US911
Member
Threadstarter
Hallo Ricky, wie oben beschrieben, die RiLi steht für jedermann zänglich in der StVZO und ist bindend für alle Überwachungsvereine! Bundesweit - keine Ländersache. Hättest vermutlich erst einmal googeln und lesen müssen, bevor du mich Lügen strafst.
Die Regeln sind doch klar und jeder, der sich informiert, wird "bescheid" wissen. Auch alles rund um Scheinwerfer ist klar reglementiert.
Mein Standard-Satz: Wer mehr will, muss auch mehr wissen!!! Ansonsten besser Serie fahren, dann kann nix passieren
Leider, leider, leider gibt es viele SV und PI, die halbwahrheiten oder gar falsche Meinungen verbreiten und sogar danach handeln. Oft aus Konkurrenzdruck. Der (gelackmeierte) Kunde zahlt dann ggf. bei der nächsten HU oder Polizeikontrolle die Zeche. Eben das verurteile ich zu Tiefst! Man sollte sich auf deren Aussagen verlassen können und sich abgesichert im Verkehr bewegen können. Auf Grund dieser Schwarzen Schafe bei den Überwachungsvereinen ist das allerdings immer wieder problematisch...
Ich habe alleine im Jahr 2016 zwei Aberkennungen der amtlichen Anerkennung bei SV erlebt...einmal Plakette geklebt, obwohl Fzg. verkehrsunsicher war und einmal mehrere sich beeinflussende Komponenten mit Teilegutachten eingetragen, obwohl eine Einzelabnahme erforderlich gewesen wäre. Alles aufgeflogen im Rahmen von polizeilichen Verkehrskontrollen.
Ein Verfahren gegen einen PI läuft dezeit noch, er hatte als Leiter einer Prüfstelle Mängelbeseitigungen bestätigt, die nicht erfolgt waren und teilweise überhauptnicht überprüft. Auch das wird ihn seinen grauen Kittel kosten.
Und nochmal zur Heckstoßstange:
Mir ist ein Fall bekant wonach der, dem ohne Verschulden aufgefahren wurde, einen großen Teil des Frontschadens des eigentlich schuldigen Verursachers entrichten musste, da seine Heck-StSt. nicht eingetragen war ( und auch nicht eintragungsfähig gewesen wäre). Eine "erlaubte" StSt. hätte schadenshemmend fungiert und den Schaden in Grenzen gehalten.
Vermutlich kann er froh sein, daß kein Motorradfahrer draufgeknallt ist und sich schwer verletzt hat...denn dann hätte er sich wg. Fahrlässiger Körperverletzung im Strraßenverkehr veranworten müssen.
Wahrscheinlich werde ich jetzt durch noch mehr Leser aufgefordert, meine Aussagen zu belegen oder Beweise zu bringen. Denn alle, die bei MotorTalk etwas darüber gelesen haben, haben ja scheinbar mehr Ahnung, als öffentlich zugängliche Rechtsgrundlagen aussagen.
Falls es weitergehenden Klärungsbedarf gibt, wäre es vielleicht besser einen neuen Post aufzumachen. Hier zumindest ist doch alles zum Thema Recht abschließend, aussagekräftig und mit exaktem Rechtsquellenverweis geklärt.
Und jetzt ENDLICH Back to toppic:
Scheinbar niemand mit den Nerf-Bars unterwegs...?
Die Regeln sind doch klar und jeder, der sich informiert, wird "bescheid" wissen. Auch alles rund um Scheinwerfer ist klar reglementiert.
Mein Standard-Satz: Wer mehr will, muss auch mehr wissen!!! Ansonsten besser Serie fahren, dann kann nix passieren
Leider, leider, leider gibt es viele SV und PI, die halbwahrheiten oder gar falsche Meinungen verbreiten und sogar danach handeln. Oft aus Konkurrenzdruck. Der (gelackmeierte) Kunde zahlt dann ggf. bei der nächsten HU oder Polizeikontrolle die Zeche. Eben das verurteile ich zu Tiefst! Man sollte sich auf deren Aussagen verlassen können und sich abgesichert im Verkehr bewegen können. Auf Grund dieser Schwarzen Schafe bei den Überwachungsvereinen ist das allerdings immer wieder problematisch...
Ich habe alleine im Jahr 2016 zwei Aberkennungen der amtlichen Anerkennung bei SV erlebt...einmal Plakette geklebt, obwohl Fzg. verkehrsunsicher war und einmal mehrere sich beeinflussende Komponenten mit Teilegutachten eingetragen, obwohl eine Einzelabnahme erforderlich gewesen wäre. Alles aufgeflogen im Rahmen von polizeilichen Verkehrskontrollen.
Ein Verfahren gegen einen PI läuft dezeit noch, er hatte als Leiter einer Prüfstelle Mängelbeseitigungen bestätigt, die nicht erfolgt waren und teilweise überhauptnicht überprüft. Auch das wird ihn seinen grauen Kittel kosten.
Und nochmal zur Heckstoßstange:
Mir ist ein Fall bekant wonach der, dem ohne Verschulden aufgefahren wurde, einen großen Teil des Frontschadens des eigentlich schuldigen Verursachers entrichten musste, da seine Heck-StSt. nicht eingetragen war ( und auch nicht eintragungsfähig gewesen wäre). Eine "erlaubte" StSt. hätte schadenshemmend fungiert und den Schaden in Grenzen gehalten.
Vermutlich kann er froh sein, daß kein Motorradfahrer draufgeknallt ist und sich schwer verletzt hat...denn dann hätte er sich wg. Fahrlässiger Körperverletzung im Strraßenverkehr veranworten müssen.
Wahrscheinlich werde ich jetzt durch noch mehr Leser aufgefordert, meine Aussagen zu belegen oder Beweise zu bringen. Denn alle, die bei MotorTalk etwas darüber gelesen haben, haben ja scheinbar mehr Ahnung, als öffentlich zugängliche Rechtsgrundlagen aussagen.
Falls es weitergehenden Klärungsbedarf gibt, wäre es vielleicht besser einen neuen Post aufzumachen. Hier zumindest ist doch alles zum Thema Recht abschließend, aussagekräftig und mit exaktem Rechtsquellenverweis geklärt.
Und jetzt ENDLICH Back to toppic:
Scheinbar niemand mit den Nerf-Bars unterwegs...?