass es noch irgendwie eine "Grauzone" gibt. Ansonsten wirst du ja bescheid geben, ob der HU/AU-Prüfer was dagegen hat.  :wave:
 

Fantaedition

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Dave1989 schrieb:
Ich hätte eher daran gedacht, dass das Fahrzeug auf das Gewerbe laufen muss. Aber lassen wir das an der Stelle. Ist doch schön, dass es noch irgendwie eine "Grauzone" gibt. Ansonsten wirst du ja bescheid geben, ob der HU/AU-Prüfer was dagegen hat.  :wave:
Naja bei einem Gewerbe oder auch Kleingewerbetreibende, ist der Firmenname immer der Vor- und Nachname. Das heißt im Schein is dies garnicht ersichtlich ob es nun ein Firmen oder Privatwagen ist. Sprich bei einer Kontrolle kann keiner feststellen ob du den Wagen nun privat oder geschäftlich nutzt. Lediglich die Versicherung unterscheidet hier.
Bei einer GmbH / GbR sieht es da wieder anders aus.

So zumindest meine Ansicht :)

Ich geb mal Bescheid ob alles geklappt hat am Montag.
 
Nichtraucher

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Moin,
 
von Mercedes R107 Rückimporten aus den USA weiß ich, dass da einige Leute mit einer Berechnungsformel um die Ecke kamen, die es ermöglichte, keine V-Reifen fahren zu müssen, obwohl die eingetragen waren.
Ich find sie nicht wieder,....musst mal im WWW suchen.
 
Gruß
Willy
 
catmanjag

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Kann mir auch nicht richtig vorstellen warum für Gewerbetreibende die Nutzung dieser Reifen legitim wäre, für Arbeitnehmer hingegen nicht. Da fände sich sicher ganz schnell ein Jurist der dagegen wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes etc. klagt.
 
cougar63

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XJ988 schrieb:
Kann mir auch nicht richtig vorstellen warum für Gewerbetreibende die Nutzung dieser Reifen legitim wäre, für Arbeitnehmer hingegen nicht.
Vielleicht weil das Label für POR Reifen ausdrücklich besagt dass das Reifen für den Gewerblichen Einsatz sind?
Keine ahnung....
 
raik

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Kann mir auch nicht richtig vorstellen warum für Gewerbetreibende die Nutzung dieser Reifen legitim wäre, für Arbeitnehmer hingegen nicht
 
 
Liegt nur daran, dass du das falsch interpretierst. An DEN Gewerbetreibenden schraubst auch keine Reifen hin, oder? Höchstens an ein Fahrzeug, dass gewerblich zugelassen ist. Und das darf sowohl der Gewerbetreibende, wie auch der Arbeitnehmer benutzen. Und das ist höchst legitim. Denn an gewerblichen Fahrzeugen gibt es Aufbauten/Anbauten, die du privat nie an deine Karre schrauben dürftest.
 
An dieser Stelle wirds nämlich ganz einfach. Es gibt nur zwei Kategorien. Private Zulassungen oder gewerbliche Zulassungen. Kannst dir beim KBA auch schön in der Statistik ansehen.
 
Wenn dein Fahrzeug gewerblich zugelassen ist, dann gilt diese Ausnahme. Wenn dein Fahrzeug privat zugelassen ist, dann kannst du dir zwar auch POR Reifen dranschrauben, sie müssen aber die Vmax des Fahrzeugs abdecken. Bei Landys, Landcruiser, dem Wrangler 2.5 z.B. funktioniert das problemlos. Vmax unter 160 km/h. Für alle anderen sind sie tabu, denn nur M&S Reifen haben diese Ausnahme (Aufkleber), ohne Bezug auf die Nutzungsart.
 
Wurde hier auch schon hin und her diskutiert. An der rechtlichen Lage hat sich seitdem nichts geändert. Egal welche Falschauskünfte hier irgenwelche TÜVler abgeben, oder welche lustigen Fantasieaufkleber entworfen werden. Kann man alles schwarz auf weiß nachlesen und ist nicht mal sonderlich kompliziert. Spätestens in der ersten Kontrolle bei einem der sich auskennt, ist die Fahrt vorbei.
 
 
 

Fantaedition

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raik schrieb:
 
Wenn dein Fahrzeug gewerblich zugelassen ist, dann gilt diese Ausnahme. Wenn dein Fahrzeug privat zugelassen ist, dann kannst du dir zwar auch POR Reifen dranschrauben, sie müssen aber die Vmax des Fahrzeugs abdecken. Bei Landys, Landcruiser, dem Wrangler 2.5 z.B. funktioniert das problemlos. Vmax unter 160 km/h. Für alle anderen sind sie tabu, denn nur M&S Reifen haben diese Ausnahme (Aufkleber), ohne Bezug auf die Nutzungsart.
 

Nach meinem Verständniss hat die Vmax nichts mit dem Gewerbe zu tun. Die POR Reifen sind grundsätzlich nur gewerblich erlaubt. Und die Vmax darf auch dann nicht überschritten werden. Außer mit Aufkleber.
 
Hab das mal Zusammengefasst:
 
blablabla Reifenindex darf nicht unter Vmax.. blablabla....
4.2. Die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 gelten nicht in folgenden Fällen:
...
...
...
 
4.2.3. im Falle von Fahrzeugen, die mit Geländereifen für den gewerblichen Einsatz (und die die Angabe POR tragen) ausgestattet sind. Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Spezialreifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Spezialreifen angebracht werden.
 
...
 
 
Gruß
Patrick
 
catmanjag

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Raik, das bedeutet - so wie ich die Sache verstehe - folgendes: Ich eröffne - als Beispiel - ein mobiles Nagelstudio (keine Maniküre, keine Pediküre) und dieses rollt völlig legal auf POR-Reifen, obwohl ich damit nichtmal einen Bordstein hochfahre?
 

Fantaedition

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XJ988 schrieb:
Raik, das bedeutet - so wie ich die Sache verstehe - folgendes: Ich eröffne - als Beispiel - ein mobiles Nagelstudio (keine Maniküre, keine Pediküre) und dieses rollt völlig legal auf POR-Reifen, obwohl ich damit nichtmal einen Bordstein hochfahre?
ganz genau!
Warum das so ist, hab ich weiter oben schon mal geschrieben. Zumindest nach dem was ich darüber herausfinden konnte.
 
Fantaedition schrieb:
Es sei dazu gesagt das es sich bei der Thematik mit dem
Gewerbe um einen Übersetzungsfehler von der Eng. EU Verordnung ins deutsche handelt. Man hat einfach den Begriff Professional als Gewebe bezeichnet. Allerdings ist davon in der EUV nie die Rede. Daher gibt es auch überhaupt keine Erläuterung um welche Gewebe es sich dabei handeln muss (Landwirtschaft usw.). Daher kann sich ein Firsuer diese Reifen fahren. Bin mal gespannt wann das geändert wird.
 
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Was du für ein Gewerbe anmeldest ist unerheblich. Dein Fahrzeug muss gewerblich zugelassen werden. Ob du ein mobiles Nagelstudio betreibst, oder ein stationäres macht überhaupt keinen Unterschied. Es geht nur um das Fahrzeug, das AUF das Nagelstudio angemeldet ist!
 
Die meisten POR Reifen besitzen ein E-Prüfzeichen. Sie dürfen natürlich legal auf ALLEN Fahrzeugen gefahren werden, egal ob privat oder gewerblich angemeldet. Bedingung, man hält sich an die Zulassungsvorschriften. Und die besagen, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens, die Vmax des Fahrzeugs abdecken muss. Macht schließlich jeder von euch bei den Sommerreifen. Oder kauft ihr da welche mit niedrigerem Index?
 
Nur den gewerblich angemeldeten ist es erlaubt, einen Geschwindigkeitsindex zu fahren, der kleiner der Vmax des Fahrzeugs ist. Das ist schon alles.
 
Kennt jeder von den MuS Reifen. Nur das da eben die Ausnahme für alle gilt. Im Falle der POR -Reifen eben nur für die gewerblichen Fahrzeuge.
 
Oder anders. Zeigt mir einen Gesetzestext, wo drin steht, dass das auch für private Zulassungen gilt. Einfach mal hier reinkopieren.
 
catmanjag

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Kannst Du mir auch den Grund erläutern warum es da eine Ausnahmeregelung bei POR-Reifen gibt, bei Winterreifen aber nicht? Ich weiß, Du hast die Gesetze nicht gemacht, Du vertrittst sie. Aber so wirklich schlüssig ist mir die Sache nicht - mit normalem Menschenverstand.
Mit deutschem Verständnis ist das absolut naheliegend.....

@Patrick: Die haben "professional" wirklich mit "Gewebe" übersetzt? :smilewinkgrin:
 
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